Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Das Recht auf Gewissens-, Religions-, Glaubens- und Meinungsfreiheit ist in Artikel 32 der Verfassung Kenias verankert. Jeder hat demnach das Recht, seinen Glauben zu bekennen, auszuüben, zu lehren und religiöse Regeln zu befolgen, was auch die Einhaltung von religiösen Ruhe- und Gebetstagen einschließt. Niemand darf privat oder beruflich aufgrund seines Glaubens diskriminiert oder zu etwas gezwungen werden, was diesem Glauben widerspricht. Artikel 8 der Verfassung besagt, dass Kenia keine Staatsreligion hat. Gemäß Artikel 24, Absatz 4 darf in Personenstands-, Eheschließungs-, Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten von Personen muslimischen Glaubens, die vor Kadi-Gerichten verhandelt werden, das in der Verfassung verankerte Gleichheitsrecht nur in dem Maße eingeschränkt werden, wie es für die Anwendung des islamischen Rechts unbedingt notwendig ist. Nach Artikel 27 darf niemand aufgrund seiner Religion diskriminiert werden.
Alle neuen Glaubensgemeinschaften, deren Einrichtungen und Gebetsstätten sowie Nichtregierungsorganisationen in religiöser Trägerschaft müssen sich im Vereins- und Gesellschaftsregister registrieren lassen, das dem Justizministerium zugeordnet ist. Indigene und traditionelle Gemeinschaften sind davon ausgenommen. Wegen der nach wie vor ausstehenden Überarbeitung der Religious Societies Rules (Regelwerk für Glaubensgemeinschaften) wurden seit 2014 keine neuen Organisationen mehr registriert. Da die Zahl der zur Genehmigung vorliegenden Anträge inzwischen in die Tausende geht, wird von führenden Vertretern der Glaubensgemeinschaften immer wieder Kritik laut. Sie beklagen die Untätigkeit und werten sie als Eingriff in das Recht auf die freie Ausübung des Glaubens.
Nach den Vorgaben des Bildungsministeriums müssen öffentliche Schulen mindestens entweder christlichen, islamischen oder hinduistischen Religionsunterricht und das Fach Ethik anbieten. In Grundschulen ist Religion ein Pflichtfach. Das Ministerium überlässt es den Gemeinden und Schulen, zu entscheiden, welcher Religionsunterricht angeboten werden. Das Angebot ist in der Regel von der vor Ort vorherrschenden Glaubensrichtung und/oder vom Schulträger abhängig.
Laut Strafgesetzbuch ist es verboten, in der Absicht, den Glauben einer gesellschaftlichen Gruppe zu beleidigen, Kultstätten oder Heiligtümer zu zerstören, zu beschädigen oder zu schänden. Regionale Rundfunklizenzen, auch solche, die von Glaubensgemeinschaften genutzt werden, müssen vom Ministerium für Information, Kommunikation und Technologie genehmigt werden.
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Am 28. August 2022 drohte die Terrorgruppe Al-Shabaab öffentlich mit einer Verschärfung der Angriffe gegen Kenia: „Wir werden weiterhin kenianische Städte angreifen, solange kenianische Truppen unser muslimisches Land besetzen.“
Die Gewalthandlungen der von Somalia aus agierenden Terrorgruppe Al-Shabaab nehmen insbesondere im Norden und Osten Kenias kein Ende und stellen für die Bevölkerung, vor allem aber für Ausländer und Nichtmuslime, die in den betroffenen Regionen leben und arbeiten, eine große Bedrohung dar.
Am 5. Januar 2020 überfielen 30 bis 40 Rebellen, die mit der Terrorgruppe al-Qaida in Verbindung stehen, den US-Militärstützpunkt in Manda Bay. Seither scheint es den Terrorgruppen schwerer zu fallen, Kämpfer zu rekrutieren, im Land zu operieren und Anschläge durchzuführen. Nach Angaben des Centre for Human Rights and Policy Studies ging die Zahl der Terroranschläge 2021 gegenüber dem Vorjahr von 69 auf 51 zurück. Wie das International Center for Counter Terrorism feststellte, wurde „das kenianische Sicherheitssystem in puncto Koordinierung und Reaktionsfähigkeit verbessert. Man hat erkannt, dass der Bedrohung durch eine gewaltbereite extremistische Organisation nicht mit konventionellen Mitteln begegnet werden kann, sondern dass ein umfassendes staatliches Vorgehen erforderlich ist.“ Dessen ungeachtet ist die Zahl der Anschläge auf „Telekommunikationsmasten, Infrastruktur-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen und Sicherheitskräfte entlang der Grenze zu Somalia immer noch vergleichsweise hoch“. Seit November 2021 ermittelt die Antiterroreinheit der Polizei (ATPU) auch in den sozialen Medien, da die Terrorgruppen Al-Shabaab und Islamischer Staat (IS) inzwischen auch über Telegram und WhatsApp Nachwuchs rekrutieren.
