Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Religionsfreiheit ist in Österreich durch eine Kombination von Gesetzen, Verträgen und Abkommen sowie durch das Bundes-Verfassungsgesetz und das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geschützt. Die Religionsfreiheit umfasst unter anderem das Recht, einer Kirche oder Religionsgesellschaft beizutreten, aus ihr auszutreten oder auch gar keiner anzugehören. Ebenso hat ein jeder das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.
In Artikel 7 der Verfassung und in Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ist die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz verankert; Vorrechte aufgrund des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Des Weiteren sind die Meinungsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen können nach österreichischem Recht Zivildienst leisten.
Gemäß dem österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) ist die Störung der Religionsausübung verboten (§ 189). Des Weiteren werden Sachbeschädigung oder Diebstahl strenger geahndet, wenn es sich um Kultstätten, der Religionsausübung gewidmete Räume oder sakrale Gegenstände handelt (§ 126 und 128).
In § 188 StGB (Österreichs De-facto-„Blasphemieparagraf“) ist festgelegt: „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, […] herabwürdigt oder verspottet […], ist […] zu bestrafen.“ Im Jahr 2018 musste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheiden, ob diese gesetzliche Bestimmung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. In dem Fall E. S. gegen Österreich war die Beschwerdeführerin in Österreich nach § 188 StGB verurteilt worden. Sie hatte im Rahmen eines Vortrags auf eine Ehe verwiesen, die der Prophet des Islam, Mohammed, mit dem Mädchen Aisha geschlossen und vollzogen haben soll, als das Kind sechs bzw. neun Jahre alt war, und dabei suggeriert, Mohammed habe „pädophile Tendenzen“ gehabt. Der EGMR kam zu dem Schluss, dass die österreichischen Gerichte „ihren – weiten – Ermessensspielraum nicht überschritten“ hätten und „besser in der Lage waren einzuschätzen, welche Äußerungen geeignet waren, den religiösen Frieden in ihrem Land zu stören“.
Gemäß § 283 des Strafgesetzbuches ist „Verhetzung“ verboten. Dies umfasst die öffentliche Aufstachelung zu Hass gegen eine Person oder Gruppe (einschließlich Kirchen und Religionsgesellschaften), ebenso wie die Beschimpfung einer solchen Person oder Gruppe „in der Absicht, [ihre] Menschenwürde […] zu verletzen“. Im Januar 2021 trat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Hass im Internet in Kraft, das Online-Kommunikationsplattformen (die gewisse Kriterien erfüllen) verpflichtet, illegale Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist zu sperren.
Österreich ist ein säkularer Staat mit religiös neutraler Rechtsordnung. Historisch bedingt unterhält Österreich jedoch eine besondere Beziehung zur Römisch-Katholischen Kirche. Diese Beziehung ist durch ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1933 sowie weitere Gesetze geregelt, die spezielle Vereinbarungen in Bezug auf Bildungs- und Finanzangelegenheiten beinhalten.
Das österreichische Recht teilt Religionsgemeinschaften in drei Kategorien ein (in absteigender Reihenfolge des Status): gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften; staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften; Vereine. Erstere haben unter anderem das Recht, öffentliche Gottesdienste abzuhalten, ihre inneren Angelegenheiten selbstständig zu verwalten, Privatschulen zu gründen (mit finanzieller Förderung des Staates) sowie über öffentliche Mittel finanzierten Religionsunterricht an öffentlichen und privaten Schulen zu erteilen. Mit der gesetzlichen Anerkennung wird einer Kirche oder Religionsgemeinschaft die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch privatrechtliche Rechtsfähigkeit verliehen.
Um diese gesetzliche Anerkennung zu erlangen, muss eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft entweder vor 1998 entsprechend anerkannt worden sein oder eine Mitgliederzahl von mindestens 0,2 % der Bevölkerung aufweisen und seit mindestens 20 Jahren in Österreich bestehen (davon zehn Jahre in organisierter Form und fünf Jahre als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“).
