Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Am 6. November 2015 verabschiedete die Republik Kongo ihre neue Verfassung. Artikel 1 der Verfassung legt den säkularen Charakter des Staates fest. Laut Artikel 15 sind alle Arten von Diskriminierung, einschließlich religiöser Diskriminierung, verboten. Artikel 24 sichert die Gewissens- und Glaubensfreiheit zu. Derselbe Artikel besagt, dass der „Einsatz von Religion für politische Zwecke verboten ist“ und dass „jede Art von religiösem, philosophischem, politischem oder sektiererischem Fanatismus untersagt ist und unter Strafe steht“.
Alle Religionsgemeinschaften müssen sich registrieren lassen und eine Genehmigung beim Innenministerium einholen. Es liegen keine Berichte über Fälle von Diskriminierung einzelner Religionsgemeinschaften bei der Antragstellung vor. Lässt sich eine Religionsgemeinschaft nicht eintragen, kann das zu einer Geldstrafe, zur Konfiszierung des Eigentums der Gemeinschaft, zur Auflösung ihrer Verträge mit Dritten und Deportierung ihres ausländischen Personals führen.
Während öffentliche Schulen keinen Religionsunterricht im Lehrplan vorsehen, dürfen Privatschulen diesen erteilen.
Die islamische Vollverschleierung des Gesichts (Niqab oder Burka) ist im öffentlichen Raum verboten, vorgeblich zum Schutz vor Terroranschlägen. Ausländische Muslime dürfen die Nacht nicht in Moscheen verbringen.
Ein bilateraler Rahmenvertrag zwischen der Regierung der Republik Kongo und dem Heiligen Stuhl wurde im Februar 2017 unterzeichnet und trat am 2. Juli 2019 in Kraft. Dieser regelt die Beziehungen zwischen Kirche und Staat und „sichert der Kirche zu, dass sie ihre Mission im Kongo erfüllen kann“. Außerdem werden mit ihm die „Rechtspersönlichkeit der Kirche und ihrer Einrichtungen anerkannt“. Die Vertragsparteien verpflichten sich auch zur Zusammenarbeit zur „Förderung des Gemeinwohls“. Das Abkommen garantiert darüber hinaus „der Kirche das Recht auf Handlungsfreiheit in der zentralafrikanischen Nation“ und bietet besseren rechtlichen Schutz für die kirchlichen Einrichtungen und Vermögensgegenstände im Land, wie z. B. Schulen, Krankenhäuser und religiöse Stätten.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Die Republik Kongo gehört vielen internationalen Indizes zufolge zu den korruptesten Staaten weltweit. Bei einem Bevölkerungsanteil von rund 46,5 %, der unterhalb der Armutsgrenze lebt, steigt die extreme Armut im Land an. Die Katholische Kirche und zivilgesellschaftliche Organisationen treten als wichtige Kritiker auf und werden dafür anerkannt, dass sie „bei der Bewältigung der politischen und sozioökonomischen Krisen in Kongo-Brazzaville eine Rolle spielen“.
Obwohl ethnische und regionale Differenzen eine dauerhafte Ursache für Gewalthandlungen sind, wird die Republik Kongo als „einer der Staaten in Afrika anerkannt, in dem Diskriminierungen oder religionsbasierte Konflikte so gut wie nicht stattfinden”. Allerdings gibt es die Befürchtung, dass sich Konflikte ausländischer bewaffneter Extremisten aus Grenzregionen in der Demokratischen Republik Kongo und der Zentralafrikanischen Republik auf das Land ausweiten könnten. Infolgedessen könnten viele Flüchtende aus den benachbarten Ländern nach Kongo-Brazzaville kommen, „die für zusätzlichen Druck auf die begrenzten sozialen Dienste des Landes und eine Verschärfung der Lage sorgen“.
Am 23. März 2021 wurde der Präsident der Republik Kongo Denis Sassou-Nguesso in einem streng kontrollierten Wahlkampf, der von der Katholischen Kirche und Menschenrechtsaktivisten kritisiert wurde, erneut gewählt. Nachdem die Kirche den Einsatz von über 1.000 Wahlbeobachtern gefordert hatte und ihr Antrag vom Innenministerium abgelehnt worden war, äußerte sie Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Wahl. Dazu erklärte Pater Félicien Mavoungou von der kirchlichen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden: „Die Kirche hat gewisse Vorbehalte, was die Organisation der Wahl anbelangt. Wir sind überrascht, dass die Regierung uns als Wahlbeobachter nicht zugelassen hat.”
Am 23. Dezember 2021 wurde der Grabstein von Kardinal Biayenda im Zentrum von Brazzaville von Unbekannten zerstört. Damit wurde das Grab des Prälaten zum dritten Mal in diesem Jahr geschändet. In Zusammenhang mit den Taten fanden keine Festnahmen statt.
Während der Parlamentswahlen am 10. Juli 2022 rief der Ökumenische Rat der Christen im Kongo die Bürger des Landes und insbesondere Christen dazu auf, daran friedlich teilzunehmen und sich von Liebe und Gerechtigkeit leiten zu lassen. Keine Gewalthandlungen wurden in diesem Zusammenhang gemeldet.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Obwohl die Republik Kongo unter Armut, Korruption und mangelnder politischer Transparenz leidet und dies Folgen für die Menschenrechte hat, genießt das Land in Afrika den Ruf einer Oase der interreligiösen Harmonie. Deshalb gab es im Berichtszeitraum abgesehen von wenigen Einzelfällen keine nennenswerten Verstöße gegen die Religionsfreiheit. Die Perspektiven für dieses Grundrecht bleiben unverändert positiv.