Das Thema Religionsfreiheit wird in Bangladesch höchst widersprüchlich behandelt. So steht auf der einen Seite in der Verfassung: „Vorbehaltlich der Gesetze, der öffentlichen Ordnung und der Sittlichkeit hat jeder Bürger das Recht, sich frei zu einer beliebigen Religion zu bekennen, sie auszuüben oder zu verbreiten.“ (Artikel 41, 1, a). Auf der anderen Seite erkennt dasselbe Dokument den Säkularismus als Grundprinzip an und erhebt zugleich den Islam zur Staatsreligion:
Gemäß der Präambel und Artikel 8 der Verfassung gilt der Säkularismus als hohes Ideal und „Grundprinzip der staatlichen Politik“. Artikel 12 – der in der Vergangenheit ausgesetzt, aber im Juni 2011 im Rahmen der 15. Verfassungsänderung wieder eingeführt wurde – legt fest: „Das Prinzip des Säkularismus ist wie folgt durchzusetzen: (a) Kommunalismus in jeglicher Ausprägung ist zu unterbinden; (b) keiner Religion ist von staatlicher Seite der politische Vorzug zu geben; (c) Religion darf nicht für politische Zwecke missbraucht werden; (d) niemand darf wegen seiner Religion oder deren Ausübung diskriminiert oder verfolgt werden.“ Zugleich legt Artikel 2A fest: „Der Islam ist Staatsreligion, doch der Staat garantiert Bürgern, die dem Hinduismus, Buddhismus, Christentum und anderen Religionen angehören, den gleichen Status und gleiche Rechte zur Ausübung ihrer Religion.“
Dieser Widerspruch wurde bislang nicht aufgelöst. So bestätigte der Oberste Gerichtshof von Bangladesch zuletzt am 28. März 2016 den Status des Islam als Staatsreligion. Vor dem Hintergrund erheblicher religiöser Spannungen im Land und einem zunehmenden Islamismus zementierte das Gericht damit den herausragenden Platz des Islam in der Verfassungsordnung.
Bangladesch ringt im Grunde seit der Erklärung seiner Unabhängigkeit im Jahr 1971 mit der Frage seiner nationalen Identität. Heute ist die Situation im Land ambivalent. Offiziell verordnet und fördert die regierende Awami-Liga den Säkularismus. Gesellschaftlich gesehen gibt es jedoch eine starke militant-islamistische Strömung, die nach wie vor Grund für erhebliche Feindseligkeiten gegenüber religiösen Minderheiten ist.
Das Selbstverständnis des Landes ist stark vom sunnitischen Islam geprägt, doch gibt es auch viele Bangladescher, die tolerantere und gemäßigtere Traditionen des Landes mit Stolz pflegen. Tatsächlich hatte sich das Land 1972 eine Verfassung gegeben, die die sprachliche und säkulare Identität Bangladeschs festlegte. 1988 allerdings änderte das damalige Militärregime unter General Hossein Muhammad Ershad die Verfassung und machte den Islam zur Staatsreligion. Seitdem gibt es einerseits eine mächtige politische und intellektuelle Bewegung, die den Säkularismus zu stärken versucht, und andererseits eine Gegenbewegung, die die Islamisierung vorantreibt.
Dem Konflikt über die Identität Bangladeschs entsprangen zwei gegensätzliche ideologische Fraktionen: die „Säkularisten“ und die „Islamisten“. Der Historiker Samuel Berthet merkt hierzu an: „Die Beziehungen zwischen Religion und Staat spielten nicht nur bei der Teilung Indiens von 1947 eine zentrale Rolle, sondern auch beim Projekt der 1971 gegründeten Nation Bangladesch.“
Bangladesch war ursprünglich Ostpakistan – bevor es sich 1971 in einem brutalen Befreiungskrieg vom westlichen Teil abspaltete. Die Schätzungen zu den Todesopfern, die dieser Krieg forderte, schwanken sehr stark und reichen von 300.000 bis hin zu drei Millionen Menschen. Um die islamische Ausrichtung des Landes zu verteidigen und die Sezessionisten zu zerschlagen, hatten sich westpakistanische Kräfte mit Islamisten in Ostpakistan zusammengeschlossen, allerdings ohne Erfolg. „Zur Zeit der Entstehung Bangladeschs wurde Religion stets mit der Bevormundung durch Pakistan in Verbindung gebracht, Säkularismus hingegen mit dem Projekt einer eigenständigen Nation Bangladesch“, so Berthet.
