Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
In der Präambel der Verfassung wird „der Schutz Gottes, Quelle jeglicher Vernunft und Gerechtigkeit“ erbeten. Artikel 2 sieht vor, dass die Regierung den römisch-katholisch-apostolischen Glauben stützt. Artikel 14 wiederum besagt, dass ein jeder im Land das Recht auf freie Religionsausübung hat.
In Artikel 93 ist festgelegt, dass der Staatspräsident und der Vizepräsident bei ihrem Amtsantritt einen Eid ablegen, „der mit ihren religiösen Überzeugungen vereinbar ist“.
In Artikel 73 heißt es: „Geistliche können keine Mitglieder des Kongresses sein.“
Im Mai 2021 wurde der Abgeordnetenkammer ein Gesetzesentwurf zur Religionsfreiheit vorgelegt. Darin wird der Geltungsbereich dieses Rechts in Anlehnung an andere Vorschläge, die in den vergangenen 30 Jahren eingereicht wurden, erweitert. Bisher wurde der Gesetzesentwurf noch nicht verabschiedet.
Neben der Verfassung gibt es im argentinischen Rechtssystem weitere Instrumente zum Schutz der Religionsfreiheit. So verbietet zum Beispiel das Gesetz über Arbeitsverträge in Artikel 17 jegliche Diskriminierung von Arbeitnehmern – darunter Diskriminierung aus religiösen Gründen – und legt in Artikel 73 fest, dass kein Arbeitgeber das Recht hat, seine Angestellten zu deren religiösen Ansichten zu befragen.
Laut Artikel 126 (b) des argentinischen Bildungsgesetzes ist die Gewissensfreiheit von Schülern und Studenten zu achten. Artikel 128 (c) gesteht Eltern das Recht zu, die Bildungseinrichtung für ihre Kinder ihren religiösen Überzeugungen entsprechend zu wählen.
Gemäß Artikel 80 (4) des argentinischen Strafgesetzbuchs wird religiös motivierter Mord mit lebenslanger Haft geahndet. Nach Artikel 119 (b) wird es in Fällen von sexuellem Missbrauch als erschwerender Umstand gewertet, wenn es sich bei dem Täter um ein Mitglied des Klerus handelt.
Die Katholische Kirche und ihr Wirken im Land sind in Argentinien auf der Grundlage eines Abkommens anerkannt, das im Jahr 1966 mit dem Heiligen Stuhl geschlossen wurde. Dieses Abkommen wurde vom argentinischen Nationalkongress ratifiziert, der gemäß Artikel 75 (22) der Verfassung befugt ist, „Verträge, die mit anderen Staaten und mit internationalen Organisationen geschlossen werden, sowie Konkordate mit dem Heiligen Stuhl zu genehmigen oder abzulehnen“. Darüber hinaus besteht ein Konkordat über die Militärgerichtsbarkeit und die religiöse Seelsorge in den Streitkräften.
Nach argentinischem Recht kommt der Staat für die Gehälter und Zulagen bestimmter katholischer Geistlicher auf; der argentinische Episkopat hat allerdings beschlossen, die staatliche Unterstützung allmählich auslaufen zu lassen.
Nach Artikel 146 (c) des argentinischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs ist die Katholische Kirche eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ihren eigenen rechtlichen Strukturen unterliegt (Art. 147). Andere Kirchen, Glaubensgemeinschaften oder religiöse Organisationen sind gemäß Artikel 148 (e) juristische Personen des privaten Rechts und unterliegen ihren eigenen Regularien und Statuten sowie dem Zivil- und Handelsgesetzbuch.
Mit Ausnahme der Katholischen Kirche – die unter dem zuvor erwähnten Konkordat anerkannt ist – müssen sich alle religiösen Organisationen im Nationalen Religionsregister eintragen lassen, um rechtliche Anerkennung zu erlangen.
Manche katholische Feste sind in Argentinien gesetzliche Feiertage. Anhänger anderer Religionen (zum Beispiel Judentum, Islam) haben an ihren religiösen Festen das Recht auf arbeitsfreie Tage.
Jeder Geistliche einer anerkannten Religion hat das Recht und die Pflicht, Informationen, von denen er im Rahmen seines religiösen Amtes Kenntnis erlangt hat, nicht preiszugeben, wenn er an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist.
Im Juli 2022 wurde das Gesetz 27.678 über die Palliativpflege verabschiedet; es sieht unter anderem vor, dass die spirituellen Bedürfnisse von Patienten berücksichtigt werden.
