Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Gemäß Artikel 16 der belarussischen Verfassung sind alle Religionen und Glaubensrichtungen vor dem Gesetz gleich. Zudem untersagt er jegliche religiöse Aktivitäten, die gegen die guten Sitten verstoßen und die gegen den Staat, das politische System oder die bürgerlichen Freiheiten gerichtet sind. Das Verhältnis zwischen dem Staat und einzelnen religiösen Organisationen ist „im Hinblick auf deren Einfluss auf die Herausbildung geistlicher, kultureller und staatlicher Traditionen des belarussischen Volkes gesetzlich zu regeln“.
Artikel 31 der Verfassung gewährleistet die Religionsfreiheit. Demnach darf jeder seine religiösen Überzeugungen bekunden und sich mit anderen zum gemeinsamen Gottesdienst versammeln, soweit er damit nicht gegen geltendes Recht verstößt. In der Praxis sind diese Rechte lediglich den registrierten religiösen Organisationen vorbehalten.
Das 1992 erlassene Gesetz über die Gewissensfreiheit und Religiöse Organisationen bestimmt den rechtlichen Rahmen, in den sich die Glaubensgemeinschaften in Belarus einfügen müssen. Laut Paragraf 6 sind alle Glaubensrichtungen vor dem Gesetz gleich. Paragraf 13 besagt, dass nur Personen mit belarussischer Staatsbürgerschaft religiöse Organisationen leiten dürfen. Paragrafen 14 und 15 unterscheiden zwischen der religiösen Gemeinde, die mindestens 20 erwachsene Mitglieder haben muss, und der religiösen Vereinigung, zu der sich mindestens zehn Gemeinden zusammenschließen, von denen mindestens eine seit 20 Jahren in Belarus aktiv sein muss.
Das Registrierungsverfahren, das Glaubensgemeinschaften durchlaufen müssen, ist in den Paragrafen 16 bis 19 geregelt. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Anerkennung als juristische Person. Damit der Registrierungsantrag Aussicht auf Erfolg hat, muss eine Glaubensgemeinschaft einige Voraussetzungen erfüllen und umfassend Auskunft erteilten, auch über die religiösen Überzeugungen und die Gründer der Gemeinschaft. Nach Paragraf 21 des Gesetzes können die Behörden einen Registrierungsantrag ablehnen, wenn sie die erhaltenen Informationen als unzureichend beurteilen oder die Lehren, zu denen sich die Gemeinschaft bekennt, als nicht gesetzeskonform einstufen.
Nicht registrierten Glaubensgemeinschaften sind religiöse Aktivitäten untersagt. Im Juli 2018 wurde die strafrechtliche Verfolgung von nicht registrierten Glaubensgemeinschaften wegen religiöser Aktivitäten (einschließlich Versammlungen zum Gottesdienst) eingestellt. Die Aktivitäten wurden fortan als Ordnungswidrigkeiten betrachtet, für die Geldbußen von bis zu fünf durchschnittlichen Wochenlöhnen verhängt wurden. 2022 wurde diese Änderung jedoch wieder rückgängig gemacht. Entsprechende Vergehen werden nun mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet. Die dem Ministerrat zugeordnete Behörde des Bevollmächtigten für Religiöse und Ethnische Angelegenheiten ist für sämtliche religiöse Angelegenheiten zuständig.
Gemeinden und Vereinigungen dürfen nur in einem jeweils festgelegten Gebiet tätig werden. Religiöse Aktivitäten dürfen nur in Räumlichkeiten stattfinden, die Eigentum der betreffenden Organisationen oder ihrer Mitglieder sind. Für religiöse Veranstaltungen, die in der Öffentlichkeit stattfinden sollen, bedarf es einer behördlichen Genehmigung.
Gemäß Paragraf 26 des Gesetzes über die Gewissensfreiheit und Religiöse Organisationen dürfen religiöse Schriften nur mit Genehmigung einer staatlichen Fachstelle verbreitet werden. Nicht registrierten Glaubensgemeinschaften ist es untersagt, religiöse Schriften zu verbreiten.
Ausländische Missionare ohne belarussische Staatsbürgerschaft dürfen laut Paragraf 29 nur für die Dauer eines Jahres im Land tätig sein. Die Aufenthaltserlaubnis kann von den Behörden verlängert oder verkürzt werden.
