Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die dünn besiedelte Islamische Republik Mauretanien befindet sich an der afrikanischen Westküste. Sie besteht größtenteils aus Wüste und ist eines der ärmsten Länder weltweit. Seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1960 ist Mauretanien eine islamische Republik. Artikel 5 der mauretanischen Verfassung erkennt den Islam als offizielle Religion des Staates und seiner Bürger an.
Mauretanien ist der einzige islamische Staat in Afrika, seit Gambia eine säkulare Republik ist. Dieser Umstand und die Tatsache, dass Mauretaniens Bevölkerung fast vollständig muslimisch ist, haben tiefgreifende Auswirkungen auf das Alltagsleben im Land.
Aus einem Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen geht hervor, dass die Gewissens- und die Religionsfreiheit in Mauretanien nicht offiziell anerkannt werden. Nicht einmal Muslimen wird dieses Recht gewährt. Tatsächlich wird weder die Gewissens- noch die Religionsfreiheit in der Verfassung erwähnt. Ebenso wenig ist ein Verbot von religiös motivierten Diskriminierungen verfassungsrechtlich verankert. Ein Wechsel der Religion gilt als Apostasie, worauf die Todesstrafe steht. Laut Artikel 23 der Verfassung können nur Muslime das Präsidentenamt in Mauretanien innehaben.
Das Ministry of Islamic Affairs and Traditional Education (Ministerium für islamische Angelegenheiten und traditionelle Bildung) hat die Aufgabe, „Fatwas (islamische Rechtsgutachten) zu erlassen und zu verbreiten, Extremismus zu bekämpfen, Islamstudien zu fördern, Pilgerfahrten nach Mekka zu organisieren und Moscheen zu überwachen“.
Das Strafgesetzbuch von Mauretanien wurde 2018 so geändert, dass auf Blasphemie ausnahmslos die Todesstrafe steht. Vor dieser Änderung wurde laut Artikel 306 des Strafgesetzbuches nur dann die Todesstrafe verhängt, wenn der Angeklagte keine Reue zeigte und sich nicht entschuldigte; dieser Passus wurde gestrichen. Laut mauretanischem Recht sind zudem eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 600.000 Ouguiya (rund 15.380 €) bei einer „Verletzung der öffentlichen Moral und islamischen Werte“, bei einem „Verstoß gegen Allahs Verbote“ oder bei Beihilfe zum Verstoß vorgesehen.
Diese rechtlichen Änderungen erfolgten als Reaktion auf den Fall des mauretanischen Bloggers Mohamed Cheikh Ould Mkhaïtir, welcher 2014 einen islamkritischen Beitrag veröffentlichte. Nachdem dieser zunächst zum Tode verurteilt worden war, wurde laut Beschluss des Berufungsgerichts in der Stadt Nouadhibou vom 9. November 2017 die Haftstrafe auf zwei Jahre verringert und eine Geldstrafe verhängt. In vielen Städten Mauretaniens gingen gläubige Muslime auf die Straße, um gegen die Entscheidung des Gerichts zu protestieren und die Verhängung der Todesstrafe zu fordern. Zuletzt wurde die Todesstrafe 1987 in Mauretanien vollstreckt.
Sowohl an öffentlichen als auch an privaten Schulen müssen vier Stunden Islamunterricht pro Woche erteilt werden. Davon ausgenommen sind internationale Schulen, an denen Islamunterricht nicht vorgeschrieben ist.
Offiziell sind nahezu 100 % der traditionell nomadisch lebenden Bevölkerung Mauretaniens Muslime. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Sunniten, die vorwiegend in Sufi-Orden, wie dem Qādirīya-, dem Tidschānīya- und dem Hamāwīya-Orden, organisiert sind.
