Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Präambel der bahamaischen Verfassung betont nicht nur die Achtung christlicher Werte und der Rechtsstaatlichkeit, sondern schreibt auch auch die Oberhoheit Gottes sowie die individuellen Grundrechte und -freiheiten jedes Einzelnen fest.
Nach Artikel 15 der Verfassung hat jede Person ungeachtet der Ethnie, Herkunft, politischen Überzeugung, Hautfarbe, des Glaubens oder Geschlechts Anspruch auf den Schutz ihrer Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Gewissens-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird in Artikel 18 anerkannt.
Zur verfassungsmäßig verbrieften Gewissensfreiheit zählen die Gedanken- und Religionsfreiheit ebenso wie die freie Wahl der Religion und Weltanschauung und die Freiheit, den eigenen Glauben (öffentlich wie privat, allein oder mit anderen) zu leben, zu bekunden und zu verbreiten (Artikel 22, Absatz 1).
Niemand, der eine Bildungseinrichtung besucht, ohne seine Zustimmung (oder die seines Vormunds bei Minderjährigen unter 18 Jahren) gezwungen werden kann, am Religionsunterricht, religiösen Zeremonien oder Ritualen fremder Religionen teilzunehmen (Artikel 22, Absatz 2).
Überdies darf keine Religionsgemeinschaft oder Konfession daran gehindert werden, ihren Mitgliedern Religionsunterricht zu erteilen, ungeachtet etwaiger staatlicher Zuschüsse, die diese erhalten (Artikel 22, Absatz 3).
Laut Artikel 22 (4) darf niemand zur Ablegung eines Eides gezwungen werden, der dem persönlichen Glauben widerspricht oder gegen die eigene Religion oder Weltanschauung verstößt.
Vorfälle und Entwicklungen
Im August 2021 gab der Erzbischof von Nassau eine Erklärung über die Bedeutung der COVID-19-Impfung ab und warb für eine freiwillige Impfung.
Im folgenden Monat erklärte der Präsident des Christlichen Rates der Bahamas (Bahamas Christian Council, BCC), Bischof Delton Fernander, dass seine Kirche bereit sei, Hunderten unerwartet im Süden der Bahamas eingetroffenen haitianischen Migranten zu helfen und sie zu versorgen.
Im März 2022 lockerte das Gesundheitsministerium die Maßnahmen gegen das Coronavirus, so dass Kirchen wieder zu 75 Prozent ausgelastet werden konnten. Bischof Fernander, der mit den Behörden über eine Hochstufung von den bisher erlaubten 50 Prozent Auslastung verhandelt hatte, äußerte er sich zufrieden über diese Entscheidung. Gleichzeitig äußerte Bischof Fernander Besorgnis über die steigende Kriminalitätsrate im Land. Er kündigte ein Symposium an, bei dem man sich mit dem Thema Bandenkriminalität und neuen Ansätzen zur Jugendarbeit in Kooperation mit den Behörden beschäftigen wolle.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle von religiöser Intoleranz oder Diskriminierung gemeldet. Die Kirchen zeigten sich aufmerksam gegenüber den Bedürfnissen ihrer Gemeinden. Die Situation bleibt daher unverändert – die Perspektiven für die Religionsfreiheit im kommenden Berichtszeitraum sind als positiv zu bewerten.