2003 wurde das aus dem Jahr 1992 stammende Gesetz über die Gewissensfreiheit und Religiöse Organisationen geändert. Kurz darauf schlossen die Republik Belarus und die Belarussisch-Orthodoxe Kirche, die dem Moskauer Patriarchat unterstellt ist, einen bilateralen Vertrag. Der Vertrag gewährt der Orthodoxen Kirche Rechte und Privilegien, die anderen Glaubensgemeinschaften vorenthalten werden. Er weist der Orthodoxen Kirche eine maßgebliche Rolle zu und legt den Grundstein für weitere Kooperationsverträge, die zwischen der Kirche und diversen staatlichen Einrichtungen, wie unter anderem Schulen, geschlossen werden. In Absatz 2 ihres Vertrages vereinbarten Staat und Kirche ein gemeinsames Vorgehen „gegen pseudoreligiöse Strukturen, die für das Wohl von Mensch und Gesellschaft eine Gefahr darstellen“. Mit anderen seit Langem im Land verwurzelten Kirchen schloss die Regierung keine Verträge. Sie erkennt aber die „historische Bedeutung der Katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinschaft, des Islams und der Evangelisch-Lutherischen Kirche als traditionelle Glaubensgemeinschaften“ an.
Es gibt kein Gesetz zur systematischen Entschädigung von Organisationen und Glaubensgemeinschaften, die zu Sowjetzeiten und unter den Nationalsozialisten enteignet wurden. Der Staat hat bereits zahlreiche Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung abgelehnt. So haben auch die katholischen Gemeinden in Mahiljou, Grodno, Babrujsk und Njaswisch vergeblich versucht, das Eigentum an den von ihnen genutzten historischen Kirchen zurückzuerlangen. Andere Glaubensgemeinschaften, unter anderem eine Gemeinde der New Life Church, mussten ihre Kirchengebäude räumen.
Auch jüdische Gemeinden haben sich immer wieder vergeblich bemüht, ihre Synagogen wieder in Besitz zu nehmen oder deren Zerstörung zu verhindern. Zuletzt wurden keine weiteren Versuche unternommen, Ansprüche geltend zu machen.
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Das orthodoxe Christentum ist wie in anderen Teilen Osteuropas auch in Belarus die größte Glaubensgemeinschaft. Daneben sind vor allem die Römisch-Katholische Kirche, Pfingstbewegungen und Baptisten im Land vertreten. Nach offiziellen Angaben haben orthodoxe Christen mit 49 % den größten Anteil an der Bevölkerung. Studien gehen jedoch davon aus, dass sich sogar 81 bis 83 % der Belarussen als orthodoxe Christen bezeichnen, was möglicherweise in einem kulturellen Sinne zu verstehen ist. Die römisch-katholischen Christen haben einen Anteil von 10 bis 12 %. Die evangelischen Kirchen sind in Sozialstudien kaum sichtbar, machen aber zusammen nahezu ein Drittel der registrierten Glaubensgemeinschaften in Belarus aus (Pfingstler 16 %, Baptisten 9 %, Adventisten 2 % und Charismatische Bewegung 2 %). Zu den religiösen Minderheiten zählen auch Altgläubige, griechisch-katholische Christen, Lutheraner, Zeugen Jehovas, Juden und sunnitische Muslime.
Am 25. Dezember 1991 erklärte Belarus seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Seit 1994 steht das Land unter dem autoritären Regime von Präsident Alexander Lukaschenko, der sich selbst als „orthodoxer Atheist“ bezeichnet. Das scharfe Durchgreifen der Regierung hat verheerende Folgen für die Zivilgesellschaft und die Menschenrechte, auch das Recht auf Religionsfreiheit. Es führte in Verbindung mit dem von Russland ausgeübten Einfluss dazu, dass außer der Belarussisch-Orthodoxen Kirche und dem Moskauer Patriarchat alle anderen Glaubensgemeinschaften in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt werden: Registrierungsverfahren werden verschleppt, Anträge abgelehnt. Sogar registrierte Gemeinschaften werden willkürlich daran gehindert, ihren Aktivitäten nachzugehen (z. B. durch Ablehnung von Bauanträgen). Geistliche erhalten keine Arbeitserlaubnis. Religiöse Organisationen dürfen nur bedingt oder gar keine Finanzhilfen aus dem Ausland annehmen.
Die belarussische Regierung lässt Gläubige regelmäßig durch den Geheimdienst KGB überwachen. Für die Beaufsichtigung und Reglementierung der Glaubensgemeinschaften ist die Behörde des Bevollmächtigten für Religiöse und Ethnische Angelegenheiten zuständig. Etwa 20 Staatsbedienstete sind in lokalen Dienststellen damit beauftragt, die ideologische Ausrichtung der Glaubensgemeinschaften zu beobachten. Verstöße gegen die Zensur von Publikationen, auch im Internet, werden bestraft.
Nach Angaben der Zeugen Jehovas werden ihre Anträge auf Registrierung immer wieder abgelehnt, obwohl die Gemeinschaft in Belarus nicht verboten ist. Daher gehen sie hohe Risiken ein, wenn sie ihren Aktivitäten nachgehen. An einigen Orten, an denen sie seit Jahrzehnten präsent sind, dürfen sie ihre Versammlungen nicht in Privatwohnungen abhalten und müssen mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen, wenn sie in der Öffentlichkeit Schriften verteilen.