Gemeinschaften, die nicht über die zuvor beschriebene gesetzliche Anerkennung verfügen, können den Status als staatlich eingetragene „religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ beantragen. Dadurch erlangen sie Rechtspersönlichkeit, sind jedoch nicht mit denselben Rechten (zum Beispiel im Hinblick auf Finanzen, Zuwanderung und Bildung) ausgestattet wie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Zu den Voraussetzungen für die Erlangung dieses Status gehört eine Mindestmitgliederzahl von 300 Personen; des Weiteren müssen die Statuten sowie eine schriftliche Beschreibung der religiösen Lehre eingereicht werden. Über die Eintragung einer Gruppe als Bekenntnisgemeinschaft entscheidet letztendlich das Kultusamt im Bundeskanzleramt.
Religionsunterricht ist in Österreich für Kinder bis zum 14. Lebensjahr ein Pflichtfach (und wird im Falle der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften anteilig öffentlich finanziert). Alternativ wird an Schulen das Schulfach Ethik für Schüler angeboten, die sich gegen den Religionsunterricht entscheiden. In beiden Unterrichtsfächern gehört eine Erläuterung der Grundsätze verschiedener Religionsgemeinschaften zum Lehrplan.
Im Dezember 2020 hob der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Gesetz auf, mit dem Kindern an österreichischen Schulen „das Tragen […] religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“ untersagt war. Von diesem Verbot waren allerdings die jüdische Kippa oder Kopfbedeckungen, die von Sikh-Jungen getragen werden, ausgenommen. „Das selektive Verbot […] trifft ausschließlich muslimische Schülerinnen und grenzt sie dadurch in diskriminierender Weise von anderen Schülerinnen und Schülern ab“, so der VfGH in der Begründung seiner Entscheidung. Im Juli 2022 entschied der Europäische Gerichtshof, dass private Unternehmen religiöse Kleidung und Symbole verbieten dürfen, wenn dies für alle Mitarbeiter gilt.
Im Januar 2021 nahm die österreichische Regierung Änderungen am Islamgesetz vor. Zu den Änderungen gehörten die Einführung einer „Islam-Landkarte“ und die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für den politischen Islam. Diese Schritte wurden neben einer Reihe weiterer Antiterrormaßnahmen als Reaktion auf den Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien unternommen. Beide Initiativen stießen auf harte Kritik, unter anderem auch von muslimischen Gruppen, die die Befürchtung äußerten, dass die „Islam-Landkarte“ von Extremisten genutzt werden könnte, um ihre Gebetsstätten ins Visier zu nehmen. Zu den weiteren Maßnahmen gehörten auch die Registrierung aller Imame im Land sowie ein Verbot von Symbolen, die mit extremistischen (einschließlich rechtsextremen und islamistischen) Organisationen in Verbindung gebracht werden.
Während der Covid-19-Pandemie erkannte die österreichische Regierung den besonderen Status der Religion an und billigte Ausnahmeregelungen von den Lockdown-Maßnahmen für religiöse Praktiken. Die Glaubensgemeinschaften arbeiteten mit der Regierung Sicherheitskonzepte aus, um weiterhin öffentliche Gottesdienste abhalten zu können. Dabei ergriffen die verschiedenen Gemeinschaften auch unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Die Katholische Kirche etwa setzte öffentliche Gottesdienste während der meisten Lockdowns aus. Säkulare Gruppen und Künstler kritisierten die Sonderbehandlung religiöser Institutionen und reichten eine Klage beim österreichischen Gerichtshof ein, in der sie der Regierung eine Diskriminierung der Künste vorwarfen. Am 30. Juni 2022 befand der österreichische Gerichtshof es als „gleichheitswidrig [...], Zusammenkünfte zur Religionsausübung in jeder Form von den Beschränkungen dieses Lockdowns auszunehmen“. Das Gericht bestätigte damit, dass die Sonderbehandlung der Religion diskriminierend sei. Professor Kowatsch von der Universität Wien kommentierte, dieses Urteil sei ein deutliches Zeichen dafür, dass die „eigenständige Bedeutung der Religionsfreiheit [in säkularen Gesellschaften] immer wieder neu plausibel gemacht werden muss“.
