Die Religionsfreiheit ist in der portugiesischen Verfassung verankert. In Artikel 41, Absatz 2 heißt es: „Niemand darf aufgrund seiner Überzeugungen oder seines Glaubens verfolgt, seiner Rechte beraubt oder von seinen Bürgerpflichten befreit werden.“ Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in Artikel 41, Absatz 6 festgelegt.
Artikel 41, Absatz 4 sieht die Trennung von Staat und Kirche vor. Glaubensgemeinschaften haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu verwalten und der Glaubensausübung in Form von Feiern und Gottesdiensten nachzugehen.
Darüber hinaus darf jede Religionsgemeinschaft ihren Anhängern gemäß Artikel 41, Absatz 5 Glaubensinhalte vermitteln und dafür geeignete Medien nutzen.
Laut Artikel 43, Absatz 2 ist es dem Staat untersagt, Bildungs- und Kulturprogramme an philosophische, ästhetische, politische, ideologische oder religiöse Vorgaben zu knüpfen. Und in Absatz 3 desselben Artikels heißt es: „Staatliche Bildung ist konfessionsunabhängig.“
Artikel 51, Absatz 3 untersagt es politischen Parteien, in ihrem Namen auf eine bestimmte Religion oder Kirche Bezug zu nehmen oder Symbole zu verwenden, die mit nationalen oder religiösen Symbolen verwechselt werden könnten.
Gewerkschaften müssen gemäß Artikel 55, Absatz 4 ihre Unabhängigkeit von Arbeitgebern, Staat und Glaubensgemeinschaften wahren.
Laut Artikel 59, Absatz 1 sind die Rechte von Arbeitnehmern unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Herkunft, Religion, politischen Überzeugungen und Weltanschauungen zu schützen.
Die Beziehungen zwischen der Portugiesischen Republik und dem Heiligen Stuhl sind im Konkordat vom 18. Mai 2004 geregelt. Die Beziehungen mit anderen Glaubensgemeinschaften regelt das Gesetz über die Religionsfreiheit (Nr. 16/2001), das dem Staat die Möglichkeit einräumt, mit den in Portugal tätigen Kirchen und Glaubensgemeinschaften einzelne Vereinbarungen zu treffen (Paragraf 45).
Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sind religiöse Minderheiten in Portugal ebenso wie die Katholische Kirche berechtigt, religiöse Eheschließungen vorzunehmen, die in ihrer Wirkung einer zivilrechtlichen Eheschließung gleichgestellt sind (Paragraf 19, Absatz 1). Die Seelsorge für Militär- und Polizeikräfte, Häftlinge und Patienten in staatlichen Krankenhäusern wird gemäß Paragraf 13, Absatz 1 gewährleistet.
Unter bestimmten Umständen können Glaubensgemeinschaften von Steuervorteilen profitieren. Jeder Steuerzahler kann selbst entscheiden, ob er fünf Prozent seiner Steuerlast einer registrierten Glaubensgemeinschaft zukommen lassen möchte. Obwohl keine Kirche oder Glaubensgemeinschaft Anspruch auf staatliche Unterstützung hat, kann der Staat Finanzmittel für den Bau von Kirchen, Gebetsstätten, sozialen und karitativen Einrichtungen zur Verfügung stellen.
Gemäß Gesetz Nr. 16/2001, Paragraf 52 wurde die Kommission für Religionsfreiheit eingerichtet, die als unabhängige Stelle das Parlament und die Regierung berät und die Umsetzung des Gesetzes über die Religionsfreiheit überwacht.
Im Berichtszeitraum wurden in Portugal einige Vorfälle verzeichnet, die mit Glaubensgemeinschaften und Gebetsstätten im Zusammenhang standen. Einige davon erregten Aufsehen in den Medien des Landes.
Im September 2018 wurde die Kirche São Sebastião in der Gemeinde Cem Soldos bei Tomar für ein Rockkonzert zweckentfremdet. Daraufhin hagelte es Kritik und die Diözese reagierte mit einer offiziellen Erklärung.