Andere Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls von den Behörden scharf kontrolliert. Der Pastor einer Pfingstgemeinde, Valentine Borovik, richtete eine Beschwerde an den UN-Menschenrechtsausschuss, nachdem eine von ihm organisierte Bibelstunde im Juni 2008 in der Stadt Masty von der Polizei aufgelöst worden war, weil er angeblich die Absicht hatte, rechtswidrig eine religiöse Organisation zu gründen. Nachdem der UN-Menschenrechtsausschuss zugunsten von Pastor Borovik entschieden hatte, erklärte Belarus seinen Austritt aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, sodass Bürger des Landes künftig keine Beschwerden mehr einreichen können.
Sogar registrierte Glaubensgemeinschaften sind vor behördlicher Willkür nicht sicher. Die Pomorischen Altgläubigen in Minsk, eine russisch-orthodoxe Gemeinschaft, die nicht dem Moskauer Patriarchat unterstellt ist, bemühen sich seit 2005 darum, eine historische Holzkirche von der litauischen Grenze nach Minsk umzusiedeln. Die entsprechenden Anträge wurden immer wieder abgelehnt. Dann plante die Gemeinschaft den Bau einer neuen Kirche in einem Dorf bei Minsk. Aber der Antrag für den Neubau wurde ebenfalls abgelehnt.
Auch bezüglich der Nutzung und Zurückforderung von Kultstätten stoßen Glaubensgemeinschaften vor allem in der Hauptstadt Minsk auf behördlichen Widerstand. Die römisch-katholische Kirche des heiligen Symeon und der heiligen Helena in Minsk, die als Rote Kirche bekannt ist, hatte Demonstranten, die nach den Wahlen 2020 auf die Straße gegangen waren, Zuflucht gewährt. Ein Brandanschlag auf die Rote Kirche im September 2022 konnte vereitelt werden und richtete nur kleine Schäden an. Doch die Behörden nutzten den Vorfall als Vorwand für ein dauerhaftes Nutzungsverbot und ordneten die Schließung des Gotteshauses an. Andere Glaubensgemeinschaften hatten ähnliche Schwierigkeiten. Einer der am längsten andauernden Enteignungsfälle betrifft eine Pfingstgemeinde, deren Vertreter 2002 im Westen von Minsk einen ehemaligen Kuhstall erwarben. Nach zwölf Jahren ordneten die Behörden die Zwangsräumung an. Die Gemeinde hielt dann ihre Sonntagsgottesdienste draußen auf dem Parkplatz ab. Diese religiösen Versammlungen wurden am 25. September 2022 verboten.
Die gewaltsame Niederschlagung der Proteste gegen den umstrittenen Wahlsieg von Präsident Alexander Lukaschenko 2020 wurde von Bischöfen, Priestern und Gläubigen scharf verurteilt. Die Behörden beriefen sich auf Rechtsvorschriften, die „unerlaubte Großveranstaltungen“ verbieten, um prodemokratische Demonstranten, darunter auch Geistliche, zu verfolgen. Der katholische Erzbischof von Minsk-Mahiljou, Tadeusz Kondrusiewicz, forderte die belarussischen Behörden auf, die Gewalt zu beenden, und erklärte: „Das Blutvergießen auf den Straßen der belarussischen Städte ist eine schwere Sünde auf dem Gewissen derjenigen, die die Gewalt anordnen und derjenigen, die sie anwenden.“ Am 31. August 2020 wurde Erzbischof Kondrusiewicz, der belarussischer Staatsbürger ist, nach einem Besuch in Polen von der belarussischen Grenzpolizei an der Wiedereinreise gehindert. Der Weihbischof von Minsk-Mahiljou, Juri Kasabutski, rief die Katholiken im Land zur Solidarität mit dem Erzbischof auf und erklärte, dieser habe mit seinen Worten und Taten nicht gegen die Lehre der Katholischen Kirche oder gegen belarussisches Recht verstoßen. Wegen dieser Äußerungen wurde er von der Staatsanwaltschaft offiziell verwarnt.
Auf Vermittlung des Vatikans durfte Erzbischof Kondrusiewicz am 24. Dezember 2020 wieder nach Belarus zurückkehren. Am 3. Januar 2021 nahm der Vatikan das Rücktrittsgesuch des Erzbischofs zu dessen 75. Geburtstag unverzüglich an. Der ungewöhnliche Vorgang des Rücktritts mit sofortiger Wirkung ließ manche vermuten, dass der Erzbischof nur unter dieser Bedingung wieder ins Land einreisen durfte. Papst Franziskus ernannte den Weihbischof aus Pinsk, Kazimierz Wielikosielec, zum Apostolischen Administrator von Minsk.
