Artikel 9 (2-5) der südafrikanischen Verfassung in der Fassung von 1996 verbietet jede Form von Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung aus religiösen Gründen. Laut Artikel 15 (1) hat „jedermann das Recht auf Gewissens-, Religions-, Gedanken-, Glaubens- und Meinungsfreiheit“. Laut Artikel 31 (1, 5) haben Mitglieder von Religionsgemeinschaften das Recht, ihre Religion auszuüben und religiöse Vereinigungen zu gründen oder diesen beizutreten.
Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist erlaubt, aber nicht verpflichtend. Er darf nicht nur die Sichtweisen einer einzelnen Religion widerspiegeln. Der Schulkalender berücksichtigt die Feiertage der wichtigsten Religionsgemeinschaften. Weihnachten und Karfreitag gehören zu den landesweiten Feiertagen.
Die South African Human Rights Commission (Südafrikanische Menschenrechtskommission, SAHRC) ist damit betraut, „die konstitutionelle Demokratie“ zu unterstützen und „die Achtung sowie die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte eines jeden ohne Furcht oder Bevorzugung zu fördern“. Dies schließt die Religionsfreiheit mit ein. Gemeinsam mit den Gerichten ist die Kommission dafür zuständig, dass mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen verfolgt werden.
Religionsgemeinschaften sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei den Behörden registrieren zu lassen, doch können sie durch eine entsprechende Eintragung von Steuererleichterungen profitieren.
In Südafrika gibt es außerdem eine Commission for the Promotion and Protection of the Rights of Cultural, Religious and Linguistics Communities (Kommission für die Förderung und den Schutz der Rechte von kulturellen, religiösen und linguistischen Gemeinschaften, CRL), die sich aus Politikern, Geistlichen und Gelehrten zusammensetzt. Ebenso wie die SAHRC hat auch sie den Auftrag, „die konstitutionelle Demokratie“ zu schützen und „die Rechte der kulturellen, religiösen und linguistischen Gemeinschaften“ zu wahren, indem „den […] kulturellen, religiösen und linguistischen Gemeinschaften Raum gegeben“ und gleichzeitig „Einheit unter ihnen“ gefördert wird.
Nach diversen Beschwerden und Medienberichten über die Kommerzialisierung und Schmähung von Religions- und Glaubensvorstellungen, ordnete die Kommission 2016 eine Untersuchung der Angelegenheit an und legte 2017 einen entsprechenden Bericht dazu vor. Diesem Bericht zufolge machen sich einige religiöse Organisationen gesetzliche Schlupflöcher und die mangelnde Umsetzung von Recht und Gesetz zu Nutze, um auf unethische Weise religiöse und traditionelle Heilungsdienste zu bewerben und so den Glauben der Menschen zu missbrauchen.
In dem Bemühen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, macht der Bericht eine Reihe von Vorschlägen. Beispielsweise sollen religiöse Gemeinschaften dazu aufgefordert werden, sich registrieren zu lassen, damit die Behörden „wissen, wie viele religiöse Gruppen es im Land gibt und wo diese zu finden sind, insbesondere, wenn wir uns mit ihnen zu relevanten Themen beraten möchten“. Nach Ansicht der Kommission ist ein solcher Ansatz „weder übergriffig oder verfassungswidrig, noch undurchführbar.” Gleichzeitig möchte die Kommission „die vorher genannten verfassungsmäßigen Freiheiten weiter fördern und schützen, indem sichergestellt wird, dass religiöse Institutionen ihre Angelegenheiten ohne Einmischung des Staates selbst regeln können.”
Im untersuchten Zeitraum waren die muslimischen Gemeinschaften Südafrikas von Gewalttaten betroffen.
Im Mai 2018 wurde ein tödlicher Anschlag auf die Imam-Hussein-Moschee in Durban verübt. Einen Monat später trafen sich sunnitische und schiitische Oberhäupter, um die „Cape Accord“ zu unterzeichnen - „eine Vereinbarung, die Frieden und Einheit begünstigen und Extremismus im Land beseitigen soll“.
Trotz dieser Vereinbarung ging die Gewalt weiter. Im Juni 2018 wurden zwei Männer in der sunnitischen Malmesbury-Moschee in Kapstadt erstochen, die Polizei erschoss den Angreifer. In Khayelitsha, ebenfalls in Kapstadt, wurden im November 2018 in einer lokalen Moschee ein Mann erschossen und ein Imam verletzt. In Durban wurden auf zwei Moscheen Brandanschläge verübt: im Juli 2018 auf die Masjid-e-Mukhtar Moschee und im Februar 2019 auf die Faizane-Mariam-Masjid-Moschee. Einen Monat später wurde ein Mann in der Taqwa-Bakerton-Moschee in der Region East Rand in Johannesburg getötet. Und schließlich wurde im Januar 2019 ein muslimischer Geistlicher während eines Patientenbesuchs in einem Krankenhaus in Durban getötet. Für die viele dieser Verbrechen haben die Behörden bislang keine Täter ausfindig gemacht.
Im August 2019 wurde ein Fall von Diskriminierung angezeigt, bei dem ein Teenager von seiner Schule aufgefordert wurde, seinen Bart abzurasieren, den er sich aus religiösen Gründen wachsen ließ. Seine Familie versuchte, sein Recht auf das Tragen eines Bartes zu verteidigen, aber die Schule nahm ihre Entscheidung nicht zurück.