Vorfälle und Entwicklungen
Im Jahr 2020 wurde die österreichische Online-Datenbank für polizeiliche Aufzeichnungen aktualisiert, um Beamten die Möglichkeit zu geben, Vorurteile – auch religiöser Natur – zu erfassen, die einen Einfluss auf Tatmotive haben könnten. Entsprechende Berichte werden dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) für ihren jährlichen Bericht über Hasskriminalität übermittelt.
Im Jahr 2021 meldete die österreichische Polizei 169 antichristliche Straftaten. Die Vorfälle wurden nicht nach Art der Straftat unterteilt. Die von der Zivilgesellschaft bereitgestellten Daten für dasselbe Jahr enthielten 19 antichristliche Hassverbrechen, darunter 17 Eigentumsdelikte und zwei Fälle von Bedrohung. Während es vor 2021 keine polizeilichen Daten über antichristliche Hassverbrechen gab, wurden durch Teile der Zivilgesellschaft im Jahr 2020 23 antichristliche Hassverbrechen, darunter 19 Angriffe auf Eigentum und drei Fälle von Bedrohungen, dokumentiert.
Die Beobachtungsstelle für Intoleranz gegenüber Christen (OIDAC) meldete im Berichtszeitraum 29 antichristliche Vorfälle in Österreich, darunter körperliche Übergriffe, Einbrüche, Brandstiftung und Vandalismus an Kirchen und öffentlichen christlichen Statuen. Zu den gemeldeten Vorfällen gehörten Sprühereien außerhalb der Wohnung eines katholischen Mannes und an verschiedenen Häusern katholischer Aktivisten der Lebensrechtsbewegung. Zu lesen waren Slogans wie „Fundis abtreiben“ und ähnliches. Katholische, orthodoxe und evangelische Kirchen in Graz, Mautern, Villach, Wien und anderen Städten wurden im Berichtszeitraum Opfer von Vandalismus, Graffitis wie „F*cking Jesus“ oder „Satan“ oder allgemeinen Sachbeschädigungen und Drohungen. Die Karlskirche in Wien war während des Berichtszeitraums mindestens fünfmal Ziel von Vandalismus. Im Juni 2021 nahm die Polizei einen Mann fest, der 2018 in Wien sechs Ordensmänner gefoltert haben soll. Im September 2021 wurde ein Kirchendiener in Wien von einem Mann brutal zusammengeschlagen, während er in der Kirche betete. Auch Diebstähle aus Kirchen und Vandalismus am Eigentum von Christen wurden durch OIDAC dokumentiert.
Im Jahr 2021 meldete die österreichische Polizei 301 antimuslimische Straftaten, wobei die Vorfälle nicht nach Art der Straftat unterteilt wurden. Die von der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellten Daten für dasselbe Jahr umfassten 40 antimuslimische Straftaten, darunter 22 Eigentumsdelikte, vier Bedrohungen und 14 gewalttätige Angriffe auf Personen. Im Vergleich dazu meldete die österreichische Polizei im Jahr 2020 nur 16 antimuslimische Straftaten, während die Zivilgesellschaft 84 antimuslimische Hassdelikte dokumentierte, darunter 71 Eigentumsdelikte, fünf Bedrohungen und acht tätliche Angriffe.
