Die Verfassung der Republik Botsuana aus dem Jahr 1966 und die Änderungen der Jahre 1994 und 1997 garantieren die „Gewissensfreiheit“ (Artikel 11, Abschnitt 1). Diese umfasst „die Freiheit der Gedanken und der Religion, die Freiheit, die eigene Religion oder den eigenen Glauben zu ändern, und die Freiheit, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen, sowohl öffentlich als auch privat, die eigene Religion oder den eigenen Glauben durch Gottesdienst, Lehre und das Praktizieren von Bräuchen oder Riten zu bekunden“. Abschnitt 2 des Artikels führt dies fort: „Jede Religionsgemeinschaft hat das Recht, auf eigene Kosten Bildungsstätten zu errichten und zu betreiben und Bildungsstätten, die sie vollständig unterhält, selbst zu leiten; keine Gemeinschaft darf daran gehindert werden, Mitglieder der Gemeinschaft in den von ihr finanzierten Bildungseinrichtungen oder im Rahmen sonstiger Bildungsangebote in religiösen Fragen zu unterrichten“. Der 3. Abschnitt besagt schließlich, dass „keine Person, die eine Bildungseinrichtung besucht, ohne ihr Einverständnis (oder, bei Minderjährigen, ohne das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten) zur Teilnahme am Religionsunterricht, an religiösen Veranstaltungen oder Riten verpflichtet werden kann, wenn sich der Unterricht, die Veranstaltung oder der Ritus auf eine andere als die eigene Religion bezieht“.
Religionsgemeinschaften müssen sich beim Registrar of Societies (Vereinsregister) des Arbeits- und Innenministeriums registrieren. Der Prozess ist normalerweise unkompliziert und dauert nur wenige Monate. Die Registrierung bringt einige rechtliche Vorteile mit sich, da nicht eingetragene Religionsgemeinschaften keine Verträge unterzeichnen, Geschäfte tätigen oder Bankkonten eröffnen können. Registrieren können sich Religionsgemeinschaften mit über 150 Mitgliedern.
Folgende religiöse Festtage gelten als landesweite gesetzliche Feiertage: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und der erste Weihnachtsfeiertag. Obwohl nur christliche Feiertage als landesweite christliche Feiertage gelten, steht es Mitgliedern anderer Religionsgemeinschaften frei, ihre Feiertage zu begehen, ohne dass der Staat sich einmischt.
Botsuana ist ein mehrheitlich christliches Land, es leben aber auch wichtige religiöse Minderheiten wie Angehörige der Bahai, Muslime (überwiegend mit südasiatischen Wurzeln) und Hindus im Land. In der Regel handelt es sich dabei um Gast- und Wanderarbeiter aus dem Ausland. Ein wachsender Anteil der Bevölkerung ist zwar auf dem Papier christlich, scheint aber keine religiösen Überzeugungen zu hegen. Die Regierung erkennt die religiöse Vielfalt an und fördert den interreligiösen Dialog sowie die interreligiöse Zusammenarbeit.
Während des Berichtszeitraums kam es weder zu Vorfällen zwischen religiösen Gruppen noch zu Fällen von religiös motivierter Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung. Im Juli 2018 gab der Präsident Botsuanas, Mokgweetsi Masisi, bekannt, dass die Missionare der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Visa für die Dauer eines Jahres erhalten würden. In der Vergangenheit hatten diese nur Kurzzeit-Visa erhalten.
Der Antrag auf Registrierung der Enlightened Christian Gathering Church wurde am 10. Januar 2018 zurückgezogen, nachdem die Kirche nicht auf ein offizielles Schreiben reagiert hatte. In diesem waren die Kirchenverantwortlichen aufgefordert worden, Stellung zur „Wunderabgabe“ (miracle money) zu beziehen, welche die Behörden Botsuanas als illegal ansehen. Die Kirche ist momentan dabei, sich erneut zu registrieren. Pastor Bushiri, ein bekannter südafrikanischer Religionsführer, berühmt für seinen Predigtstil und vermeintlich gewirkte Wunder, ist des Betrugs und der Geldwäsche angeklagt. Sein Fall wurde im November 2019 zur Verhandlung an den Gauteng High Court in Pretoria verwiesen.
Als eines der wenigen afrikanischen Länder mit einer etablierten Demokratie hat Botsuana eine starke Tradition für Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Religionsfreiheit. Der Gini Koeffizient von 53,3 weist allerdings darauf hin, dass die Einkommensverteilung im weltweiten Vergleich sehr ungleich ist.
Diese Ungleichheit hat jedoch keine Auswirkungen auf den Respekt für religiöse Minderheiten und die friedlichen Beziehungen der Glaubensgemeinschaften untereinander. Im Fall der Enligthened Christian Gathering Church scheint es sich in erster Linie um eine Strafverfolgungs-Angelegenheit wegen Betrugs zu handeln. Auf Grundlage der Vergangenheit ist zu erwarten, dass das Land weiterhin auf dem Weg der Stabilität bleibt.
Der African Council for Religious Leaders (Afrikanischer Rat der Religionsführer) hat die Einführung eines nationalen Ad-hoc-Ausschusses für Botsuana vorgeschlagen. Die Umsetzung dieses Gremiums mit dem Namen „Interreligiöser Rat Botsuanas“ (Interreligious Council Botswana) ist jedoch noch nicht erfolgt. Gemeinsame Pressemitteilungen und Stellungnahmen der Religionsgemeinschaften sind üblich, da die christlichen Kirchen vereint sind und zusammenarbeiten.
Während der Corona-Pandemie hat die Katholische Kirche und besonders die Kongregation der Schwestern vom Kalvarienberg Masken an die Bevölkerung verteilt. Es gab keine Hinweise darauf, dass der Lockdown zu Spannungen zwischen den Religionsgemeinschaften geführt hat.