Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
In Äquatorialguinea sind Religions-, Gewissensfreiheit und das Recht auf freie Glaubensausübung Artikel 24, Absatz 4 der Verfassung von 1995 verankert, deren Neufassung nach einem in 2011 durchgeführten Referendum in Kraft trat. Artikel 15, Absatz 1 untersagt die Diskriminierung aufgrund von Stammeszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder aus sozialen, politischen oder vergleichbaren Gründen. Darüber hinaus ist es politischen Gruppen nach Artikel 9, Absatz 2 untersagt, sich zu einer Religion zu bekennen. Sie müssen einen „nationalen Charakter sowie Wirkungskreis“ haben, dürfen also nicht auf „Stammeszugehörigkeit, Ethnie, Region, Bezirk, Gemeinde, Provinz, Geschlecht, Religion, sozialem Stand oder Beruf beruhen“. Jede Person hat das Recht, zu einem anderen Glauben überzutreten. „Christen, die zum Islam konvertieren, ist es gestattet, ihrem christlichen Namen in amtlichen Dokumenten einen muslimischen Namen hinzuzufügen.“
Gemäß Artikel 24, Absatz 4 steht es auf der Grundlage der Gewissens- und Religionsfreiheit jedem frei, am Religionsunterricht teilzunehmen. Des Weiteren sichert Artikel 24, Absatz 3 Organisationen und Personen das Recht zu, Schulen zu gründen, sofern sich diese „an die staatlichen Lehrpläne halten“. In staatlichen Schulen wird der Religionsunterricht als Wahlfach angeboten und kann durch Staatsbürgerkunde- oder Sozialkundeunterricht ersetzt werden. Einige Grund- und Sekundarschulen befinden sich in religiöser, zumeist in katholischer und protestantischer, Trägerschaft.
In einem 1991 verabschiedeten Gesetz, das im Folgejahr durch ein Dekret des Präsidenten umgesetzt wurde, ist die Registrierung von Glaubensgemeinschaften sowie die rechtliche Vorzugsbehandlung der Katholischen Kirche und der Reformierten Kirche von Äquatorialguinea geregelt, die beide keiner Registrierung bedürfen. In der Praxis äußert sich die Vorzugsbehandlung darin, dass im Rahmen von Staatsfeiern, insbesondere bei der Feier anlässlich des Jahrestages des Staatsstreiches von 1979, des Unabhängigkeitstages und des Präsidentengeburtstages, ein katholischer Gottesdienst stattfindet.
Alle anderen religiösen Gruppen müssen sich in Form eines schriftlichen Antrags beim Ministerium für Justiz, Kultus und Strafvollzug registrieren lassen. Über die Zulassung des Antrags entscheidet der Generaldirektor des Ministeriums. Einige Glaubensgemeinschaften wie die Muslime und die Bahai müssen sich nur einmal registrieren lassen. Andere, neuere Gemeinschaften müssen regelmäßig eine Verlängerung ihrer Registrierung beantragen. Nicht registrierten Gemeinschaften drohen Geldstrafen oder die Auflösung. Glaubensgemeinschaften, deren Antrag abgelehnt wird, droht eine Geldstrafe. Das Registrierungsverfahren ist extrem langwierig und kann sich in einigen Fällen über Jahre hinziehen. Dies hat allerdings mehr mit der Bürokratie zu tun als mit politischer Voreingenommenheit gegenüber bestimmten religiösen Gemeinschaften.
Im Oktober 2012 schloss der Staat Äquatorialguinea ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl. Der Vertrag regelt den rechtlichen Status der Kirche innerhalb des Landes und enthält unter anderem auch Regelungen zu kirchlichen Trauungen, zur Nutzung von Gotteshäusern, zum Betrieb von Bildungseinrichtungen und zur katholischen Seelsorge in Krankenhäusern- und Gefängnissen.
Am 4. April 2015 erließ das Ministerium für Justiz, Kultus und Strafvollzug eine Verordnung, die vorsieht, dass religiöse Aktivitäten, die außerhalb des Zeitraums zwischen 6:00 und 9:00 Uhr oder außerhalb der angemeldeten Gebetsstätten stattfinden, durch das Ministerium genehmigt werden müssen. Die Verordnung schränkt die Durchführung religiöser Handlungen oder das Predigen in privaten Wohnräumen ein. Ausländische geistliche Würdenträger oder Vertreter von Glaubensgemeinschaften müssen die Erlaubnis des Ministeriums einholen, bevor sie im Land an religiösen Handlungen mitwirken.
Lediglich christliche Feste wie Weihnachten, Gründonnerstag, Karfreitag und Maria Empfängnis gelten als nationale Feiertage.
Vorkommnisse und aktuelle Entwicklungen
Äquatorialguinea ist ein winziges ölproduzierendes Land mit 1,4 Millionen Einwohnern an der Westküste Zentralafrikas. Es liegt zwischen Kamerun und Gabun und umfasst die Inseln Bioko im Golf von Guinea. Das Land rühmt sich des dienstältesten Staatsoberhauptes der Welt (Monarchen ausgenommen), Teodoro Obiang Nguema Mbasogo, ein 80-Jähriger Politiker, der seit 1979 an der Macht ist. Im November 2022 wurde er mit 94,9 Prozent der Stimmen für eine weitere Amtszeit von sieben Jahren wiedergewählt.
Kritiker aus der Opposition und Menschenrechtsgruppen verweisen auf das Wohlstandsgefälle und die anhaltende Armut der Bevölkerungsmehrheit und beklagen die Unterdrückung kritischer Stimmen durch das Verbot von Protesten, die Verhaftung von Oppositionellen und die mangelnde Pressefreiheit.
Trotz seiner geringen Größe hat die strategische Lage des Landes an der Atlantikküste die Aufmerksamkeit von Interessenten geweckt. Dazu gehört auch China, das einen Militärstützpunkt errichten möchte, von dem aus die chinesische Marine weitreichende Einsätze im Atlantik durchführen kann.
Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit im Land. Mehrere Minister und der Präsident nahmen weiterhin an katholischen Gottesdiensten teil. Das Abhalten der katholischen Messe ist nach wie vor Bestandteil von wichtigen Feierlichkeiten wie dem Nationalfeiertag am 12. Oktober und dem Geburtstag des Präsidenten am 5. Juni. Am 13. Mai feierten die Muslime öffentlich den Fastenmonat Ramadan, allerdings war aufgrund einer verlängerten Corona-Verordnung keine Versammlung zum Gebet möglich.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen ist Äquatorialguinea von Armut, Korruption und Unterdrückung geprägt. Der Präsident des Landes, Obiang Nguema, ist seit 1979 an der Macht und damit der am längsten amtierende Staatschef Afrikas. Ungeachtet der Herausforderungen im Bereich Menschenrechte wurden im Berichtszeitraum keine nennenswerten Verstöße gegen die Religionsfreiheit gemeldet. Die Situation blieb stabil, ein Trend, der sich voraussichtlich fortsetzen wird.