Im Sommer 2021 gab das Oberlandesgericht Graz mehreren Beschwerden gegen die Razzien im Rahmen der „Operation Luxor“ statt. Ziel dieser Operation war die Zerschlagung islamistischer Terrororganisationen, allerdings wurde sie weithin dafür kritisiert, dass sie sich gegen muslimische Bürger richtete, ohne dass die Anschuldigungen ausreichend bewiesen worden waren. Der letzte Fall, der im Januar 2023 eingestellt wurde, betraf einen muslimischen Akademiker, dessen Haus im November 2020 von der Polizei durchsucht worden war.
Im Juni 2022 veröffentlichte die Beobachtungsstelle für den politischen Islam ihren ersten Bericht, in dem extremistische Literatur in Bibliotheken und extremistische Reden in Gottesdiensten festgestellt wurden. In einem Verlag, der mit einer türkischen Partei und Bewegung verbunden ist, wurden Bücher mit antisemitischen Äußerungen gefunden. Einige dieser Bücher in türkischer Sprache wurden von bekannten islamistischen Autoren geschrieben, während andere Reden und Schriften von Joseph Goebbels enthielten.
Ebenfalls im Juni 2022 ergab eine Umfrage des Grazer Menschenrechtsbeirats, dass Muslime in Graz weiterhin diskriminiert werden. In dem Bericht wird erwähnt, dass kulturelle Unterschiede zu antimuslimischen Vorurteilen und Maßnahmen in Bildungseinrichtungen führen.
Nach Angaben des österreichischen Vereins ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) sind vor allem Frauen von rassistischen und antimuslimischen Übergriffen in der Öffentlichkeit betroffen. Der Verein machte zudem auf Vorfälle von antimuslimischem Vandalismus, zum Beispiel ein islamfeindliches Graffiti auf einer Wiener Parkbank, aufmerksam.
Im Juni 2022 wurde eine Moschee in Sollenau (Niederösterreich) beschmiert. Ein unbekannter Täter sprühte an mehreren Stellen rassistische Slogans wie „Geht nach Hause“ und andere islamfeindliche Symbole auf. Im Oktober 2022 berichtete eine Nachrichten-Website mit Schwerpunkt Islam von mehreren Angriffen auf religiöse Stätten in Österreich. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) veranstaltete nach diesen Vorfällen eine Reihe von Workshops zur Verbesserung der Sicherheit und zur Reaktion auf Bedrohungen von Moscheen.
Nachdem die österreichische Regierung jahrelang gedroht hatte, das von Saudi-Arabien finanzierte König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) aufgrund der Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien zu schließen, gab es Berichte, dass das Zentrum 2020 nach Genf umziehen würde. Im Mai 2022 schloss das Zentrum schließlich seine Pforten in Wien und zog nach Lissabon um.
Im August 2022 verurteilte Christoph Kardinal Schönborn öffentlich Angriffe gegen die jüdische und muslimische Gemeinde. In dem Monat waren in drei Wiener Bezirken Angriffe auf Moscheen oder an Wände gesprühte Droh- und Hassbotschaften sowie Sachbeschädigungen gemeldet worden. Außerdem hatten drei junge Männer in Wien-Seestadt Aspern eine Fahne der jüdischen Glaubensgemeinschaft heruntergerissen und dies in einem in sozialen Medien hochgeladenen Video dokumentiert.
Laut dem OSZE-Bericht über Hassverbrechen meldete die österreichische Polizei im Jahr 2021 301 antisemitische Straftaten. Die Vorfälle wurden nicht nach Art der Straftat unterteilt. Die Zivilgesellschaft meldete 11 antisemitische Hassdelikte, darunter neun Angriffe auf Eigentum und zwei Fälle von Bedrohung. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lag die offizielle Zahl antisemitischer Hassverbrechen bei 36. Die Zivilgesellschaft meldete für das Jahr 95 antisemitische Hassdelikte, davon 56 Eigentumsdelikte, 24 Bedrohungen und 15 Angriffe auf Personen.