Der Konflikt zwischen Säkularisten und Islamisten hält bis heute unvermindert an. Dies hat sowohl in Politik und Gesetzgebung, als auch in gesellschaftlich-kultureller Hinsicht ambivalente Folgen. Säkularisten, die mit der regierenden Awami-Liga (AL) unter Premierministerin Scheich Hasina Wajed in Verbindung gebracht werden, gehen seit dem Wahlsieg der AL 2009 häufig aggressiv gegen den militanten Islamismus vor. So brachte die AL-geführte Regierung beispielsweise Anführer der islamistischen Partei Bangladesh Jamaat-e-Islami für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen während des Krieges von 1971 vor Gericht. „Zwischen Dezember 2013 und September 2016 wurden sechs hochrangige Islamistenführer, darunter der 73-jährige Motiur Rahman Nizami, ehemaliger Parteichef der Jamaat-i-Islami, für schuldig befunden und gehängt.“
Die Awami-Liga hat generell versucht, den islamistischen Einfluss in Gesellschaft und Politik einzudämmen. Mit ihrer säkularistischen Politik hat sie jedoch ihrerseits häufig gegen die Religionsfreiheit und andere bürgerliche Freiheitsrechte verstoßen. Gerade mit dieser unnachgiebigen Haltung hat die Regierung möglicherweise weiter zur gesellschaftlichen und politischen Polarisierung und zu einem islamistischen Backlash beigetragen.
So kommen etwa die Autoren des vom Religious Freedom Institute herausgegebenen Bangladesh Religious Freedom Landscape Report 2020 zu dem Schluss: [die säkular ausgerichtete AL-Regierung hat] „formidable Gesetze verabschiedet, ... dabei jedoch die religiöse Meinungsfreiheit beschnitten, den Islam zurückgedrängt, religiöse Parteien verboten, unverhältnismäßig auf religiös motivierte Gewalttaten reagiert und politische Gegner unterdrückt.“
Internationale Beobachter kritisierten die Verurteilung islamistischer Kriegsverbrecher, da hierbei die Rechte der Angeklagten nicht gewahrt wurden.
Militante Islamisten haben mit einer massiven Gewaltkampagne auf die Bestrebungen der Awami-Liga reagiert. Säkulare Blogger, Menschenrechtsaktivisten und religiöse Minderheiten, insbesondere Hindus und Christen, wurden zu Zielscheiben der zahlreichen Angriffe. „Zwischen Januar 2005 und Dezember 2017 sind 746 Menschen bei islamistischen Terroranschlägen ums Leben gekommen, darunter 339 mutmaßliche Terroristen“, stellt die Südasien-Sicherheitsexpertin Christine Fair fest. „91 % dieser Angriffe ereigneten sich seit 2013.“
Seit 2017 scheint eine relativ „ruhige Phase“ angebrochen zu sein, in der die islamistische Gewalt messbar zurückging. Dennoch ist das Problem islamistischer Angriffe auf Minderheiten, wie weiter unten dargelegt, keinesfalls aus der Welt. Möglicherweise sind viele militante Islamisten nur vorübergehend in den Untergrund gegangen, um Geld zu sammeln und neue Mitglieder zu rekrutieren.
Im Gegensatz zu Pakistan gibt es in Bangladesch kein Gesetz gegen Blasphemie. Das aus der Kolonialzeit stammende Strafgesetzbuch von 1860 (Artikel 295A und 298) stellt jedoch den Tatbestand der Verletzung oder „Beleidigung der religiösen Gefühle“ anderer unter Strafe. Darüber hinaus verabschiedete Bangladesch 2006 ein ICT-Gesetz (zur Regelung von Informations- und Kommunikationstechnologien), das von der Regierung unter Premierministerin Scheich Hasina Wajed 2013 weiter verschärft wurde. Das Gesetz verbietet es, Inhalte im Internet zu veröffentlichen, die „gegen die öffentliche Ordnung und das Gesetz verstoßen“ oder als Diffamierung von Religionen ausgelegt werden können. Zahlreiche Journalisten, Studierende und Lehrkräfte sind im Zusammenhang mit diesem Gesetz inhaftiert worden.