Es sind für die muslimische Gemeinschaft aber auch positive Entwicklungen in Bezug auf die Religionsfreiheit zu verzeichnen. Im August 2019 gab die South African National Defence Force (die Südafrikanischen Verteidigungskräfte) bekannt, dass man in Erwägung ziehe, weiblichen Soldaten das Tragen eines Kopftuches zu erlauben, nachdem sich eine muslimische Majorin geweigert hatte, ihr Kopftuch abzunehmen. In Kapstadt wurde 2019 der Prüfungsplan einer Schule geändert, um ihn an muslimische Schüler anzupassen. Außerdem wurde sichergestellt, dass die Prüfungen nicht auf einen muslimischen Feiertag fallen.
Auch andere religiöse Gruppen haben Feindseligkeiten erlebt. Das South African Jewish Board of Deputies (Forum Jüdischer Vertreter in Südafrika, SAJBD) registrierte 62 antisemitische Vorfälle im Jahre 2018 und 36 antisemitische Vorfälle im Jahre 2019.
In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 schloss die Stadtpolizei von Johannesburg 16 christliche Kirchen mit der Begründung, dass diese die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Lärm und Brandschutz nicht eingehalten hätten.
Im September 2019 wurde auf dem Inter-Regional Meeting of the Catholic Bishops of Southern Africa (Interregionales Treffen der Katholischen Bischöfe des Südlichen Afrikas, IMBISA), das Bischofskonferenzen aus Angola und Sao Tome, Mosambik, Lesotho, Namibia, Simbabwe, Südafrika, Botswana und Eswatini (Swasiland) zusammenbringt, die zunehmende Gewalt gegen Ausländer verurteilt, insbesondere gegen Mitglieder der nigerianischen Gemeinschaft.
Im Januar 2020 wurde der belgische Missionar Fr. Jozef Hollanders in der Gemeinde Bodibe bei einem Raubüberfall getötet.
Am 18. April 2020 wurde die Cathedral of Our Lady of the Flight into Egypt (auch als St. Mary’s Cathedral bekannt) in Kapstadt verwüstet. Als älteste katholische Kathedrale Südafrikas gilt sie als „Mutterkirche für alle Katholiken“.
Im Juli 2020 drohte der Islamische Staat (IS) Südafrika mit Terroranschlägen auf sein Territorium, falls das Land die mosambikanische Armee darin unterstützt, die Angriffe des IS auf Cabo Delgado abzuwehren. Die Tatsache, dass sich ein dschihadistischer Aufstand und internationale Terrorgruppen „vor Südafrikas Haustür“ befanden, führten zu nationalem Aufsehen und landesweiter Besorgnis. Im Juli 2020 gab Staatssicherheitsminister Ayanda Dlodlo zu, „dass Südafrikas Geheimdienste wegen der Bedrohung durch den IS im benachbarten Mosambik ‚schlaflose Nächte‘ haben.” Das Directorate for Priority Crime Investigation (Südafrikanische Direktion für Vorrangige Kriminalitätsuntersuchungen, DPCI) erklärte einen Monat später, dass Südafrikaner den IS in Mosambik „finanziell und materiell unterstützten.“ Schätzungen deuten darauf hin, dass mehr als 100 südafrikanische Bürger in Mosambik an der Seite des Islamischen Staats kämpften.
Im Dezember 2020 besuchte die South African Catholic Bishops’ Conference (Südafrikanische Katholische Bischofskonferenz) als Akt der Solidarität die mosambikanische Region Cabo Delgado. Dabei ließen sie den Binnenflüchtlingen in zehn Lagern Hilfe zukommen, die in der Provinzhauptstadt Pemba errichtet worden waren.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden Ende März 2020 alle Gebetsstätten geschlossen, um die strengen Vorschriften einzuhalten, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus verhängt worden waren. Am 1. Juni 2020 durften sie wieder öffnen. Es wurden Abstandsregeln eingeführt und die Teilnehmerzahl bei Messen, Hochzeiten und Taufen begrenzt.
Die South African Catholic Bishops’ Conference (Südafrikanische Katholische Bischofskonferenz) verurteilte die Zunahme sexueller und häuslicher Gewalt während des Lockdowns.
Im Berichtszeitraum waren einige muslimische Gemeinschaften Südafrikas weiterhin von Gewalt betroffen. Dennoch konnten einige Verbesserungen auf staatlicher Ebene und in Schulen erzielt werden.
Nach einem rapiden Anstieg der Gewalt gegen Nigerianer nahm das Inter-Regional Meeting of Bishops of Southern Africa (Interregionales Treffen der Bischöfe des Südlichen Afrikas) eine klare Haltung gegen auf Migranten gerichtete Fremdenfeindlichkeit ein. Die Katholische Kirche lehnt Fremdenfeindlichkeit kategorisch ab und bezeichnet soziale Ungleichheiten im Land sowie Hassreden als die maßgeblichen Ursachen.
Den Behörden bereiteten die islamistisch-dschihadistischen Anschläge sowie die Anwesenheit internationaler Terrorgruppen, wie dem Islamischen Staat im benachbarten Mosambik, große Sorge. Die Erkenntnis, dass manche Südafrikaner an der Seite der Terroristen kämpften, führte zu einer Art öffentlicher Gewissensprüfung.
Erfreulich ist, dass 2019 die geringste Zahl antisemitischer Vorfälle seit 15 Jahren verzeichnet wurde. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser positive Trend in Zukunft fortsetzt.
Religionsfreiheit wird vom Staat garantiert und respektiert. Die Zukunftsaussichten für dieses Menschenrecht bleiben positiv.