Der genaue Anteil mauretanischer Christen ist nicht bekannt, da in der mauretanischen Stammeskultur „eine Abkehr vom Islam nicht nur als religiöser Verrat, sondern auch als Verrat am Stamm und an der Familie gilt“. Deshalb haben die wenigen nicht muslimischen Einwohner Mauretaniens eigentlich keine Gelegenheit, ihren Glauben, zumindest öffentlich, zu leben. Die Scharia, das islamische Rechtssystem, findet bei zivilen (insbesondere bei familiären) Angelegenheiten Anwendung. Bestimmte Vergehen und einige Verletzungen der Scharia werden sehr hart bestraft, beispielsweise durch Auspeitschen, Steinigungen oder Amputationen.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit wird nicht anerkannt. Ausländer können ungehindert an Gottesdiensten teilnehmen, Einheimische werden jedoch an der Teilnahme gehindert. „Inoffizielle Maßnahmen der Regierung beschränken die christlichen Gottesdienste für die römisch-katholische Kirche und eine Handvoll anderer Konfessionen. Diese Kirchen werden an der Missionierung gehindert.“ Kirchen gibt es vor allem in den größeren Städten Nouakchott, Kaedi, Atar, Nouadhibo und Rosso.
Mauretanien war bereits Gastgeber verschiedener internationaler Symposien und Foren zum Thema Frieden. Das erste fand im Januar 2021 über die Rolle des Islam in Afrika statt, bei dem Präsident Ghazouani den Vorsitz der Eröffnungszeremonie innehatte. Zum Abschluss des Forums wurde eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der die Lehren des Islam über die Toleranz bekräftigt wurden. Im Wesentlichen „beleuchtete das Forum Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen islamischen Ländern und veröffentlichte eine Erklärung, in der die Bedeutung von Toleranz und Zurückhaltung im Islam in Afrika hervorgehoben wurde“.
Im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) Mauretaniens vor dem UN-Menschenrechtsrat – ein Prüfverfahren, bei dem alle fünf Jahre die Einhaltung der Menschenrechte in allen 193 UN-Mitgliedstaaten untersucht wird – prangerte Mohamed Ould Cheikh Mkhaïtir „anhaltende Rechtsverletzungen, in seinem Heimatland Mauretanien an, darunter Sklaverei sowie die Verfolgung von Aktivisten, die sich gegen Sklaverei einsetzen“. Die mauretanischen Delegierten lehnten Empfehlungen zur Entkriminalisierung von Apostasie und Blasphemie ebenso wie zur Abschaffung der Todesstrafe für Staatsbürger ab und erklärten lediglich: „Ausländern in Mauretanien steht es frei, ihre eigene Religion auszuüben.“
Das letzte Friedensforum fand im Februar 2022 unter dem Titel „Frieden für die Welt schaffen“ statt. Es wurde mit finanzieller Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate organisiert. Während dieses Forums sagte Rashad Hussain, der amerikanische Botschafter für internationale Religionsfreiheit, Frieden sei ein erreichbares Ziel, wenn Religionsfreiheit gewährleistet sei. Er erklärte: „Die stärkste Abwehr von Bedrohung durch gewalttätigen Extremismus und Instabilität ist der Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit für jeden. Um in vollem Umfang zur Entwicklung der eigenen Gesellschaft beizutragen, muss jeder in der Lage sein, frei zu denken, seinem Gewissen zu folgen, seine Überzeugungen zu ändern, wenn sein Herz und sein Verstand ihn dazu veranlassen – und diese Überzeugungen in der Öffentlichkeit und im Privaten äußern zu dürfen.“
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Am religiösen Leben und der Religionsfreiheit in Mauretanien hat sich wenig geändert. Jegliche Abweichung vom islamischen Glauben wird landesweit gesellschaftlich wie rechtlich stark bekämpft und in den Gemeinschaften und durch familiären Druck faktisch umgesetzt. Mauretanien hat sich bisher gegen die Ausbreitung anderer Formen des extremistischen Islam und aller Formen des Dschihadismus gewehrt. Terrorgruppen, die mit al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) und der Bewegung für Einheit und Dschihad in Westafrika (MUJAO) in Verbindung stehen, sind vor allem in den östlichen Grenzregionen des Landes aktiv, bisher aber nicht nach Mauretanien vorgedrungen.
Die Aussichten für die Religionsfreiheit sind negativ, da diese nicht geachtet wird.