Al-Shabaab gilt zwar als die gefährlichste Terrorgruppe in Kenia, aber viele Gewalthandlungen gehen auch von Banditen und Dieben aus, die es vor allem auf Weidetiere abgesehen haben. Aufgrund dieser zunehmenden Gewalttaten in Verbindung mit dem Diebstahl von Nutztieren forderten mehrere kenianische Parlamentsabgeordnete, dass die „Terrorbekämpfungsgesetze des Landes auf Banditen und Diebe ausgeweitet werden, da vor allem im Norden des Rift Valleys jedes Jahr hunderte Menschen von Viehdieben getötet werden“.
Die Terrorismusbekämpfung hat auch zur Folge, dass die Menschenrechte der muslimischen Gläubigen immer stärker beschnitten werden. Die Gründe dafür sind vielfältig: die Reaktion auf die Anwesenheit der Extremistengruppe Al-Shabaab im Land; die Sorge innerhalb der Gesellschaft und politische Frustration wegen der anhaltenden terroristischen Gewalt; die Tatsache, dass Muslime den größten Teil der Al-Shabaab-Kämpfer ausmachen; die Tatsache, dass häufig Angriffe auf staatliche Ziele erfolgen und Gegenschläge des Staates provozieren; sowie Überreaktionen und Übergriffe der Sicherheitskräfte. Den Sicherheitsdiensten, vor allem der ATPU, werden „zügellose Misshandlungen und Folter bei ihren Operationen und Festnahmen vorgeworfen“. Ein solches Vorgehen nährt die Vorwürfe, dass die Muslime von der Regierung schlecht behandelt werden.
Zwischen Januar und November 2021 wurden aus etwa 43 Familien Kindesentführungen gemeldet. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Haki Africa treten solche Vorfälle vor allem in den Küstenstädten des Landes auf. In den meisten Fällen verschwanden die Kinder, als sie sich auf dem Heimweg von einer Moschee befanden. Muslimische Geistliche forderten die Regierung zum Handeln auf.
Im September 2021 wurde der Islamwissenschaftler und Sicherheitsexperte Sheikh Abdiwahab Abdisamad entführt und kam 12 Tage später wieder frei. Anfang Oktober wurde der 22-jährige Mohammed Abubakar Said aus einer Moschee entführt. Über seinen Verbleib ist nichts bekannt. Am 28. Oktober wurde der Islamwissenschaftler und Rechtsanwalt Hassan Nandwa nach dem Gebet in der Jamia-Moschee in Nairobi entführt. Zehn Tage später wurde er in der Stadt Mwingi freigelassen. Der Sanitätswagenfahrer Yassin Mohmoud und der Geschäftsmann Hassan Dahir Osman werden seit Juni vermisst.
Am 17. November 2021 machte der Vorsitzende des Hohen Islamischen Rates Kenias, Sheikh Hassan Ole Naado, darauf aufmerksam, dass seit Januar 2021 40 muslimische Gläubige von Unbekannten entführt wurden und seitdem nur 10 zu ihren Familien zurückgekehrt sind. Der muslimische Geistliche erklärte, die Terrorbekämpfungskampagne der Regierung habe sich zu einem Krieg gegen den Islam und gegen die Muslime entwickelt.
Vertreter der christlichen Kirchen, wie der römisch-katholische Bischof Wilybard Lagho, äußerten sich ebenfalls besorgt über das ungewöhnliche Vorgehen gegen muslimische Akademiker und Geschäftsleute, das, wie sie sagten, allen Kenianern zu denken geben sollte.
Muslimische Geistliche werfen der Regierung zudem vor, durch die Umsetzung von Terrorbekämpfungsmaßnahmen das Recht der Muslime auf Versammlungsfreiheit und die freie Ausübung ihres Glaubens zu beschränken. Dabei würde es auch zu Morden, Folter, Zwangsverschleppungen und willkürlichen Festnahmen kommen.
