Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Republik Malawi ist vorwiegend christlich geprägt, obwohl der Islam dort die ältere Religion ist: Er wurde bereits zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert von arabischen Kaufleuten ins Land gebracht, die ersten christlichen Missionare kamen erst in den späten 1800er-Jahren nach Malawi.
Die Religionsfreiheit ist in der Verfassung des Landes verankert. Artikel 20, Absatz 1 verbietet die „Diskriminierung aufgrund der Ethnie, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der politischen oder sonstigen Überzeugung, der Nationalität, der ethnischen oder gesellschaftlichen Herkunft“ eines Menschen. Artikel 33 besagt, dass „jeder Mensch das Recht auf Gewissens-, Religions-, Glaubens- und Gedankenfreiheit“ hat. Laut Artikel 42, Absatz 1d müssen jedem Menschen, der festgenommen oder inhaftiert wird, die „Mittel und Gelegenheit gegeben werden, mit seinem oder ihrem religiösen Berater zu kommunizieren“. Selbst im Falle eines Notstands verbietet Artikel 44, Absatz 2h jede Einschränkung des Prinzips der „Gewissens-, Glaubens-, Gedanken- und Religionsfreiheit“.
Religionsgemeinschaften müssen sich nach malawischem Recht zwar behördlich registrieren lassen, doch unterliegen sie hinsichtlich ihrer religiösen Überzeugungen und Aktivitäten keiner staatlichen Kontrolle.
Das Ziel von Bildung ist laut der Verfassung die Überwindung von „politischer, religiöser und ethnischer Intoleranz“ (Artikel 13 Absatz 13f, Ziffer iv). Religionsgemeinschaften dürfen im Einklang damit eigene Privatschulen betreiben und dort Religionsunterricht im Sinne der eigenen religiösen Überzeugungen erteilen. Daneben bestehen auch mit staatlichen Mitteln geförderte, üblicherweise von religiösen Gruppen geführte Schulen. An diesen Schulen finanziert der Staat die Lehrkräfte, hat aber im Gegenzug weitgehenden Einfluss auf die Auswahl der Schüler.
Christliche Gruppen betreiben vierzehn der 83 Radio- und Fernsehsender, drei Sender werden von der muslimischen Glaubensgemeinschaft betrieben. Das Rundfunkgesetz verbietet dabei Inhalte, die „sittenwidrig oder obszön sind oder die öffentliche Moral verletzen, einschließlich von missbräuchlichem oder beleidigendem Sprachgebrauch und Material, das die religiösen Überzeugungen irgendeiner Bevölkerungsgruppe verletzt“.
Kapitel 14 des malawischen Strafgesetzbuchs (Artikel 127 bis 131) befasst sich mit einer Reihe von Straftatbeständen im Zusammenhang mit Religion, wie zum Beispiel der Beleidigung religiöser Überzeugungen, der Störung von religiösen Zusammenkünften oder der „Verletzung religiöser Gefühle“.
Der Religionsunterricht ist an Grundschulen Pflichtfach, an weiterführenden Schulen Wahlfach. „Bibelstudien“ und Moral- und Religionserziehung (auf Grundlage unterschiedlicher Traditionen) sind optionale Bestandteile des Lehrplans; es liegt im Ermessen der Schulen, ob diese Fächer erteilt werden. Schulkinder müssen eine Kleiderordnung befolgen, Ausnahmen aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen sind jedoch gestattet.
Ausländische Missionare benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in Malawi tätig werden zu können. Malawi hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Während des Berichtszeitraums gab es keine institutionellen Veränderungen oder andere bedeutenden Vorkommnisse, die sich auf die Religionsfreiheit ausgewirkt hätten. Die Beziehungen zwischen der malawischen Regierungen und den Glaubensgemeinschaften sind im Allgemeinen gut, auch wenn es einzelne Streitpunkte gibt.
So drängen muslimische Gruppen das Bildungsministerium weiterhin zur Abschaffung des Wahlfachs „Bibelstudien“ an Grundschulen zugunsten von Moral- und Religionserziehung. Muslimische Führer zeigten sich außerdem besorgt darüber, dass das Ministerium ihrer Empfehlung noch nicht nachgekommen ist, muslimischen Mädchen das Tragen des Hidschabs an Schulen zu gestatten und Vertreter religiöser Minderheiten in den Vorstand des Malawi Institute of Education zu berufen, eines Gremiums, das als Berater und Aufsichtsorgan für die Bildungspolitik der Regierung fungiert.
Die Behandlung von Rastafaris in Malawi hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Traditionell war diese Bevölkerungsgruppe Diskriminierung und – im Zusammenhang mit bestimmten religiösen und kulturellen Praktiken – Kriminalisierung ausgesetzt. Einige dieser Einschränkungen hat man jedoch in den vergangenen Jahren aufgehoben. So hat das oberste Gericht von Malawi das Verbot von Dreadlocks an Schulen aufgehoben, und im Jahr 2020 hat das Parlament des Landes den Gebrauch von Hanfprodukten (Cannabis) für den medizinischen und industriellen Gebrauch zugelassen.
Im Januar 2022 gab das Public Affairs Committee (Ausschuss für Öffentliche Angelegenheiten, PAC), die Dachorganisation für die religiösen Führer des Landes, eine Erklärung heraus, in der der Präsident des Landes, Lazarus McCarthy Chakwera, aufgefordert wurde, sein Kabinett auszutauschen, um die Korruption und den Nepotismus im Land besser zu bekämpfen.
Im März 2022 gaben die katholischen Bischöfe in Malawi einen pastoralen Brief heraus, in dem sie die Korruption und die „endlosen“ politischen Debatten der Parteien der Regierungskoalition anprangerten, die das Land lähmen.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Die Aussichten für die Religionsfreiheit in Malawi sind weiterhin positiv. Dieses grundlegende Menschenrecht wird geachtet, die verschiedenen Glaubensgemeinschaften arbeiten in Organisationen wie dem Public Affairs Committee harmonisch zusammen und der interreligiöse Dialog ist darauf ausgerichtet, die Beziehungen zwischen den Glaubensgemeinschaften zu verbessern. Nach wie vor stehen Muslime bestimmten politischen Entscheidungen der Bildungsbehörden und der Regierung kritisch gegenüber, doch im Allgemeinen sind die Beziehungen der religiösen Führer mit der Gesellschaft als Ganzes und der politischen Führung gut, und sie können ihre Standpunkte frei äußern. Dies sind, auf absehbare Zeit, gute Vorzeichen für die Zukunft der Religionsfreiheit.