Mehrere Gebetsstätten fielen Vandalismus zum Opfer. So wurde im Dezember 2018 das Krippenbild in einer Kirche in Sâo João da Madeira beschädigt. Im Juni 2019 wurde das Bildnis Unserer Lieben Frau von Fatima in der Gemeindekirche von Campo Maior zerstört. In der Kleinstadt kommt es immer wieder zu Taten dieser Art. Im Juli 2019 wurden vier der 14 Stationen des Kreuzwegs von Aljustrel zur Cova da Iria, dem Heiligtum von Fatima, mit gelber Farbe besprüht und mit obszönen Worten beschmiert. Im November 2019 wurde im Ort Lagoa auf den Azoren der Marienbildstock in Brand gesteckt.
Die Ermordung der 61-jährigen Ordensschwester Maria Antónia Guerra in São João da Madeira löste im September 2019 großes Entsetzen aus. Die Ordensfrau, die dafür bekannt war, dass sie Motorrad fuhr und sich für die Randgruppen der Gesellschaft einsetzte, wurde von einem Ex-Sträfling vergewaltigt und ermordet. Der Bischof von Porto, D. Manuel Linda, kritisierte das portugiesische Justizsystem, das seiner Meinung nach in diesem Fall versagt habe. Die Konferenz der Ordensoberen in Portugal (CIRP) beklagte in einer öffentlichen Erklärung den „unerwarteten und gewaltsamen“ Tod der Ordensfrau, die der Kongregation der Dienerinnen Mariens angehörte. Auch die Nationale Kommission für Gerechtigkeit und Frieden zeigte sich bestürzt über den gewaltsamen Tod der Ordensfrau, über das „quälende Schweigen“ in dieser Angelegenheit und das Versagen der Justiz, das dieses Verbrechen begünstigt habe. Der Täter wurde vor Gericht gestellt und zur Höchststrafe von 25 Jahren Haft verurteilt.
Diverse Streitthemen haben die Beziehungen zwischen Glaubensgemeinschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Behörden strapaziert.
Im Oktober 2018 erhielt die Pfarrgemeinde Paço de Sousa in Penafiel einen Steuerbescheid, in der sie zur Nachzahlung von Grundsteuer in einer Höhe aufgefordert wurde, wie sie normalerweise nur bei luxuriösen Anwesen fällig wird. Die Behörden hatten bei der Berechnung der Grundsteuer für 12 errichtete Sozialwohnungen auch Unterrichtsräume und das Pfarrhaus berücksichtigt. In den letzten Jahren kam es des Öfteren zu Vorfällen dieser Art.
Im Dezember 2018 kritisierte der Verein für Säkularismus (Associação pela laicidade) die staatliche Rundfunkanstalt RTP, weil diese „der Katholischen Kirche Privilegien einräumt, die mit dem säkularen Charakter eines öffentlichen Senders nicht vereinbar sind“. RTP hatte zuvor die Weihnachtsbotschaft des Erzbischofs von Lissabon, Kardinal Manuel Clemente, übertragen. In einem Schreiben an den Kultusminister wies der gemeinnützige Verein darauf hin, dass die Botschaft auch in anderer Form hätte verbreitet werden können. Wie der Verein betonte, ist RTP verpflichtet, den säkularen Charakter des Staates zu respektieren. Der öffentlich-rechtliche Sender müsse die Übertragung von Botschaften in dieser Form beenden.
Im Januar 2019 beschwerte sich der portugiesische Verband der Atheisten (Associação ateísta), dass Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa am Weltjugendtag in Panama teilgenommen hatte und wertete dies als einen „schwerwiegenden Verstoß gegen die religiöse Neutralität des säkularen Staates“. In einer Erklärung ging der Verband davon aus, dass es sich um eine offizielle Reise gehandelt habe und schrieb: „Wenn dies der Fall ist, ist sie entschieden zu missbilligen, weil sie im Namen des Landes durchgeführt wurde.“
Im April 2019 machte die Erzdiözese Braga geltend, dass sie in einer Vereinbarung mit der Kommunalverwaltung über den Bau von Sozialwohnungen auf zur Verfügung gestelltem Baugrund benachteiligt worden war. Zum Ausgleich des Verlustes stimmte der Stadtrat der Übertragung von minderwertigen Grundstücken zu, die aber niemals erfolgt ist.
