Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Verfassung der Republik Botsuana aus dem Jahr 1966 in ihrer 1994 und 1997 aktualisierten Fassung garantiert die „Gewissensfreiheit“ (Artikel 11, Absatz 1). Diese umfasst „die Gedanken- und Religionsfreiheit, die Freiheit, die eigene Religion oder den eigenen Glauben zu ändern, und die Freiheit, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen, sowohl öffentlich als auch privat, die eigene Religion oder den eigenen Glauben durch Gottesdienste, Lehren und die Ausübung von Bräuchen oder Riten zu bekunden und zu verbreiten“.
In Absatz 2 des Artikels heißt es: „Jede Religionsgemeinschaft hat das Recht, Bildungsstätten auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben und Bildungsstätten, die sie vollständig unterhält, selbst zu leiten; keine Gemeinschaft darf daran gehindert werden, Mitglieder der Gemeinschaft in den von ihr finanzierten Bildungseinrichtungen oder im Rahmen sonstiger Bildungsangebote in religiösen Fragen zu unterrichten.“
Absatz 3 besagt schließlich, dass „keine Person, die eine Bildungseinrichtung besucht, ohne ihr Einverständnis (oder bei Minderjährigen ohne das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten) zur Teilnahme am Religionsunterricht, an religiösen Veranstaltungen oder Riten verpflichtet werden kann, wenn der Unterricht, die Veranstaltung oder der Ritus mit einer anderen Religion als der eigenen in Verbindung steht“.
Religionsgemeinschaften müssen sich beim Registrar of Societies (Vereinsregister) des Arbeits- und Innenministeriums registrieren lassen. Die Registrierung bringt gewisse rechtliche Vorteile mit sich, da nicht eingetragene Religionsgemeinschaften keine Verträge unterzeichnen, Geschäfte tätigen oder Bankkonten eröffnen können. Registrieren lassen können sich Religionsgemeinschaften mit mindestens 150 Mitgliedern.
Obwohl nur christliche Feiertage als offizielle Feiertage landesweit gelten, steht es Mitgliedern anderer Religionsgemeinschaften frei, ihre Feiertage zu begehen, ohne dass der Staat sich einmischt.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Während des Berichtszeitraums gab es keine religiös motivierten Vorkommnisse und keine Fälle von Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung, die sich gegen Religionsgemeinschaften richteten oder unter Religionsgemeinschaften stattfanden.
Während der Covid-19-Pandemie verhängte die Regierung einen 18-monatigen Ausnahmezustand. Dabei gab es strenge Regeln, wie eine landesweite Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 04.00 Uhr, eine verstärkte Präsenz von Sicherheitskräften, die Regelverstöße mit Geld- oder Haftstrafen ahndeten, sowie vorläufige Reisebeschränkungen während religiöser Feiertage.
Auch das religiöse Leben unterlag strikten Kontrollen und wurde in Zeiten, in denen „strenge Kontaktbeschränkungen“ galten, vollständig untersagt. Generell wurde die Anzahl der Gottesdienste auf maximal zwei pro Woche und deren Teilnehmerzahl auf höchstens 50 beschränkt.
Die christlichen Kirchen in Botsuana können ihren Aufgaben frei nachgehen. Sie werden sogar dazu aufgefordert, sich aktiv zu gesellschaftlichen Themen wie geschlechterspezifischer Gewalt zu äußern, Missbrauchsopfer zu unterstützen und entsprechende Fälle den zuständigen Behörden zu melden. Ebenso wird von den Kirchen erwartet, dass sie sich für die Rechte von schutzbedürftigen Menschen, wie Senioren, Jugendlichen, Frauen, Kindern und Angehörigen des San-Volkes, einsetzen.
Mit der „Vision 2036“ hat die Regierung einen Plan entwickelt, um Botsuana in ein finanzstarkes Land zu verwandeln und alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens weiterzuentwickeln. Bei der Umsetzung dieser Vision sollen Religionsgemeinschaften eine zentrale Rolle spielen. Der staatliche Plan besagt: „In Botsuana haben Religionsgemeinschaften wesentlich zum Aufbau des Landes beigetragen und werden dies auch in Zukunft tun. Diese erbringen weiterhin wichtige Leistungen wie medizinische Behandlungen, geistliche Führung, die Betreuung von Waisenkindern und Bildungsangebote.“
Darüber hinaus sieht der Plan vor, dass Religionsgemeinschaften eine größere Rolle bei der Wahrung gesellschaftlicher Werte und Beratung der Behörden spielen sollen: „In Zusammenarbeit mit der Regierung werden sich die religiösen Institutionen Botsuanas verstärkt dafür einsetzen, dass die Moral gewahrt, Toleranz gefördert und eine moderne Regierungsführung gewährleistet wird.“
Perspektiven für die Religionsfreiheit
In Botsuana findet weiterhin ein interreligiöser Dialog statt und die Religionsgemeinschaften im Land unterhalten dauerhaft freundschaftliche Beziehungen. Dies gilt insbesondere beim Austausch über Themen von gemeinsamem Interesse. Trotz belastender Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie, die sich auch auf die freie Glaubensausübung auswirkten, erkannten die meisten Religionsgemeinschaften an, dass die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich waren.
Die Perspektiven für die Religionsfreiheit bleiben in Botsuana unverändert positiv.