Die Verfassung von Antigua und Barbuda besagt in ihrer Präambel, dass das Land eine souveräne Nation ist, die „die Souveränität Gottes, die Würde und den Wert des Menschen“ und „die grundlegenden Rechte und Freiheiten des Einzelnen“ anerkennt.
Nach Artikel 3 hat jeder Mensch Anspruch auf den Schutz seiner grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten ohne Unterscheidung nach der Ethnie oder Herkunft, den Anschauungen oder politischen Überzeugungen, der Hautfarbe, des Glaubens oder des Geschlechts einer Person. Diese Rechte umfassen unter anderem das Recht auf Gewissensfreiheit, auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, sofern dadurch die Freiheiten anderer nicht eingeschränkt werden und das öffentliche Interesse nicht gefährdet ist.
Die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird laut Artikel 6 anerkannt.
Gemäß Artikel 11, Abs. 2 darf niemand an der Ausübung des Rechts auf Gewissensfreiheit gehindert werden. Dieses Recht umfasst die Gedanken- und Religionsfreiheit, die Freiheit, den Glauben zu wechseln und die Freiheit, diesen alleine oder mit anderen, öffentlich oder privat, in Gottesdiensten, beim Religionsunterricht sowie durch seine Ausübung und Einhaltung zu bekunden und zu verbreiten.
In Bildungseinrichtungen muss niemand am Religionsunterricht, an Gottesdiensten oder religiösen Zeremonien teilnehmen, wenn dies nicht der eigenen religiösen Überzeugung entspricht. Der Teilnahme kann aber persönlich – oder bei Minderjährigen unter 18 Jahren durch Eltern oder Erziehungsberechtigte – zugestimmt werden (Artikel 11, Abs. 2).
Niemand muss einen Eid ablegen, der dem eigenen Glauben widerspricht, oder einen Eid auf eine Weise leisten, die mit der eigenen Religion oder dem eigenen Glauben in Widerspruch steht (Artikel 11).
Gesetze mit diskriminierenden Bestimmungen, oder solche, deren Bestimmungen diskriminierende Folgen haben, sind nicht zulässig. Als diskriminierend gilt dabei die unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer Ethnie, Herkunft, politischen Einstellung oder Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion oder ihres Geschlechts (Artikel 14, Abs. 1 und 3).
Keine Person, die ein religiöses Amt innehat, darf für den Senat ernannt (Artikel 30) oder in das Repräsentantenhaus gewählt (Artikel 39) werden.
Karfreitag, Ostern, Pfingstmontag und Weihnachten sind gesetzliche Feiertage.
Laut Artikel 19 des Bildungsgesetzes von 2008 dürfen Schüler jede religiöse, politische, moralische oder sonstige Überzeugung oder Meinung frei äußern, solange die Rechte anderer Schüler oder Personen an der Schule dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Artikel 29 besagt, dass niemandem die Aufnahme an einer staatlichen Schule aufgrund der Ethnie, Herkunft, des Glaubens, Geschlechts oder anderer Faktoren verweigert werden darf.
Der Religionsunterricht gehört an öffentlichen und halböffentlichen Schulen zum Lehrplan und wird in Übereinstimmung mit dem Unterrichtsplan der jeweiligen Schule erteilt. Er darf jedoch nicht die Katechese einer einzelnen Religion umfassen (Artikel 147). Laut Artikel 11, Abs. 2 können Eltern Widerspruch einlegen, wenn gewünscht.
Im Januar 2019 wurde ein Gesetz verabschiedet, das es Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft – unter anderem den Anhängern des Rastafari-Glaubens – gestattet, eine gewisse Menge an Cannabis zu religiösen Zwecken anzubauen, zu besitzen und zu transportieren. Auch bei religiösen Zeremonien ist Cannabis erlaubt. Dies erfordert jedoch eine vorherige Anmeldung bei der Behörde.
Im August 2018 wurde die Church of God of Prophecy, (Kirche Gottes der Weissagung) durch das Gesetz Nr. 11 von 2018 offiziell eingetragen.
Im Januar 2019 wurde das Cannabis-Gesetz von 2018 (Nr. 28 von 2018) verabschiedet. Das Gesetz regelt unter anderem den religiösen Gebrauch von Cannabis.
Im April 2019 wurde eine Änderung zum Drogenmissbrauchsgesetz (Nr. 2 von 2019) verabschiedet. Laut diesem Gesetz umfasst der nationale Drogenrat nun auch ein Mitglied aus den Reihen des Christlichen Rats von Antigua und Barbuda oder einer anderen religiösen Organisation.
Im März 2020 gerieten Mitglieder des Bezirks Antigua der Bolans New Testament Church of God und der Polizei aneinander, als Polizeikräfte versuchten, eine Versammlung mit über 20 Teilnehmern aufzulösen, die gegen die Covid-19-Vorschriften verstieß. Der Pastor und drei Gemeindemitglieder leisteten Widerstand gegen die Polizei und wurden verhaftet. In einem Brief entschuldigte sich der Verwaltungsbischof für den „unglücklichen Vorfall“. Er merkte an, dass der Kirche als Institution bewusst sei, dass für sie die gleichen Regeln gälten wie für alle anderen und sie die Gesetze und Vorschriften des Landes einzuhalten habe.
Im Mai 2020 wurde der aufgrund der Covid-19-Pandemie landesweit geltende Ausnahmezustand noch bis Juni verlängert. Allerdings wurden die Einschränkungen etwas gelockert: Kirchen durften nun ihre Riten abhalten, einschließlich Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten oder Beerdigungen, solange dabei die behördlichen Abstandsregeln eingehalten wurden.
Für den Berichtszeitraum liegen keine Berichte über religiöse Intoleranz oder Diskriminierung vor; es gab allerdings eine Reihe von Gesetzesänderungen, die die Religionsfreiheit betreffen. So zum Beispiel die Regelung des Gebrauchs von Cannabis für religiöse Zwecke. Die Aussichten für die Religionsfreiheit sind auf absehbare Zeit gut.