Im Juni 2019 fand in Lissabon eine Zusammenkunft der Zeugen Jehovas mit 60.000 Teilnehmern und mehr als 5.300 internationalen Delegierten aus 46 Ländern statt. „Die Veranstaltung war ein großer Meilenstein in der Geschichte der Religionsfreiheit in Portugal“, sagte der Sprecher des portugiesischen Zweigs der Gesellschaft der Zeugen Jehovas, Pedro Candeias.
Nach dem Auslaufen der Verträge zwischen Staat und Privatschulen, die die Schulbildung in Regionen sicherstellen, in denen der Staat selbst keine Schulen betreibt, musste die Jesuitenschule der Unbefleckten Empfängnis in Cernache, Coimbra, im Juni 2019 schließen. Gleiches galt für viele weitere private Bildungseinrichtungen, die mit der Katholischen Kirche unmittelbar in Verbindung stehen.
Im Juli 2019 empfahl die Kommission für Religionsfreiheit dem Nationalen Institut für Statistik, bei der Erfassung der Religionszugehörigkeit künftig Buddhisten, Hindus, Zeugen Jehovas und „Gläubige ohne Religionszugehörigkeit“ als Optionen vorzusehen. Der Vorsitzende der Kommission, José Vera Jardim, begründete den Vorschlag damit, dass detailliertere Informationen über das religiöse Leben in Portugal wünschenswert wären.
Im November 2019 berichtete die Beobachtungsstelle für Religionsfreiheit über drei mögliche Verstöße gegen die Religionsfreiheit. In einem Fall wurde einer muslimischen Sportlerin wegen des Tragens des Hidschabs untersagt, ihrem Sport nachzugehen, obwohl keinerlei Einschränkungen technischer oder sportlicher Art mit der Kopfbedeckung verbunden waren. Die Beobachtungsstelle sah darin einen Verstoß gegen das Recht auf freie Religionsausübung. In einem zweiten Fall ging es um einen Kurs mit der Bezeichnung „Religiöse und Katholische Morallehre“ an einer Schule in Torrados. Es wurde behauptet, dass Schüler, die sich für den Kurs anmelden und dann nicht an den Stunden teilnehmen, von anderen kirchlichen Veranstaltungen und Feiern wie Katechese, Taufe, Erste Heilige Kommunion usw. ausgeschlossen würden. In einer Erklärung wies die Diözese Porto den Vorwurf zurück und betonte, diese Praxis entspreche nicht den Leitlinien der Kirche. Die Informationen seien falsch und das Kirchenrecht lasse dies nicht zu. In dem dritten Fall ging es um die Beschwerde einer Lehrerin, die an einer staatlichen Schule in Sâo Vicente auf Madeira unterrichtet. Sie hatte sich geweigert, an einem von der Schule organisierten Treffen mit dem Bischof von Funchal teilzunehmen, das sie als religiöse Veranstaltung auffasste. Nun fürchtete sie, dass sich diese Weigerung negativ auf die Bewertung ihrer Arbeitsleistung auswirken könnte. Die Beobachtungsstelle sah darin einen Verstoß gegen das Recht, keiner Religion anzugehören.
Im November 2019 ging es in einem Fernsehbeitrag um das Thema „religiöse Informationen und Programme auf RTP“. Der Vorsitzende der Kommission für Religionsfreiheit, José Vera Jardim, vertrat die Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Sender „den verschiedenen Glaubensrichtungen beachtliche Sendezeit widmet und dass die Aufbereitung und Akzeptanz der Inhalte zum guten Miteinander der Gläubigen in Portugal beitragen“. Andere stellten die Unterstützung in Frage, die der Staat verschiedenen Glaubensgemeinschaften über RTP zukommen lässt. Am Ende der Sendung Portugal em Directo verabschiedete sich die Journalistin Dina Aguiar mit den Worten „Wir sehen uns morgen, so Gott will“. Als sich ein Zuschauer darüber verärgert zeigte, wurde die Debatte zusätzlich angefacht.
