Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Verfassung der Dominikanischen Republik bezieht sich in ihrer Präambel auf Gott, und das Staatswappen zeigt laut Artikel 32 eine Bibel mit einem Kreuz in der Mitte. Das nationale Motto lautet im Sinne von Artikel 34 „Gott, Vaterland und Freiheit“.
Gemäß Artikel 39 sind alle Menschen von Geburt an frei und gleichberechtigt, genießen denselben Schutz und Gleichbehandlung, haben dieselben Rechte, Freiheiten und Chancen und dürfen unter anderem nicht aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion oder aufgrund der politischen Gesinnung diskriminiert werden.
Artikel 45 gewährt Gewissens- und Kultusfreiheit unter der Voraussetzung, dass die öffentliche Ordnung sichergestellt ist.
Religiöse Eheschließungen sind laut Artikel 55 Absatz 4 unter den geltenden Bedingungen des Gesetzes zivilrechtlich gültig, unbeschadet der Regelungen internationaler Verträge.
Obwohl der Staat laut Verfassung nicht konfessionell ist, besteht zwischen dem Heiligen Stuhl und der Dominikanischen Republik seit 1954 ein Konkordat, in dem erklärt wird, dass der „Katholizismus [...] die Religion der Dominikanischen Republik ist und die ihm zustehenden Rechte und Vorrechte genießt” (Artikel 1).
Der Staat erkennt die internationale Rechtspersönlichkeit des Heiligen Stuhls und aller ihm zugehörigen religiösen Institutionen und Vereinigungen an. Weiterhin garantiert der Staat der Katholischen Kirche die freie und volle Ausübung ihrer spirituellen Kraft und Rechtsprechung sowie freie und öffentliche Kultushandlungen.
Die Regierung sichert den Angehörigen der Streitkräfte religiösen Beistand zu und ermöglicht diesen Beistand auch in Schulen, Krankenhäusern und Strafanstalten. Der Staat garantiert katholischen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen; ausgenommen davon sind Schüler, deren Eltern eine Befreiung vom Religionsunterricht beantragen. Zudem erkennt die Regierung Ehen, die nach kanonischem Recht geschlossen wurden, zivilrechtlich an.
Das Gesetz 122-05 über die Regulierung und Förderung gemeinnütziger Vereinigungen legt die Verfahren und Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen, damit der Staat nicht katholische religiöse Organisationen anerkennt und ihnen Rechtspersönlichkeit verleiht. Sobald diese Anforderungen erfüllt sind, können diese Organisationen von der Steuer befreit werden.
Mit dem Allgemeinen Bildungsgesetz wird die Bildungsfreiheit gewahrt. Privatschulen können – je nach pädagogischer Ausrichtung – entscheiden, ob sie Religionsunterricht und/oder moralische Erziehung anbieten (Artikel 24).
Gesetz Nr. 198-11 legt die Bedingungen fest, unter denen religiöse Eheschließungen durch nicht katholische Kirchen zivilrechtlich anerkannt werden.
Im Mai 2019 wurden nach einem positiven Bericht der Menschenrechtskommission zwei Entwürfe für ein Gesetz zur Religionsfreiheit zu einem und dann in einem dritten Gesetzesentwurf zusammengeführt. Dieser wurde im Juni 2021 vorgelegt; das Gesetz wurde jedoch nicht verabschiedet. Im Oktober 2021 forderten Befürworter des Gesetzes die Abgeordnetenkammer auf, das Gesetz in der nächsten Sitzungsperiode zu verabschieden.
Der Gesetzesentwurf enthält mehrere Elemente wie die Pflicht zur Registrierung von Religionsgemeinschaften und Kirchen, das Verbot von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, das Verbot der Diskriminierung aufgrund der religiösen Überzeugung, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, das Recht auf die Einhaltung religiöser Feiertage und Ruhetage sowie das Recht religiöser Organisationen, öffentliche Mittel zu erhalten.
