Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Burundis Verfassung von 2018 garantiert in Artikel 31 das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Religions-, Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie in Artikel 32 das Recht auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit. Alle Staatsbürger von Burundi sind in Bezug auf „ihren Wert und ihre Würde“ gleich und genießen „dieselben Rechte und […] denselben gesetzlichen Schutz“; sie können nicht vom „sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Leben aufgrund ihrer Hautfarbe, Sprache, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen Herkunft ausgeschlossen werden“ (Artikel 13).
Angelegenheiten der Religionsfreiheit werden in Burundi durch dieselben gesetzlichen Bestimmungen geregelt, die auch für die Registrierung und Arbeit gemeinnütziger Organisationen gelten. Laut diesen Bestimmungen müssen sich alle Religionsgemeinschaften beim Innenministerium unter Vorlage ihrer Statuten sowie einer Liste mit den Namen und persönlichen Daten ihrer Vorstandsmitglieder registrieren lassen. Erteilt das Ministerium eine Genehmigung, dürfen die Gemeinschaften ihren Aktivitäten frei nachgehen.
Burundi ist vorwiegend christlich geprägt. Eine muslimische Minderheit, die größtenteils aus Sunniten besteht, lebt vor allem in den Städten.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Im Juni 2021 distanzierte sich die Muslimische Gemeinde in Burundi (COMIBU) offiziell von einem ihrer führenden Mitglieder. Grund dafür waren abfällige Kommentare gegen Innenminister Gervais Ndirakobuca. Dieser hatte darauf hingewiesen, dass laute Gebetsrufe von den Minaretten den Schlaf in der Nachbarschaft störe.
Im Mai 2021, während des Ramadan, forderten die Muslime die Regierung zur Öffnung der Grenzen auf, da die Armut sowie die Ressourcenknappheit im Land die Begehung des Festes erschwerten. In der Provinz Rumonge konnte das Fastenbrechen (Eid al-Fitr) aufgrund der Knappheit an einigen Lebensmitteln nicht gefeiert werden.
Im Juli 2021 wandte sich Präsident Evariste Ndayishimiye zum Opferfest (Eid al-Adha) an die Muslime des Landes. Er beschrieb die muslimische Gemeinde als ein „Symbol des brüderlichen Zusammenleben” und betonte, dass die Muslime “eine essentielle Rolle für das nationale Zusammenleben” spielten.” Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviurs konnte das Opferfest allerdings nicht wie üblich begangen werden, da Zusammenkünfte zum gemeinsamen Gebet oder Essen verboten waren.
Auch Christen wurden während der Weihnachtszeit 2021 durch die Maßnahmen in ihren Feierlichkeiten eingeschränkt. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf Gottesdienste wurden bisweilen im Vergleich mit anderen sozialen Aktivitäten als diskriminierend angesehen.
Während des Berichtszeitraum lobten die katholischen Priester in Burundi den bedeutenden Fortschritt durch die Regierung unter Präsident Evariste Ndayishimiye und begrüßten die Maßnahmen zur Verbesserung der sozioökonomischen Entwicklung sowie der nationalen Versöhnung.
Im März 2022 besuchte Präsident Ndayishimiye Papst Franziskus im Vatikan. In Gesprächen mit Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin ging es hauptsächlich um die freundschaftliche Verbundenheit zwischen dem Heiligen Stuhl und Burundi. Dabei wurden der Einsatz und die Arbeit der katholischen Kirche in den gesellschaftlichen Bereichen des Landes gelobt.
Im Oktober 2022 sprach die US-Botschaft einen Reisehinweis aus, in der sie von Reisen nach Burundi abriet. Sie verwies dabei auf die Risiken in den Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda sowie die jederzeit möglichen Grenzschließungen aufgrund der bewaffneten Milizen.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit wird in Burundi grundsätzlich respektiert. Während des Berichtzeitraums gab es eine Annäherung zwischen der katholischen Kirche und der Regierung unter Präsident Evariste Ndayishimiye.
In der Region Großen Seen Afrikas besteht allerdings eine zunehmende Bedrohung durch Gewalt, insbesondere ausgehend von den Nachbarländern Demokratische Republik Kongo und Ruanda. Die Aussichten für die Religionsfreiheit bleiben unverändert stabil. Allerdings bringen äußere Umstände, einschließlich potentieller Konflikte in der Region, Gefahren mit sich, die sich auf alle Menschenrechte auswirken können.