Die Religionsfreiheit ist in Österreich durch eine Kombination von Gesetzen, Verträgen und Abkommen sowie durch das Bundes-Verfassungsgesetz und das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geschützt. Die Religionsfreiheit umfasst u. a. das Recht, einer „Kirche oder Religionsgesellschaft“ beizutreten, aus ihr auszutreten oder auch gar keiner anzugehören. Ebenso hat ein jeder das Recht, „seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen […] durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.“
In Artikel 7 der Verfassung und in Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ist die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz verankert; Vorrechte aufgrund des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Des Weiteren sind die Meinungsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen können nach österreichischem Recht Zivildienst leisten.
Gemäß dem österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) ist die Störung der Religionsausübung verboten (§ 189). Des Weiteren werden Sachbeschädigung oder Diebstahl strenger geahndet, wenn es sich um Kultstätten, der Religionsausübung gewidmete Räume oder sakrale Gegenstände handelt (§ 126 und 128).
In § 188 StGB (Österreichs De-facto-‚Blasphemieparagraf‘) ist festgelegt: „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, […] herabwürdigt oder verspottet […] ist […] zu bestrafen.“ Im Oktober 2018 musste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheiden, ob diese gesetzliche Bestimmung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Im Fall E. S. gegen Österreich war die Beschwerdeführerin in Österreich nach § 188 StGB verurteilt worden. Sie hatte während eines Vortrags auf eine Ehe verwiesen, die der Prophet des Islam, Mohammed, mit dem Mädchen Aisha geschlossen und vollzogen haben soll, als das Kind sechs bzw. neun Jahre alt war, und dabei suggeriert, Mohammed habe „pädophile Tendenzen“ gehabt. Der EGMR kam zu dem Schluss, dass die österreichischen Gerichte „ihren – weiten – Ermessensspielraum nicht überschritten“ und „besser in der Lage waren einzuschätzen, welche Äußerungen geeignet waren, den religiösen Frieden in ihrem Land zu stören.“
Gemäß § 283 des Strafgesetzbuchs ist „Verhetzung“ verboten. Dies umfasst die öffentliche Aufstachelung zu Hass gegen eine Person oder Gruppe (einschließlich Kirchen und Religionsgemeinschaften), ebenso wie die Beschimpfung einer solchen Person oder Gruppe „in der Absicht, [ihre] Menschenwürde […] zu verletzen“. Im Dezember 2020 stimmte der Bundesrat mit knapper Mehrheit für ein Gesetzespaket, das ein Gesetz zur Bekämpfung von Hass im Internet beinhaltet; damit werden Online-Kommunikationsplattformen (die gewisse Kriterien erfüllen) u. a. verpflichtet, illegale Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist zu sperren. Das Gesetz trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Österreich ist ein säkularer Staat und seine Rechtsordnung ist religiös neutral. Historisch bedingt unterhält Österreich jedoch eine besondere Beziehung zur Römisch-katholischen Kirche. Diese Beziehung ist durch ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1933 sowie weitere Gesetze geregelt, die spezielle Vereinbarungen in Bezug auf Bildungs- und Finanzangelegenheiten beinhalten.
Das österreichische Recht teilt Religionsgemeinschaften in drei Kategorien ein (in absteigender Reihenfolge des Status): gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften; staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften; Vereine. Erstere haben u. a. das Recht, öffentliche Gottesdienste abzuhalten, ihre inneren Angelegenheiten selbstständig zu verwalten, Privatschulen zu gründen (mit finanzieller Förderung des Staates), sowie über öffentliche Mittel finanzierten Religionsunterricht an öffentlichen und privaten Schulen zu erteilen. Mit der gesetzlichen Anerkennung wird einer Kirche oder Religionsgemeinschaft die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch privatrechtliche Rechtsfähigkeit verliehen.
Um diese gesetzliche Anerkennung zu erlangen, muss eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft entweder vor 1998 entsprechend anerkannt worden sein oder eine Mitgliederzahl von mindestens 0,2 % der Bevölkerung aufweisen und seit mindestens 20 Jahren in Österreich bestehen (davon zehn Jahre in organisierter Form und fünf Jahre als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“).
Gemeinschaften, die nicht über die zuvor beschriebene gesetzliche Anerkennung verfügen, können den Status als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragen. Dadurch erlangen sie Rechtspersönlichkeit, sind jedoch nicht mit denselben Rechten (z. B. im Hinblick auf Finanzen, Zuwanderung und Bildung) ausgestattet wie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Zu den Voraussetzungen für die Erlangung dieses Status gehört eine Mindestmitgliederzahl von 300 Personen; des Weiteren müssen die Statuten sowie eine schriftliche Beschreibung der religiösen Lehre eingereicht werden. Über die Eintragung einer Gruppe als Bekenntnisgemeinschaft entscheidet letztendlich das Kultusamt im Bundeskanzleramt.