Am 7. August 2021 platzierte die Staatszeitung Minskaya Pravda auf der Titelseite eine Karikatur über die Katholische Kirche. Sie zeigt, wie sich das Brustkreuz eines Geistlichen in ein Hakenkreuz verwandelt, und im Hintergrund ist eine verzerrte Nachbildung einer Ikone zu sehen. Sie stellt Mönche dar, die 1943 zusammen mit 1526 Bewohnern des Dorfes Rositsa bei Wizebsk durch die Nazis verbrannt wurden. Der stellvertretende Pressesprecher des belarussischen Episkopats, Juri Sanko, erklärte, die Karikatur sei eine Beleidigung für Millionen Katholiken, die in Belarus leben. Die Plattform Media IQ, die die staatliche Propaganda beobachtet, verzeichnete im Zeitraum von März bis August 2021 mehrere ähnliche Fälle von antikatholischer Hetze.
Auch die Behinderung der Tätigkeit von katholischen Hilfsorganisationen deutet darauf hin, dass sich die Lage der Religionsfreiheit im Land verschlechtert. So wurde es der Caritas-Organisation der römisch-katholischen Erzdiözese Minsk-Mahiljou untersagt, für die Versorgung von Obdachlosen in Minsk und anderen Städten während der Wintermonate Finanzmittel aus dem Ausland anzunehmen.
Die meisten im Berichtszeitraum verzeichneten Vorfälle richteten sich gegen christliche Einrichtungen. Zugleich berichteten jüdische Gemeinden von Antisemitismus und Sachbeschädigungen. Am 3. Mai 2022 besprühten zum Beispiel Unbekannte die Ruinen einer Synagoge in Babrujsk mit dem Buchstaben „Z“, der für die russische Invasion in der Ukraine steht. Im Berichtszeitraum wurden in dem russischen sozialen Netzwerk VKontakt häufig antisemitische Bilder, Videos mit neonazistischen Inhalten und Aufrufe zur Gewalt gegen Juden verbreitet.
Am 6. Juli 2021 erklärte Präsident Lukaschenko zum Unabhängigkeitstag von Belarus: „Die Juden haben es geschafft, dass die ganze Welt vor ihnen auf den Knien liegt. Niemand traut sich, seine Stimme zu erheben und den Holocaust in Frage zu stellen.“ Aufgrund der politischen Unruhen und der Pandemie haben besonders viele Juden das Land in Richtung Israel verlassen.
Obwohl es in der Belarussisch-Orthodoxen Kirche ebenfalls vereinzelt Bestrebungen nach Eigenständigkeit gibt, weigert sie sich, die Autokephalie der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche anzuerkennen, die ihr der Patriarch von Konstantinopel, Bartholomäus I., 2019 gewährt hat.
Im Ukraine-Krieg stellt sich die Belarussisch-Orthodoxe Kirche an die Seite des Russisch-Orthodoxen Patriarchats in Moskau, das Russland, die Ukraine und Belarus als Kernländer der russischen Orthodoxie bezeichnet. Einzelne ihrer Würdenträger haben die Position Russlands auch öffentlich verteidigt. Aber Äußerungen zur russischen Invasion waren von der Kirche generell nicht zu hören. Am 3. März erklärte Metropolit Benjamin, dass sich in dem Konflikt häufig Menschen gegenüberstehen, die „dem Blute, Glauben und Geiste nach verwandt sind“. „Auf beiden Seiten sterben Soldaten und leidet die Zivilbevölkerung“, so das Oberhaupt der Belarussisch-Orthodoxen Kirche weiter. Er rief die Gläubigen auf, dafür zu beten, dass der Frieden in die Ukraine zurückkehrt und die Brudervölker einen Weg zu Versöhnung und gegenseitigem Verzeihen finden.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Das autoritäre Regime in Belarus missachtet einen Großteil der Menschenrechte im Land, auch das Recht auf Religionsfreiheit. Die Behörde des Bevollmächtigten für Religiöse und Ethnische Angelegenheiten wie auch die lokalen Behörden wenden die für die Religionsfreiheit geltenden Rechtsvorschriften willkürlich an. Das religiöse Leben wird systematisch eingeschränkt und umfassend überwacht. Die Belarussisch-Orthodoxe Kirche genießt im Staat eine Sonderstellung und betrachtet sich als Teil der nationalen Identität. Innerhalb der Kirche gibt es einzelne Kräfte, die nach Autokephalie streben.
Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass die gegenwärtige Regierung den Verstößen gegen die Menschenrechte ein Ende setzen könnte, bestehen auch für das Recht auf Religionsfreiheit in Belarus weiterhin keine guten Aussichten.