Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Namibia ist ein säkularer Staat, der keiner Religionsgemeinschaft eine bevorzugte Rolle einräumt. In der Präambel der Verfassung wird „das individuelle Recht auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück, unabhängig von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder des sozialen oder wirtschaftlichen Status,“ anerkannt.
Die Verfassung von Namibia sichert allen Bürgern Religionsfreiheit und Schutz vor religiöser Diskriminierung zu (Artikel 10). Während Artikel 21, Absatz c) die „Freiheit, jede Religion zu praktizieren“ gewährt, bezieht sich Artikel 19 auf einen weiter gefassten Kulturbegriff: „Jeder Mensch hat das Recht, sich jeder Kultur, Sprache, Tradition oder Religion zugehörig zu fühlen, sie zu praktizieren, sich dazu zu bekennen, sie zu erhalten oder zu fördern, soweit dies im Rahmen der Verfassung geschieht.“
Die verfassungsgemäß festgelegte Beziehung zwischen Kirche und Staat spiegelt sich auch in der Politik der namibischen Regierung wider. So gibt es zum Beispiel keine staatlichen Auflagen für die Gründung von Religionsgemeinschaften. Für eine offizielle Anerkennung können sich diese Gemeinschaften zwar staatlich registrieren lassen, doch ist eine Registrierung nicht zwingend vorgeschrieben, falls die Organisationen als Verein gegründet werden. Beim Ministerium für Industrialisierung, Handel und Mittelstandsentwicklung können sich Religionsgemeinschaften als gemeinnützige Organisationen eintragen lassen. Die namibische Finanzverwaltung (Inland Revenue Department) kann Wohlfahrtsorganisationen von den Steuern befreien, was auch für religiöse Organisationen gilt.
Religionsgemeinschaften können laut Verfassung Privatschulen gründen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass Schüler „nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugung abgelehnt werden“. An staatlichen Schulen findet ein nichtkonfessioneller „Religions- und Ethikunterricht“ statt.
Der Council of Churches (Rat der Kirchen) hat großen Einfluss in Namibia und beteiligt sich am interreligiösen Dialog. Lutherische Kirchen sind die am stärksten vertretene Konfession im Land. Auch die Katholische Kirche Namibias wird als moralische Instanz anerkannt.
Das Land ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Im Berichtszeitraum gab es in Namibia weder interreligiöse Spannungen noch gegen Religionsgemeinschaften gerichtete Fälle von Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung.
Obwohl Namibia ein sehr vielfältiges Land ist, in dem verschiedene indigene Völker leben, wurden diese bislang nicht in der Verfassung oder Gesetzgebung des Landes anerkannt. Dem UN-Menschenrechtsausschuss zufolge ist angestammtes Land indigener Völker weiterhin in staatlichem Besitz. Dennoch plant die Regierung die „Integration von gesellschaftlichen Randgruppen“. Dies geht aus dem 5. bis 2022 gültigen Nationalen Entwicklungsplan Namibias hervor.
Am 14. Januar 2021 beklagten Bischof Estanislau Marques Chindekasse vom angolanischen Bistum Dundo und Bischof Willem Christiaans aus dem namibischen Bistum Keetmanshoop die „erschreckende und chaotische Realität“, die Migranten an Grenzposten in Lesotho, Mosambik, Südafrika und Simbabwe vorfinden. Dort kam es zu langen Wartezeiten aufgrund „enormer Rückstände bei der Dokumentenbearbeitung und der Durchführung von Coronatests und -kontrollen“.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Die Perspektiven für die Religionsfreiheit bleiben in Namibia unverändert positiv.