Vorfälle und Entwicklungen
Die Beziehung zwischen Staat und den Kirchen ist im Allgemeinen positiv. So kündigte etwa der Bildungsminister an, Bibeln für Schulen bereitzustellen. Der Runde Tisch für christlichen Dialog und Repräsentation (Mesa de Diálogo y Representación Cristiana, MEDIREC) begrüßte im September 2021 diese Ankündigung. Im Oktober 2021 brachte das Globale Netzwerk der Religionen für Kinder (Global Network of Religions for Children, GNRC) Führer verschiedener Glaubensgemeinschaften zusammen, um über Möglichkeiten zu diskutieren, sich für Kinder einzusetzen. Im November schlug das Episkopat der Dominikanischen Republik der Regierung die Einrichtung eines Familienministeriums vor.
Diese Zusammenarbeit wurde auch 2022 fortgesetzt. Im März 2022 nahm der damalige Minister der Präsidentschaft, Lisandro Macarrulla, an den Feierlichkeiten zum Carnaval de Cristo Rey teil. Zu diesem Anlass wurde er für sein gesellschaftliches Engagement geehrt. Im Juni 2022 erklärte sich die Regierung bereit, der Glaubensgemeinschaft des Evangelical Council of the Assemblies of God in Anerkennung ihres gesellschaftlichen Engagements Mittel für den Bau einer Kirche zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Zeremonie betonten amtliche Würdenträger das Engagement der Regierung, die dominikanischen Kirchen bei ihrer karitativen Arbeit und ihrem Einsatz für Familien zu unterstützen.
Neben den oben aufgeführten positiven Entwicklungen gab es im Berichtszeitraum auch Kontroversen, etwa im Hinblick auf die Impfkampagne der Regierung. Das Programm wurde von der Katholischen Kirche und dem Dominikanischen Rat der Evangelischen Eintracht (Consejo Dominicano de Unidad Evangélica, CODUE) unterstützt; andere Glaubensgemeinschaften lehnten den Plan hingegen ab. Im Oktober 2021 wurden weitere Schritte zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ergriffen. Unter anderem musste beim Betreten geschlossener Räume ein Impfnachweis erbracht werden. Kirchen waren von dieser Regelung ausgenommen.
Kontrovers diskutiert wurden außerdem Vorschläge zur Einführung eines neuen Strafgesetzbuchs. In ihrer traditionellen Botschaft zum Unabhängigkeitstag forderten die katholischen Bischöfe im Februar 2022 die Einführung eines Strafgesetzbuchs, das Abtreibung verurteilt und der Situation der dominikanischen Familie besondere Aufmerksamkeit schenkt. Dies sei wichtig, um den gesellschaftlichen Stellenwert der Familie und der Ehe zu schützen. Die Bischöfe riefen zudem zu einem Dialog über das Problem der Einwanderung auf.
Im Mai 2022 entfachte ein vom Generaldirektor der Nationalen Polizei herausgegebenes Memorandum für Regionaldirektoren eine Kontroverse. In dem Memorandum rief der Generaldirektor dazu auf, Teilnehmende „katholischer Sonntagsmessen und evangelischer Gottesdienste“ zu erfassen und dokumentieren. Die Polizeibeamten wurden angewiesen, der „[nationalen Polizei] jeden Montag einen Bericht mit Daten zu Mitgliedern und Kirchen sowie Bildnachweisen zu deren Aktivitäten“ vorzulegen. Auf den Vorwurf, damit Spionage gegen die Kirchen zu betreiben, gab die Polizei an, dass die Maßnahmen lediglich dazu dienten, die Beziehungen zu verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken, und zwar stets auf der Grundlage der verfassungsmäßig geschützten Glaubens- und Religionsfreiheit.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Im Berichtszeitraum 2021/2022 wurden keine Fälle von religiöser Intoleranz oder Diskriminierung gemeldet. Die Regierung hat die positiven gesellschaftlichen Beiträge der verschiedenen Glaubensgemeinschaften offen anerkannt.
Trotz des Memorandums der Polizei, mangelnder Fortschritte im Gesetz über die Religionsfreiheit und Debatten über Abtreibung im Rahmen des vorgeschlagenen neuen Strafgesetzbuchs sind die Aussichten für die Religionsfreiheit weiterhin positiv.