Im Januar 2020 nahm die portugiesische Grenzpolizei in Amadora drei brasilianische Pastoren einer evangelischen Kirche fest. Sie wurden verdächtigt, Menschenhandel betrieben zu haben, weil sie etwa dreißig Landsleute, darunter auch Kinder, unter unzumutbaren Bedingungen in einem Lagerhaus untergebracht hatten. Die meisten von ihnen waren illegale Einwanderer, die einen Teil ihres Arbeitslohns an ihre Kirche abgeben mussten.
Am 8. Januar 2020 wurde in der Kleinstadt Celorico de Basto die Glocke der Kapelle Unserer Lieben Frau von Viso gestohlen. Im Juni 2020 entwendeten Diebe das Bildnis des Unbefleckten Herzens Mariens, das im Außenbereich der Kirche Unserer Lieben Frau von Lourdes in Montes Claros, Coimbra, angebracht war.
Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wurde im Mai 2020 das öffentliche Leben heruntergefahren. Auch Kirchen und Gebetsstätten wurden geschlossen. Diese Maßnahme wurde von einigen kritisiert.
Bei Antirassismus-Demonstrationen anlässlich des gewaltsamen Todes des US-Bürgers George Floyd wurde im Juni 2020 in Lissabon die Statue von Padre António Vieira beschädigt. Der Jesuitenpater Vieira hat sich im 17. Jahrhundert in Brasilien für die Rechte indigener Völker eingesetzt.
Im Juni 2020 äußerte Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa die Ansicht, dass neben der Religionsfreiheit jedes einzelnen auch die öffentliche Dimension der Religionsfreiheit respektiert werden müsse. Am Nationaltag der Religionsfreiheit und des Interreligiösen Dialogs betonte er: „Der Dialog zwischen den Religionen ist ein Ausdruck von Religionsfreiheit, aber er ist auch ein Dialog zwischen den Kulturen, denn die Religion ist ein Aspekt der Kultur.“
Im Oktober 2020 ließ der katholische Juristenverband wissen, er fürchte, dass die „undifferenzierte, ungerechtfertigte Einschränkung der grundlegenden Freiheiten im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie die durch die Verfassung geschützte Religionsfreiheit beeinträchtigt“.
Im November 2020 störte ein Mann den Gottesdienst in der Kirche der Heiligen Familie in Entroncamento, der live im Internet übertragen wurde. Der Mann ging zum Altar und sagte ins Mikrophon: „Ihr müsst Afrika verlassen. Wir wollen kein Christentum in Afrika. Wir wollen unser eigenes Afrika aufbauen.“
Im Januar 2021 verabschiedete das portugiesische Parlament ein Gesetz, das unter bestimmten Umständen die ärztliche Sterbehilfe erlaubt. 136 Abgeordnete hatten für und 78 gegen das Gesetz gestimmt. Vier Stimmenthaltungen wurden gezählt.
Am Tag der Abstimmung im Parlament veröffentlichte der Ständige Rat der portugiesischen Bischofskonferenz eine Erklärung, in der er die Entscheidung als einen „beispiellosen Verfall der Kultur“ bezeichnete und den Staatspräsidenten aufforderte, das Gesetz vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Am 15. März 2021 entschied das Verfassungsgericht, dass das Gesetz zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe zu viele unklare Formulierungen enthält und daher nachgebessert werden muss. Es besteht also die Möglichkeit, dass das Gesetz demnächst in abgeänderter Form verabschiedet wird.
Im Berichtszeitraum gab es staatlicherseits keine nennenswerten Verstöße gegen die Religionsfreiheit oder Fälle von Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit. In einigen Kirchen kam es zu Diebstählen und Vandalismus. Eine Ordensfrau fiel einem brutalen Mord zum Opfer. Gewisse Phänomene, die in vielen westlichen Gesellschaften zu beobachten sind, haben inzwischen auch Portugal erreicht. Dies gilt insbesondere für das allmähliche Verschwinden der Religion aus dem öffentlichen Leben und die Legalisierung der Sterbehilfe und anderer Praktiken, die der Lehre einiger Religionen widersprechen. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Entwicklungen fortsetzen. Anzeichen für soziale, ökonomische oder politische Spannungen, die die Religionsfreiheit beeinträchtigen könnten, gibt es nicht.