Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Religionsfreiheit ist in der portugiesischen Verfassung verankert. In Artikel 41, Absatz 2 heißt es: „Niemand darf aufgrund seiner Überzeugungen oder seines Glaubens verfolgt, seiner Rechte beraubt oder von seinen Bürgerpflichten befreit werden.“ Das Recht auf Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen ist in Artikel 41, Absatz 6 festgelegt.
Artikel 41, Absatz 4 sieht die Trennung von Staat und Kirche vor. Glaubensgemeinschaften haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu verwalten und der Glaubensausübung in Form von Feiern und Gottesdiensten nachzugehen.
Darüber hinaus darf jede Glaubensgemeinschaft gemäß Artikel 41 Absatz 5 ihren Anhängern Glaubensinhalte vermitteln und dafür geeignete Medien nutzen.
Laut Artikel 43, Absatz 2 ist es dem Staat untersagt, Bildungs- und Kulturprogramme an philosophische, ästhetische, politische, ideologische oder religiöse Vorgaben zu knüpfen. Und in Absatz 3 desselben Artikels heißt es: „Staatliche Bildung ist konfessionsunabhängig.“
Artikel 51, Absatz 3 untersagt es politischen Parteien, in ihrem Namen auf eine bestimmte Religion oder Kirche Bezug zu nehmen oder Symbole zu verwenden, die mit nationalen oder religiösen Symbolen verwechselt werden könnten.
Gewerkschaften müssen gemäß Artikel 55, Absatz 4 ihre Unabhängigkeit von Arbeitgebern, Staat und Glaubensgemeinschaften wahren.
Laut Artikel 59, Absatz 1 sind die Rechte von Arbeitnehmern unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Herkunft, Religion, politischen Überzeugungen und Weltanschauungen zu schützen.
Die Beziehungen zwischen der Portugiesischen Republik und dem Heiligen Stuhl sind im Konkordat vom 18. Mai 2004 geregelt. Die Beziehungen mit anderen Glaubensgemeinschaften regelt das Gesetz über die Religionsfreiheit (Nr. 16/2001), das dem Staat die Möglichkeit einräumt, mit den in Portugal tätigen Kirchen und Glaubensgemeinschaften einzelne Vereinbarungen zu treffen (Paragraf 45).
Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sind religiöse Minderheiten in Portugal ebenso wie die Katholische Kirche berechtigt, religiöse Eheschließungen vorzunehmen, die in ihrer Wirkung einer zivilrechtlichen Eheschließung gleichgestellt sind (Paragraf 19, Absatz 1). Die Seelsorge für Militär- und Polizeikräfte, Häftlinge und Patienten in staatlichen Krankenhäusern wird gemäß Paragraf 13, Absatz 1 gewährleistet.
Unter bestimmten Umständen können Glaubensgemeinschaften von Steuervorteilen profitieren. Jeder Steuerzahler kann selbst entscheiden, ob er 0,5 % seiner Steuerlast einer registrierten Glaubensgemeinschaft zukommen lassen möchte. Obwohl keine Kirche oder Glaubensgemeinschaft Anspruch auf staatliche Unterstützung hat, kann der Staat Finanzmittel für den Bau von Kirchen, Gebetsstätten, sozialen und karitativen Einrichtungen zur Verfügung stellen.
Gemäß Gesetz Nr. 16/2001, Paragraf 52 wurde die Kommission für Religionsfreiheit eingerichtet, die als unabhängige Stelle das Parlament und die Regierung berät und die Umsetzung des Gesetzes über die Religionsfreiheit überwacht.
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Im Berichtszeitraum wurden in Portugal keine wesentlichen Vorfälle in Verbindung mit Kult- und Gebetsstätten bekannt. Einige Probleme im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit erregten die Aufmerksamkeit der portugiesischen Medien. Aber die Religionsfreiheit, die Anerkennung anderer Glaubensrichtungen und der interreligiöse Dialog haben in der Gesellschaft des Landes nach wie vor einen hohen Stellenwert.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Im Berichtszeitraum gab es weder auf der staatlichen noch auf der gesellschaftlichen Ebene nennenswerte Verstöße gegen die Religionsfreiheit oder Fälle von Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit. Aber gewisse Phänomene, die in vielen westlichen Gesellschaften zu beobachten sind, haben inzwischen auch Portugal erreicht. Dies gilt insbesondere für das allmähliche Verschwinden der Religion aus dem öffentlichen Leben und die Legalisierung der Sterbehilfe und anderer Praktiken, die der Lehre einiger Religionen widersprechen Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Entwicklungen fortsetzen. Anzeichen für soziale, ökonomische oder politische Spannungen, die die Religionsfreiheit beeinträchtigen könnten, gibt es nicht. Daher bestehen für dieses Menschenrecht in Portugal gute Aussichten.