In der Präambel der bahamaischen Verfassung wird die Achtung christlicher Werte und der Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben. Die Verfassung verweist zudem auf die Oberhoheit Gottes sowie auf die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen.
Laut Artikel 15 der Verfassung hat jeder Mensch das Recht auf Schutz der eigenen Grundrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gewissensfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, sofern die Rechte und Freiheiten anderer sowie das öffentliche Interesse geachtet werden – unabhängig von Ethnie, Herkunft, politischer Einstellung, Hautfarbe, Glaube oder Geschlecht.
Artikel 18 legt das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen fest.
Gemäß Artikel 22, Satz 1 der Verfassung darf niemand in seiner Gewissensfreiheit eingeschränkt werden. Dazu gehören die Gedanken- und Religionsfreiheit, die Freiheit, Glauben oder Religion zu wechseln, sowie diese durch Anbetung, Lehre, Praxis und Ausübung, allein oder in Gemeinschaft, öffentlich oder privat, zu bekunden und zu verbreiten.
Laut Artikel 22, Satz 2 darf niemand, der regelmäßig eine Bildungsstätte besucht, ohne Einverständnis (bzw. bei unter 18-Jährigen ohne Einverständnis des Erziehungsberechtigten) zur Teilnahme am Religionsunterricht oder an religiösen Zeremonien oder Ritualen gezwungen werden, die nicht im Einklang mit der eigenen Überzeugung stehen.
Gemäß Artikel 22, Satz 3 darf keine religiöse Einrichtung oder Glaubensgemeinschaft in der Erteilung von Religionsunterricht für ihre Mitglieder eingeschränkt oder behindert werden, unabhängig davon, ob sie Zuschüsse vom Staat erhält oder nicht.
Schlussendlich darf laut Artikel 22, Satz 4 niemand zur Ablegung eines Eides gezwungen werden, der dem eigenen Glauben widerspricht oder in einer Weise abgelegt werden muss, dass er gegen die eigene Religion oder die eigenen Überzeugungen verstößt.
Die Rastafari-Gemeinschaft forderte die Anerkennung des Rechts auf Konsum von Cannabis zu religiösen Zwecken. Im Juni 2019 kündigte sie an, die Regierung zu verklagen, da diese mit dem Verbot gegen das Grundrecht der Rastafaris auf Religionsfreiheit verstoße.
Im Juni 2019 fand ein Festakt zum Beginn des Wiederaufbaus der Zion Baptist Community Church statt, die durch einen Brand zerstört worden war. Auch Pastoren anderer Kirchen nahmen an der Veranstaltung teil.
Etliche Kirchen mit Sitz in den USA kamen den Bahamaern nach den Verwüstungen durch Hurrikan Dorian im September 2019 zu Hilfe.
Im November 2019 fanden auf den Bahamas Feierlichkeiten zum 130. Jahrestag katholischer Bildung statt.
Im März 2020 ergriffen religiöse und staatliche Behörden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie; unter anderem wurden Kirchen und andere Gebetsstätten vorübergehend geschlossen.
Im Mai 2020 beschwerte sich Bischof Walter Hanchell, Präsident der Great Commission Churches, dass die Regierung „Unternehmen, die Laster fördern“ gegenüber der Kirche bei der Lockerung der Lockdown-Vorschriften bevorzugt behandeln würde.
Im selben Monat erlaubte die Regierung die Wiedereröffnung der Kirchen bei Einhaltung strikter Abstandregeln. Der erste Schritt war die Genehmigung von “drive-up services”, bei denen Gemeindemitglieder in ihren Autos bleiben müssen und es keine Möglichkeit gibt, das Abendmahl zu empfangen.
Im Berichtszeitraum 2018 bis 2020 wurden keine Vorfälle von Intoleranz oder Diskriminierung religiöser Gruppen gemeldet. Lediglich die Rastafaris, die den sakramentalen Konsum von Cannabis propagieren, fühlten sich wegen der Verweigerung dieser Praxis diskriminiert. Die Situation im Land hat sich im Vergleich zum letzten Bericht nicht grundlegend verändert und die Perspektiven für die Religionsfreiheit sind auf absehbare Zeit positiv.