Zusätzlich zum ICT-Gesetz verabschiedete die Regierung von Bangladesch im Oktober 2018 ein Gesetz zur digitalen Sicherheit (Digital Security Act, DSA), das der Polizei die Befugnis gibt, Personen, darunter auch Journalisten, ohne Haftbefehl festzunehmen. Menschenrechtsaktivisten kritisieren, dass das Gesetz so vage formuliert sei, dass die Regierung damit praktisch „eine Lizenz zur weitreichenden Unterdrückung kritischer Stimmen“ erhalte. Zwischen Oktober 2018 und Mai 2020 wurde in mehr als tausend Fällen Anzeigen nach dem DSA erstattet. Etliche Journalisten wurden, größtenteils wegen Kritik an Politikern der Regierungspartei, aber auch aufgrund religiöser Aussagen, verhaftet.
Der bangladeschische Folksänger Shariat Boyati wurde im Januar 2020 wegen „Verletzung religiöser Gefühle“ gemäß dem DSA verhaftet. Laut Christian Solidarity Worldwide (CSW) „kritisierte Boyati in seinen Liedern fundamentalistische muslimische Kleriker für die falsche Darstellung der philosophischen Lehren des Islam.“ Im März 2020 erstattete ein Politiker der Awami-Liga Anzeige gegen einen Aktivisten, der auf Facebook die Entscheidung der Regierung kritisiert hatte, den indischen Premierminister Narendra Modi zu einem Staatsbesuch einzuladen.
Darüber hinaus gab es mindestens einen Fall, in dem das die Meinungsfreiheit einschränkende Gesetz herangezogen wurde, um die Katholische Kirche vor offensichtlich diffamierenden Äußerungen zu schützen: Im Mai 2019 wurde der katholische Dichter Henry Sawpon unter Berufung auf das DSA festgenommen. Ihm wurde zur Last gelegt, in zahlreichen Social-Media-Posts, die den katholischen Klerus kritisierten, „die religiösen Gefühle der Katholiken“ verletzt zu haben. Sawpon wurde verhaftet, nachdem Pater Lawrence Gomes aus der Stadt Barishal im Süden Bangladeschs eine Beschwerde eingereicht hatte. Der Dichter wurde einen Tag nach seiner Verhaftung gegen Kaution freigelassen. UCA News berichtete später, dass „die Kirche gemäß Beschwerdeführer Pater Gomes beschlossen habe, den Widerstand gegen Sawpons Kautionsantrag zurückzuziehen, nachdem er versprochen hatte, sich für seine Taten zu entschuldigen.“
Die Zahl islamistischer Gewalttaten gegen religiöse Minderheiten ist in den letzten Jahren offenbar etwas zurückgegangen. Nach Angaben des angesehenen Bangladesh Hindu Buddhist Christian Unity Council (BHBCUC), einer 1975 gegründeten, überparteilichen Menschenrechts-NGO, gab es im Jahr 2016 einen Höchststand von 1471 gewalttätigen Übergriffen gegen ethnische und religiöse Minderheiten. 2015 hatte deren Zahl noch bei 262 gelegen. Für das Jahr 2017 ermittelte der BHBCUC anhand von Medienberichten aus den Monaten Januar bis Oktober 959 Verletzungen von Minderheitenrechten. Für 2018 dokumentierte die Organisation 806 Fälle religiöser Verfolgung von Minderheiten. 2019 veröffentlichte der BHBCUC keine Zahlen oder Dokumentationen. In seinem Jahreskurzbericht zur Situation von Minderheiten erklärte er allerdings, dass die Angriffe gegen Minderheiten weiter zurückgegangen seien.