Im Berichtszeitraum wurden mehrere Gesetzesentwürfe vorgelegt, die die Religionsfreiheit betreffen; bis zum Redaktionsschluss wurde jedoch keiner davon verabschiedet. Ein Gesetzesentwurf über Patientenrechte (Mai 2021) würde das Recht auf eine Betreuung ohne Vorurteile im Hinblick auf die eigenen religiösen Überzeugungen festschreiben (Mai 2021). Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht vor, den 31. Oktober zum Nationalfeiertag der evangelischen und protestantischen Kirchen zu machen. Einige Verwaltungseinheiten – wie zum Beispiel Santa Fe, Buenos Aires, Pueyrredón und Escobar – haben den 31. Oktober bereits zum Tag der evangelischen Kirchen erklärt. In einer Gesetzesvorlage, die sich mit diskriminierenden Handlungen befasst (März 2022), soll Interreligiosität definiert werden. Ein Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs (Juni 2022) sieht die Aufnahme eines Abschnitts über „Verbrechen gegen die Religionsfreiheit und die Religionsausübung“ vor. Mit einem Gesetzesentwurf soll landesweite säkulare Bildung garantiert werden, und eine weitere Gesetzesinitiative (Juli 2022) sieht die Abschaffung bestimmter Privilegien für die Katholische Kirche vor, darunter Zulagen für Bischöfe.
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Was die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Religionsfreiheit betrifft, so waren eine Zeit lang alle religiösen Aktivitäten in geschlossenen Räumen durch ein sogenanntes Dekret der Notwendigkeit und Dringlichkeit (DNU 287/2021) verboten. In der Provinz Santa Fe lehnten die Bischöfe diese Maßnahme ab und forderten den Schutz der Religionsfreiheit. Im Mai 2021 löste die Polizei eine Messe unter freiem Himmel mit der Begründung auf, dass die Kapazitätsbeschränkungen nicht respektiert worden seien, was der Zelebrant jedoch bestritt. Im Dezember 2021 ordneten die Behörden in einigen Provinzen an, dass Besucher von Gottesdiensten einen Gesundheitspass vorlegen müssen. Der Erzbischof von La Plata sagte zu dieser Bestimmung, dass es nicht Aufgabe der Kirche sei, Menschen den Besuch der heiligen Messe zu verbieten oder von ihnen einen Immunitätsnachweis zu verlangen.
Die Covid-19-Beschränkungen wurden auch vom Consejo Argentino para la Libertad Religiosa (CALIR; argentinischer Rat für Religionsfreiheit) kritisiert, da sie ohne Beteiligung des Kongresses verabschiedet wurden. Der Rat verurteilte die Folgen für Gottesdienste und betonte, dass laut dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Maßnahmen zum Gesundheitsschutz niemals zur Aussetzung von Grundrechten führen dürfen. Darüber hinaus übte der CALIR Kritik an kommunalen Verordnungen, mit denen Gottesdienste am Sonntag, den 12. September (einem Wahltag), verboten wurden, und stellte fest, dass der Gesundheitspass ein neues Hindernis für das religiöse Leben im Land darstellen könnte.
Im Mai 2021 stattete Staatspräsident Fernández Papst Franziskus einen Besuch in Rom ab.
Im Berichtszeitraum gab es mehrere Anschläge auf Gotteshäuser.
Im Juni 2021 wurden während einer Demonstration der Bewegung Ni una menos (Nicht eine weniger) zwei evangelische Kirchen mutwillig beschädigt. Der CALIR bezeichnete die Vorfälle als Straftaten und Ausdruck von Intoleranz.
Im Juli gedachte die Legislative von Buenos Aires der Opfer des Bombenanschlags vom 18. Juli 1994 auf ein jüdisches Gemeindezentrum, die Asociación Mutual Israelita Argentina (AMIA), in Buenos Aires. Der Staatspräsident war bei der Gedenkfeier nicht zugegen, sondern empfing eine Delegation im Präsidentenpalast, der Casa Rosada. Auch an der Gedenkveranstaltung anlässlich des 30. Jahrestags des Anschlags auf die israelische Botschaft (1992) nahm er nicht teil.
Im Anschluss an eine Gesprächsrunde zwischen politischen und religiösen Verantwortlichen traf Argentiniens Minister für soziale Entwicklung im August 2021 mit den katholischen Bischöfen zusammen. Dabei brachte er Anerkennung für das seelsorgerische Wirken der Kirche und seinen Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit zum Ausdruck.
Im August 2021 wurde die Kathedrale in Buenos Aires mit Graffiti verunstaltet. Der Verein Respeto Religioso (Religiöser Respekt) äußerte Bedauern darüber, dass die Tat nicht von Regierungsvertretern öffentlich verurteilt wurde, und kündigte an, dass er Strafanzeige erstatten werde.