Der Vorsitzende des National Muslim Leaders Forum, Sheikh Abdullahi Abdi, erklärte: „Die Muslime in diesem Land stehen massiv unter Druck. Sie sind das Ziel von Angriffen. Es kommt zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Wir werden alle Muslime mobilisieren, um unsere Rechte durchzusetzen.“
In einem Schreiben vom 4. März 2022 forderte der Atheistenverband Atheists In Kenya Society den Bildungsminister Prof. George Magoha auf, die Pflicht zur Teilnahme an Gebeten in Schulen aufzuheben. Wie der Verband erklärte, habe er Beschwerden von Schülern erhalten, die zur Teilnahme an den Sonntagsgottesdiensten gezwungen worden waren. In dem Schreiben heißt es: „Die meisten Kenianer durchlaufen ein öffentliches Schulsystem, das sie zur Teilnahme an der organisierten Glaubensausübung verpflichtet. Diese Kultur greift in zahlreichen Grund- und Sekundarschulen um sich. Es ist an der Zeit, die Pflicht zur Teilnahme an Gebeten und zur Einhaltung religiöser Regeln in unserem öffentlichen Schulsystem zu überdenken.“ Bildungsminister Prof. George Magoha lehnte dies mit der Begründung ab, dass „Kinder möglichst schon in der Schule zum Glauben und zum Gebet hingeführt werden sollten“.
Im Juni 2022 erklärte der Staatssekretär im Bildungsministerium, Julius Jwan, entgegen der Verfassung Kenias, die die ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt des Landes anerkennt, würden einige Schulen die Religion als Vorwand nutzen, um die Aufnahme bestimmter Schüler abzulehnen oder Schüler vom Schulunterricht auszuschließen. Als Beispiele führte er an, dass es Schülern verboten sei, religiöse Kleidung wie Hidschab oder Turban zu tragen und dass Schüler gezwungen würden, am islamischen, christlichen und hinduistischen Religionsunterricht teilzunehmen. Im Dezember 2022 erklärte Verteidigungsminister Aden Duale in einem Gespräch mit dem Komitee der Jamia-Moschee: „Die Regierung respektiert die muslimische Kultur, indem sie gewährleistet, dass Muslima sich sittsam kleiden können.“ Er verwies darauf, dass Muslima in der Öffentlichkeit den Hidschab tragen können. Der Minister führte weiter aus: „Wer mit dem Hidschab ein Problem hat, sollte sich überlegen, in ein anderes Land zu ziehen.“ Dies war nicht das erste Mal, dass er sich zu diesem Thema äußerte. 2019 schlug er vor, das Bildungsministerium sollte Disziplinarmaßnahmen gegen Schulleiter ergreifen, die muslimische Mädchen dazu zwingen würden, den Hidschab abzulegen. Auch angesichts der uneinheitlichen Linie der Regierung wird dieses Thema seit Langem kontrovers diskutiert. Schon im September 2016 hatte das Berufungsgericht von Kenia entschieden, dass muslimische Schülerinnen in Bildungseinrichtungen, auch in christlichen Einrichtungen, eine Kopfbedeckung tragen dürfen, und hatte damit einem Urteil des High Court vom März 2015 widersprochen.
Kurz vor den Parlamentswahlen 2022 veröffentlichte die kenianische Bischofskonferenz eine Erklärung, in der sie die Regierung aufforderte, angesichts der bevorstehenden Wahlen Zurückhaltung zu üben und eine reibungslose Machtübergabe zu gewährleisten. Die Bischöfe appellierten an die Politiker, keinen Hass aufgrund von politischen, ethnischen oder religiösen Unterschieden zu schüren.
Vom 18. bis 22. Juli 2022 fand in Nairobi der zweite Pan-African Catholic Congress statt. Ziel der Veranstaltung war es, bewährte Konzepte zum Wohle von Kirche und Gesellschaft weiterzuentwickeln und zu bewahren.
Am 9. August 2022 wurden in Kenia Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten. Einige Monate zuvor hatten die kenianischen Bischöfe bereits eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Politiker aufforderten, sich zivilisiert zu verhalten und keinen Hass und keine Gewalt zwischen den Volksgruppen zu schüren. Politischer Wettstreit dürfe niemals mittels Gewalt und Drohungen ausgetragen werden.
Am 22. Dezember 2022 wurde bekannt, dass bei einem Angriff von Al-Shabaab-Kämpfern auf ein Polizeifahrzeug im Osten Kenias zwei Polizisten und ein Zivilist getötet wurden. Mit den grenzüberschreitenden Angriffen soll die kenianische Regierung unter Druck gesetzt werden, damit sie ihre Soldaten aus der in Somalia eingesetzten Friedenstruppe der Afrikanischen Union zurückzieht.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Das Treiben der Terrorgruppe Al-Shabaab einerseits und die Verstöße gegen die Menschenrechte der muslimischen Gläubigen andererseits führen in Kenia zu besorgniserregenden Spannungen.
Im Allgemeinen wird die Religionsfreiheit jedoch von staatlicher Seite und unter den verschiedenen Glaubensgemeinschaften respektiert, sodass die Bürgerinnen und Bürger Kenias nicht mit einer Einschränkung ihres Rechts auf Religionsfreiheit rechnen müssen.