Die angesehene Menschenrechtsorganisation Ain o Salish Kendra (ASK) bestätigte – allen anhaltenden schweren Verstößen zum Trotz – dieses gemischte Bild eines allgemeinen Rückgangs der Gewalt gegen Minderheiten. In den ersten 11 Monaten des Jahres 2019 wurden laut ASK 101 Menschen bei Angriffen gegen religiöse Minderheiten verletzt, mindestens 71 Gotteshäuser, Klöster oder Statuen wurden angegriffen, ebenso wie 53 Wohnungen von Angehörigen religiöser Minderheiten. Dagegen gab es in den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 lediglich einen Verletzten, einen Angriff auf eine Wohnung sowie 11 Angriffe auf Gotteshäuser, Statuen oder Klöster.
Auch wenn die Gewalt gegen Minderheiten insgesamt zurückgeht, sind etliche Gemeinschaften in Bangladesch weiterhin einer ständigen Verfolgung ausgesetzt. Zu den am meisten gefährdeten Gruppen gehören Hindus, Buddhisten, Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung und Christen. Hindus und Ahmadiyya-Muslime wurden dabei nach ASK-Daten 2019 mit Abstand am häufigsten Opfer von Verfolgung. So wurde etwa im September 2019 eine im Bau befindliche Moschee der Ahmadiyya im Norden Bangladeschs angegriffen. Dabei „verwüsteten rund 400 Schüler nahe gelegener Medressen das Gebäude mit selbstgebauten Waffen“. Wie die lokale Ahmadiyya-Gemeinde erklärte, unternahmen am Tatort anwesende Polizeibeamte nichts gegen den Angriff. Im Januar 2020 wurde eine weitere Ahmadiyya-Moschee in der Division Chittagong von Medressenschülern angegriffen. Laut Zeugenberichten griffen diese „auch nahe gelegene Häuser der Ahmadiyya an.“ Nach dem Vorfall forderten die Schüler auf einer Kundgebung ein Gesetz, das die Ahmadiyya zu Nicht-Muslimen erklärt.
Im September 2019 berichtete der Daily Star (Dhaka), Bangladeschs führende englischsprachige Tageszeitung, über den Mord an vier Mitgliedern einer buddhistischen Familie im Südosten Bangladeschs. Dem Blatt zufolge hatten Unbekannte die Familie, die in einem mehrheitlich buddhistischen Dorf bei Cox's Bazar lebte, überfallen. Unter den Opfern waren zwei Kinder unter 10 Jahren.
Im April und Mai 2020 meldete die Bangladesh Christian Association (BCA), eine führende Organisation für Christenrechte, drei Fälle von Gewalt gegen die christliche Gemeinschaft. „Bei einem Landstreit im Distrikt Sherpur wurden zwei Christen geschlagen. Im Distrikt Barishal wurden mehrere Christen bedroht und geschlagen, nachdem sie sich geweigert hatten, Geldverleiher zu bezahlen. Ein christlicher Jugendlicher wurde geschlagen, nachdem er fälschlicherweise des Drogenhandels beschuldigt worden war, erklärte Nirmol Rozario, Präsident des BCA.“
Allein im Mai 2020 gab es nach Angaben der World Hindu Federation rund 30 islamistische Anschläge gegen die hinduistische Minderheit des Landes. Unter anderem kam es zu Angriffen auf Hindu-Tempel, Zwangskonvertierungen, Vergewaltigungen und Entführungen von Hindu-Mädchen, Landraub, Vertreibung von mehr als 40 Hindu-Familien und der Ermordung von vier Hindus.
Im September 2020 berichteten verschiedene Quellen von etwa 50 Angriffen auf Gemeinden der hinduistischen, buddhistischen und christlichen Minderheiten. Nach Angaben des Bangladesh Hindu Buddhist Christian Unity Council (BHBCUC) und anderer Organisationen, die religiöse Minderheitengruppen vertreten, ereigneten sich die meisten dieser Angriffe in den Chittagong Hill Tracts (CHT). Diese Gruppe von Bezirken liegt in der Division Chittagong im Südosten Bangladeschs an der Grenze zu Indien und Myanmar.