Im September 2021 wurde der Tabernakel der Kirche St. Marón in Buenos Aires geschändet; außerdem wurden verschiedene religiöse Gegenstände entwendet. In der Abgeordnetenkammer wurden Beschlüsse vorgelegt, mit denen die Verurteilung derartiger Vandalismusakte zum Ausdruck gebracht werden soll. Im selben Monat wurde in Añatuya eine Marienstatue enthauptet und der örtliche Friedhof geschändet.
Ebenfalls im September 2021 beklagte die Alianza Cristiana de Iglesias Evangélicas de la República Argentina (ACIERA, Christliche Allianz der evangelischen Kirchen der Republik Argentinien) sich über Nazi-Schmierereien an einer evangelischen Kirche. Ähnliche Vandalismusakte wurden in Tablada gemeldet, wo auf dem jüdischen Friedhof Gegenstände gestohlen und Grabsteine beschädigt wurden. Das jüdische Gemeindezentrum AMIA verurteilte den Vorfall.
Im Oktober 2021 verurteilte die katholische Bischofskonferenz Argentiniens die Lästerung der Jungfrau Maria in einer Inszenierung von „Theodora“, die im Teatro Colón in Buenos Aires aufgeführt wurde.
Des Weiteren gab es im Berichtszeitraum Meldungen bezüglich der Einmischung der Regierung in religiöse Angelegenheiten. Im Oktober 2021 forderte der CALIR den Kongress auf, seine Zustimmung zum Interamerikanischen Übereinkommen gegen alle Formen von Diskriminierung und Intoleranz auszusetzen, und begründete dies damit, dass das Übereinkommen in seiner derzeitigen Form „zu einem Instrument werden könnte, das einige Grundfreiheiten wie die Religions-, Meinungs- und Bildungsfreiheit stark einschränkt“.
Im November 2021 verurteilten katholische und evangelische Religionsführer eine blasphemische Rede, die am Lehrerausbildungsinstitut Monte Quemado in Santiago del Estero gehalten wurde. In dem Vortrag wurde behauptet, dass Maria Magdalena auf Veranlassung der Apostel versucht habe, eine sexuelle Beziehung mit Christus einzugehen.
Im selben Monat kam es in der Kapelle von San Martín de Porres in Paraná zu einer gewaltsamen Störung der heiligen Messe. Mehrere Menschen beleidigten und schlugen den Zelebranten und bedrohten die Gemeindemitglieder. Der Grund war offenbar die auf dem Rechtsweg erfolgte Wiederinbesitznahme eines Gebäudes durch das Erzbistum von Paraná, das jahrelang unrechtmäßig besetzt gewesen war.
Ebenfalls im November 2021 wurde eine Reliquie des heiligen Johannes Paul II. aus der Basilika des Allerheiligsten Sakraments in Buenos Aires gestohlen.
Im Dezember 2021 traf der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Bischof Óscar Vicente Ojea Quintana, mit Präsident Fernández zusammen, um unter anderem über die soziale Krise und zunehmende Armut im Land zu sprechen.
Im Januar 2022 verurteilte die Delegación de Asociaciones Israelitas Argentinas, (DAIA; Dachverband der jüdischen Vereine Argentiniens) die Veröffentlichung eines Bildes in den sozialen Netzwerken, auf dem der Bürgermeister von Sauce Viejo als Adolf Hitler karikiert wurde.
Im selben Monat wurden in einer katholischen Kirche in Pehuajó Skulpturen des gekreuzigten Christus, des heiligen Anselm und der Jungfrau Maria zerstört.
Vor dem Hintergrund einer Welle von Anschlägen auf Gotteshäuser bestätigte das Kassationsgericht der Provinz Entre Ríos im Februar 2022 die Verurteilung eines Mannes wegen rassistischer und religiöser Verfolgung. Er hatte eine Synagoge mit antisemitischen Schmierereien verunstaltet.
Nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 versammelten sich im März mehrere Religionsgemeinschaften, um gemeinsam für den Frieden zu beten.
Im März 2022 lud die Regierung von Buenos Aires die ACIERA ein, an einem für Oktober geplanten interreligiösen und sozialen Forum teilzunehmen.
Ebenfalls im März 2022 griff ein Mann, der vermutlich in Begleitung weiterer Personen war, eine evangelische Kirche und deren Pastor mit Ziegelsteinen an, da er glaubte, der Geistliche habe einen Verwandten zu einem Suizidversuch verleitet.
Während der Demonstrationen zum Weltfrauentag wurde im März 2022 eine evangelische Kirche in Luján geschändet. Die ACIERA verurteilte die Tat. In Neuquén wurden die Tür und die Mauern der Maria-Hilf-Kathedrale beschädigt.
Wegen der russischen Invasion in der Ukraine griff ein Mob im April 2022 das wichtigste Gebäude der Russisch-Orthodoxen Kirche in Argentinien an und skandierte Parolen gegen Wladimir Putin.
