Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Benin wird in seiner Verfassung als säkularer Staat definiert, der jegliche religiöse Diskriminierung untersagt. Die Religionsfreiheit ist als fundamentales Menschenrecht verankert und ein Kernprinzip der interreligiösen Beziehungen. Durch die Verfassung sind die politischen Parteien dazu verpflichtet, die säkulare Natur des Staats in ihrem Handeln und ihren Initiativen zu respektieren. Des Weiteren schreibt die Verfassung vor, dass „die Trennung von Kirche und Staat im Falle einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden darf“ (Artikel 156).
Wer eine Religionsgemeinschaft gründen möchte, muss diese beim Innenministerium registrieren lassen.
Auch wenn Religionsunterricht an staatlichen Schulen nicht erlaubt ist, kann dieser an religiösen Privatschulen stattfinden. Diese Schulen haben auch Anspruch auf finanzielle staatliche Förderung.
Die Religionsgemeinschaften in Benin pflegen friedliche Beziehungen. Ein erheblicher Anteil der Bevölkerung praktiziert Voodoo.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Das Recht auf Religionsfreiheit wird in Benin im Allgemeinen respektiert. Bei politischen Prozessen gestaltet sich die Lage jedoch weiterhin schwierig. Im April 2021 wurde Patrice Talon im ersten Wahlgang mit 86,36 % der Stimmen erneut zum Präsidenten gewählt. Internationalen Beobachtern zufolge wurden von staatlicher Seite „die wichtigsten Oppositionskandidaten ausgeschlossen, verhaftet oder ins Exil gezwungen“.
Im April 2021 feierte die Katholische Kirche Benins den Beginn der Evangelisierung vor 160 Jahren. Auch wenn dieser Anlass feierlich begangen wurde, gab es Bedenken angesichts des anhaltenden Synkretismus unter den Gläubigen, die christliche Bräuche und Hexenriten miteinander vermischen. Ein Journalist der katholischen Nachrichtenagentur Fides erklärte dazu: „Leider stehen viele Katholiken weiterhin mit einem Bein in der Kirche und mit dem anderen in den heiligen Stätten der traditionellen Religion, wo ihnen Macht und Reichtum zu einem guten Preis versprochen wird.“
Am 20. Mai 2021 verurteilte die Katholische Bischofskonferenz „das Wiederaufleben von Strafhandlungen ritueller Natur und Menschenopfern in einigen Teilen des Landes, die manchmal auf eine Lynchjustiz hinauslaufen“. In Benin wurde ein Anstieg ritueller Straftaten verzeichnet, der mit dem Fund anonym abgelegter Leichen einher ging. Ebenso wurden Beniner, die an Albinismus leiden, Opfer von traditionellen Heilern, „aufgrund der Annahme, dass deren Organe zur Heilung bestimmter Krankheiten beitragen können“.
Am 21. Oktober 2021 verabschiedete das Parlament von Benin einen Gesetzesentwurf zur Änderung von Artikel 17 und 19 des Gesetzes über sexuelle und reproduktive Gesundheit aus dem Jahr 2003. Damit wurden Schwangerschaftsabbrüche in den meisten Fällen legalisiert. In der Vergangenheit konnten Schwangerschaften nur dann rechtmäßig beendet werden, wenn Vergewaltigungen oder Inzesthandlungen stattgefunden hatten, das Leben der Mutter in Gefahr war oder das ungeborene Kind an einer schwerwiegenden Krankheit litt.
Das neue Gesetz erlaubt unter anderem auch Schwangerschaftsabbrüche, wenn die Schwangerschaft „eine materielle, erzieherische, ausbildungstechnische, berufliche oder moralische Notlage, die mit den Interessen der Frau und/oder des ungeborenen Kindes unvereinbar ist, hervorrufen oder verschlimmern könnte“.
Zwei Tage zuvor, am 19. Oktober, riefen die katholischen Bischöfe von Benin die Parlamentsabgeordneten mit folgendem Wortlaut dazu auf, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen: „Die Bischöfe von Benin fordern Sie als Mitglieder des Parlaments, als gottesfürchtige Parlamentarier, als katholische Parlamentarier im Namen Gottes, im Namen der Menschlichkeit und im Namen der kleinen unschuldigen Wesen dazu auf, aus den kulturellen, moralischen und spirituellen Werten des Volkes, das Sie vertreten, die notwendige Kraft zu schöpfen, um kategorisch NEIN zu einer Kultur des Todes zu sagen.“
Am 21. Januar 2022 bekräftigte die Katholische Bischofskonferenz ihre Ablehnung des neuen Gesetzes und stellte einen Acht-Punkte-Plan vor. In diesem wurde unter anderem empfohlen, „Zentren zur Anhörung und Betreuung von Mädchen und Frauen in Schwangerschaftsnotlagen, aber auch lebensbejahende Strukturen, wo Kinder aus schwierigen Schwangerschaften eine Chance auf Leben haben,“ in allen Diözesen Benins zu schaffen.
Mit dem neuen Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen gehört Benin zu den wenigen afrikanischen Ländern, die diese Richtung eingeschlagen haben. Im Jahr 2016 gab es nur in Sambia, Kap Verde, Mosambik, Südafrika und Tunesien relativ liberale Abtreibungsgesetze.
Seit einigen Jahren sieht sich Benin mit einer wachsenden Bedrohung durch islamistische Extremisten und Dschihadisten konfrontiert. Gruppierungen, die mit Al-Qaida und dem Islamischen Staat in Verbindung stehen, sind in Benins nördlichen Nachbarländern Burkina Faso und Niger aktiv und fassen zunehmend auch Fuß auf beninischem Territorium.
Am 2. Dezember 2021 wurden zwei Soldaten bei islamistischen Angriffen im Norden von Benin getötet. Dabei handelte es sich um den ersten seit 2019 gemeldeten Angriff.
Am 11. Februar 2022 verloren neun Personen bei einem Angriff in einem Nationalpark im Norden des Landes an der Grenze zu Niger und Burkina Faso ihr Leben.
Am 13. April wurden fünf Soldaten in einem Nationalpark in Nordbenin getötet. Mutmaßliche Täter waren Kämpfer des Islamischen Staats.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Drei Regionen im Norden Benins befinden sich in geografischer Nähe zu den Ländern Burkina Faso, Niger und Nigeria, wo gewalttätige Extremisten aktiv sind. Neben der Gefahr, dass sich islamistische Terrorhandlungen auch auf Benin ausweiten könnten, besteht Berichten zufolge das Risiko einer zunehmenden Einflussnahme durch gewalttätige extremistische Organisationen. Anhaltspunkte dafür sind „vermehrt umherziehende Prediger, die Rekrutierung junger Menschen […], die Durchreise von Kämpfern aus der Sahelzone und Handelsgeschäfte mit gewalttätigen Extremisten“.
Trotz der zunehmenden Sicherheitsrisiken, die im Auge behalten werden müssen, wird die Religionsfreiheit in Benin im Allgemeinen respektiert und bleiben die Perspektiven in diesem Zusammenhang positiv. Die jüngsten gesetzlichen Änderungen in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche und insbesondere der Umstand, dass das Recht von medizinischen Fachkräften auf Verweigerung aus Gewissensgründen und auf Religionsfreiheit infrage gestellt werden könnte (wie es teils in westlichen Ländern der Fall ist), gilt es genau zu beobachten.