Christliche Mitglieder indigener Stammesgruppen wie die Garo und Khasi werden in Bangladesh weiterhin verfolgt. Simone Marak, eine Händlerin und christliche Aktivistin, die in Pegamari im Bezirk Tangail (Zentral-Bangladesch) lebt, erklärt hierzu: „Das Maß an Verfolgung ist wirklich hoch. Das sind nicht einmal nur die körperlichen Attacken oder Zwangskonvertierungen – auch unsere Lebensgrundlagen werden immer wieder angegriffen. Man zerstört unser Ackerland, unsere Geschäfte und Einrichtungen, entweiht unsere Kirchen und setzt uns enormer sozialer und ökonomischer Diskriminierung aus.“
Die Gewalt gegen religiöse Minderheiten in den Chittagong Hill Tracts ist zum Teil auf die anhaltenden Spannungen zwischen den einheimischen Gemeinschaften – hauptsächlich Buddhisten, Hindus und Christen – und den größtenteils muslimischen bengalischen Siedlern zurückzuführen. Häufig geht es bei diesen Spannungen um Landbesitz. In einem mehrheitlich buddhistisch geprägten Gebiet nahe den CHT nutzte ein buddhistischer Mönch die angespannte Lage, um sich Land katholischer, muslimischer und anderer buddhistischer Mitbürger anzueignen.
In den Jahren 2019 und 2020 unternahm die Zentralregierung verschiedene Maßnahmen zum Abbau der Spannungen. Dabei griff sie auf eine gesetzliche Bestimmung aus dem Jahr 2017 zurück, die auf dem Friedensabkommen für die Chittagong Hill Tracts aus dem Jahr 1997 aufbaut. Mehrere NGOs und Aktivisten kritisierten die Regierung dafür, zur Lösung der Konflikte in der Region voreilig auf militärische und repressive Mittel zurückzugreifen.
Bangladesch ist ein dicht besiedeltes Land, und dementsprechend hoch ist der Stellenwert von Landbesitz. Wie viele NGOs berichten, sind deshalb gerade ethnische und religiöse Minderheiten in hohem Maße durch Landraub gefährdet. Im Norden Bangladeschs (in der Region Ghoraghat im Distrikt Dinajpur) kämpften im Berichtszeitraum katholische Angehörige der indigenen Santal dafür, angestammtes Ackerland zurückzugewinnen, das sie an muslimische Landbesitzer verloren hatten. Bislang hatten die von der Katholischen Kirche und NGOs wie der Caritas unterstützten Bemühungen allerdings nur begrenzten Erfolg.
Der Islamismus ist seit mehr als zwanzig Jahren die größte Quelle gewalttätiger religiöser Verfolgung in Bangladesch. Zumindest in der letzten Zeit scheint die islamistische Gewalt gegen Minderheiten jedoch zurückzugehen. Die Regierung geht aggressiv gegen militante Islamisten vor, so dass sich religiöse Minderheiten im Jahr 2020 ein wenig sicherer fühlen konnten als in den vorangegangenen Jahren seit 2015.
Den Behörden in Bangladesch gebührt ferner Lob dafür, dass sie den meist muslimischen Rohingyas Zuflucht gewähren. Seit August 2017 sind mehr als 700.000 Rohingyas aus dem benachbarten Myanmar geflohen. Eine langfristige Lösung ihrer Notlage bleibt in weiter Ferne.
Trotz vereinzelter positiver Entwicklungen kann aufgrund des dysfunktionalen politischen Lebens in Bangladesch keine insgesamt positive Perspektive für die Religionsfreiheit festgestellt werden – dafür fehlt es an einer soliden, nachhaltigen Grundlage. So stießen auch die Parlamentswahlen Ende 2018 auf Kritik durch internationale Beobachter: Oppositionsführerin Khaleda Zia von der Bangladesh Nationalist Party war damals vor dem Urnengang inhaftiert worden, was zu weiterem Misstrauen zwischen den Säkularisten und den Befürwortern eines stärkeren Einflusses für den Islam führte. Dieser Trend schwächt letztendlich die Rechtsstaatlichkeit und heizt die islamistische Mobilisierung weiter an. Tatsächlich kam es bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 wieder zu einem Anstieg der islamistischen Gewalt gegen religiöse Minderheiten. Wenn Bangladesch sein verfassungsmäßiges Versprechen einlösen will, die Religionsfreiheit aller Bürger zu wahren, sind entschiedene Schritte zu einer Versöhnung dringend notwendig.