Im Mai 2022 brach ein bewaffneter Mann während einer religiösen Feier in eine evangelische Kirche ein und richtete eine Waffe auf den Pastor.
Anlässlich eines weiteren Jahrestags der Bewegung Ni una menos kam es im Juni 2022 erneut zu Anschlägen auf Kirchen verschiedener Glaubensrichtungen.
Am 10. Juni 2022 betonte der Generaldirektor für Körperschaften und Religionen der Stadt Buenos Aires die Wichtigkeit des interreligiösen Dialogs, der für die Freundschaft unter Bürgern von entscheidender Bedeutung sei.
Ebenfalls im Juni 2022 beschwerte sich der CALIR über den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, der auch Mitglied des Justizrats der Provinz Río Negro ist, nachdem dieser Bewerber auf eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft in der Stadt Cipoletti zu ihren religiösen Überzeugungen befragt hatte. Der Richter rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass derartige Überzeugungen die „Unabhängigkeit der Richter“ beeinträchtigen könnten. Im März hatte der CALIR bereits moniert, dass Gemeinden, die kommunale Religionsregister einführten, ihre Befugnisse überschreiten würden, da es bereits ein nationales Register gebe.
Im Juli 2022 fanden anlässlich des 28. Jahrestages des AMIA-Attentats diverse Gedenkfeiern statt. Verschiedene Gruppen erneuerten ihre Forderung nach Gerechtigkeit in diesem Fall, der noch nicht vollständig aufgeklärt ist. Im selben Monat vereinbarten der Vorsitzende des jüdischen Dachverbands DAIA und die Bürgermeisterin der Stadt Salta, im Kampf gegen Antisemitismus zusammenzuarbeiten.
Während des gesamten Berichtszeitraums war die Katholische Kirche an der öffentlichen Debatte zu aktuellen Themen in Argentinien aktiv beteiligt und sammelte zum Beispiel Spenden zur Unterstützung von Einwanderern und bedürftigen Menschen. Im Juni 2021 forderte sie ein Ende der Kinderarbeit und äußerte ihre Besorgnis über die Biokraftstoff-Initiativen der Regierung, welche sie als Rückschritt in der Umweltpolitik wertete. Im selben Monat reagierte der pastorale Dienst für indigene Völker auf stigmatisierende Äußerungen des Präsidenten über die ersten Völker des Landes und trat damit für ein multikulturelles Argentinien ohne Ausgrenzung ein. Im August 2021 machte sich die Kirche für psychische Gesundheit stark. Des Weiteren merkten die Bischöfe an, dass Lösungen für Argentiniens Probleme – ein Land, das mit der Geißel der Drogen kämpfe – nicht in der Legalisierung von Cannabis zu finden seien, sondern in der Schaffung von Möglichkeiten. Im November 2021 bekräftigten die Bischöfe erneut ihre Unterstützung für die indigenen Völker und deren Anliegen.
Auch im Jahr 2022 spielte die Katholische Kirche eine aktive Rolle im gesellschaftlichen Leben Argentiniens. So riefen zum Beispiel im März die Bischöfe in der Provinz Chubut zu Maßnahmen im Bildungsbereich auf, da die Schüler dort seit 2018 kein vollständiges Schuljahr mehr im Klassenzimmer verbracht hatten. Im Juli machte die Kirche auf die steigende Inflation aufmerksam und forderte die Politik auf, Verantwortung zu übernehmen. Die Kirche äußerte sich auch besorgt über die wachsende Zahl der Besucher von Suppenküchen und forderte, dass der Staat Bedingungen schaffen müsse, die es den Menschen in Argentinien ermöglichen, in Würde und von den Früchten ihrer Arbeit zu leben.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Zwar ist die Religionsfreiheit in Argentinien garantiert und wird im Allgemeinen respektiert, und die Religionsgemeinschaften wirken aktiv an der Lösung gesellschaftlicher Probleme mit; doch war der Berichtszeitraum von einem Anstieg der Gewalt gegen Personen (einschließlich Geistliche) und Gotteshäuser sowie von vermehrter Missachtung religiöser Gefühle geprägt. Zudem geben bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen (darunter die Beschränkungen während der Covid-19-Pandemie), die Einführung kommunaler Religionsregister und Hinweise auf antireligiöse Voreingenommenheit beim Obersten Gerichtshof Anlass zur Sorge. Die Kombination aus gesellschaftlicher Gewalt und fragwürdigen Entwicklungen auf staatlicher Seite lässt den Schluss zu, dass sich die Perspektiven für die Religionsfreiheit in Argentinien verschlechtert haben und das Land unter Beobachtung bleiben sollte.