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien und das Forum gegen Antisemitismus berichten, dass antisemitische Vorfälle im Jahr 2021 mit 965 Vorfällen um 65 Prozent dramatisch angestiegen sind. Seit Beginn der Berichterstattung war dies die höchste Zahl erfasster Vorfälle. Gemeldet wurden unter anderem 12 tätliche Angriffe, 22 Drohungen und 95 Eigentumsdelikte. Einige Beispiele aus dem Berichtszeitraum:
Eine Synagoge in Wien wurde von sechs jungen Männern mit Steinen und anderen Gegenständen beworfen. In einem anderen Vorfall bedrohte eine Gruppe Jugendlicher eine große Gruppe jüdischer Kinder in einem Park. Sie skandierten „Free Palästina“ und schwenkten eine türkische Flagge. Im Oktober 2021 wurde ein jüdischer Mann in Wien von einem anderen Mann mit den Worten „Scheiß Jude, ich steche euch alle ab, ihr Hunde!“ beschimpft. In einem anderen Fall wurde der Eingangsbereich zur Wohnung eines jüdischen Mannes im November 2021 mit den Worten „Verbrent (sic!) alle Juden!!!“ beschmiert. Neben physischen Drohungen und Beleidigungen wurden in verschiedenen österreichischen Städten auch mehrere Fälle von Vandalismus und Graffiti registriert, die Symbole wie den Davidstern oder Hakenkreuze enthielten. Auch Hasspostings und -kommentare im Internet wurden von der Organisation erfasst.
Die Beobachtungsstelle für Antisemitismus in Wien verzeichnete im Jahr 2021 einen Anstieg des Antisemitismus im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Laut ihrem Bericht führte der Widerstand gegen Impfung und Lockdown-Maßnahmen zu Verschwörungstheorien, die entweder die Shoah relativierten oder eine eindeutig antisemitische Haltung vertraten. Nach diesen Berichten und einem stetigen Anstieg antisemitischer Straftaten kündigte die Regierung im März 2022 neue Maßnahmen zur Verbesserung der Bildung im Kampf gegen Antisemitismus an.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Seit der Aktualisierung der österreichischen polizeilichen Erfassungsdatenbank im Jahr 2020 können Beamte erstmals gezielt Vorurteile, die bei Tatmotiven eine Rolle spielen könnten – etwa im Hinblick auf die Religion – miterfassen. Dies lässt klarere Rückschlüsse über die Vorfälle im Berichtszeitraum zu. So zeugen der steile Anstieg antisemitischer Hassverbrechen und die ebenfalls zahlreichen Vorfälle gegen Muslime und Christen von einer zunehmenden Intoleranz sowohl gegenüber der Mehrheits- als auch den Minderheitsreligionen. Darüber hinaus zeigt die Art der Vorfälle, dass es ethnisch und interreligiös motivierten Hass gibt.
Die Änderungen der österreichischen Regierung am Islamgesetz, die neben einer Reihe von Antiterrormaßnahmen auch die Einführung einer „Islam-Landkarte“ und einer Beobachtungsstelle für den politischen Islam umfassten, waren umstritten und wurden von einigen religiösen Gruppen kritisiert.
Daneben gab es auch auf der Ebene der Justiz beunruhigende Entwicklungen, wie etwa das erwähnte Urteil des österreichischen Gerichtshofs, der die Sonderbehandlung der Religion während der Pandemie im Vergleich zur Kunst als diskriminierend ansah. Hier steht zu befürchten, dass ein grundlegendes Menschenrecht mit dem Genuss von Freizeitaktivitäten oder Kunst gleichgesetzt wird.
Trotz einiger zunehmender gesellschaftlicher Spannungen hat die Regierung im Berichtszeitraum konkrete Maßnahmen ergriffen und Ermittlungsstellen eingerichtet, um Gläubige besser zu schützen, was nicht nur für Österreich, sondern für die gesamte Region eine positive Entwicklung darstellt.