Religionsunterricht ist in Österreich für Kinder bis zum 14. Lebensjahr ein Pflichtfach (und wird im Falle der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften anteilig öffentlich finanziert). In manchen Schulen wird alternativ das Schulfach Ethik für Schüler angeboten, die (oder deren Erziehungsberechtigte) sich gegen den Religionsunterricht entscheiden. In beiden Unterrichtsfächern gehört eine Erläuterung der Grundsätze verschiedener Religionsgemeinschaften zum Lehrplan.
Im Dezember 2020 kippte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das bisherige pauschale Verbot der Sterbehilfe mit der Begründung, dass es gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. Die katholischen Bischöfe in Österreich kritisierten das Urteil (wonach „Tötung auf Verlangen“ zwar weiterhin ein Straftatbestand ist, einige Formen der Sterbehilfe jedoch künftig zulässig sind) und forderten das Parlament auf, einerseits an einer alternativen Gesetzgebung zu arbeiten, die dem Urteil des VfGH entgegenwirke, und andererseits die Verfügbarkeit von Palliativeinrichtungen für ältere Menschen zu erhöhen.
Ebenfalls im Dezember 2020 hob der VfGH ein Gesetz auf, mit dem Kindern an österreichischen Primarschulen „das Tragen […] religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“ untersagt war. Von diesem Verbot waren allerdings die jüdische Kippa oder Kopfbedeckungen, die von Sikh-Jungen getragen werden, ausgenommen. „Das selektive Verbot […] trifft ausschließlich muslimische Schülerinnen und grenzt sie dadurch in diskriminierender Weise von anderen Schülerinnen und Schülern ab“, so der VfGH in der Begründung seiner Entscheidung.
Nachdem die österreichische Regierung aufgrund von Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien jahrelang gedroht hatte, das – in Wien ansässige und größtenteils von Riad finanzierte – King Abdullah bin Abdulaziz International Centre for Interreligious and Intercultural Dialogue (KAICIID; König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog) zu schließen, gab es im Juni 2020 vermehrt Berichte, denen zufolge das Zentrum nach Genf umziehen würde. Mit Stand Oktober 2020 war die Organisation jedoch weiterhin in Österreich aktiv.
Infolge eines von einem islamistischen Extremisten verübten Terroranschlags im November 2020 beschloss der Ministerrat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Terrorismusbekämpfung, um Sicherheitslücken zu schließen, die nach dem Anschlag festgestellt worden seien. „Im Kampf gegen den politischen Islam werden wir einen Straftatbestand ‚Politischer Islam‘ schaffen, um gegen diejenigen vorgehen zu können, die selbst keine Terroristen sind, aber den Nährboden für solche schaffen“, twitterte Bundeskanzler Sebastian Kurz nach der Kabinettssitzung. Medienberichten zufolge wurde für den neuen Straftatbestand letztlich die Formulierung „religiös motivierte extremistische Verbindung“ gewählt. In das Maßnahmenpaket wurde u. a. die Registrierung aller Imame im Land aufgenommen, ebenso wie ein Verbot von Symbolen, die mit extremistischen Organisationen (einschließlich rechtsextremen und islamistischen) in Verbindung stehen. Im November 2020 führten die österreichischen Behörden mehrere Razzien im Umfeld der Muslimbruderschaft und der Hamas durch. Der Innenminister betonte, die Aktion habe sich nicht gegen Muslime oder den Islam als Religionsgemeinschaft gerichtet. „Vielmehr sollen die durchgeführten Maßnahmen auch dem Schutz der Muslime dienen, deren Religion für die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideologien missbraucht wird“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.
Zu dem Terroranschlag, der sich im November 2020 in Wien in der Nähe einer Synagoge ereignete, bekannte sich der sogenannte Islamische Staat (IS). Österreichischen Medienberichten zufolge hatte der Täter (der wegen Terrorismus vorbestraft war und die Behörden „getäuscht“ hatte, indem er sie davon überzeugte, erfolgreich ein Deradikalisierungsprogramm durchlaufen zu haben) auch eine katholische Jugendgruppe im Visier, die sich in einer nahegelegenen Kirche traf. Sein Versuch, in das Gebäude einzudringen, scheiterte jedoch und er wurde kurz darauf von der Polizei erschossen. Infolge des Attentats ordneten die Behörden eine verstärkte Bewachung von Kirchen und Synagogen im gesamten Land an.
Die Observatory on Intolerance and Discrimination Against Christians in Europe (OIDAC; Beobachtungsstelle für Intoleranz gegenüber und Diskriminierung von Christen in Europa) dokumentierte im Berichtszeitraum 28 christenfeindliche Vorfälle in Österreich, darunter Körperverletzungen, Einbrüche, Brandstiftungen sowie Vandalismus an Kirchen und christlichen Statuen an öffentlichen Orten. Beispielhaft genannt seien hier die Wandschmierereien im Treppenhaus eines Wohnblocks („Tot [sic!] den Christen“ sowie Lobpreisungen für den Schützen des Terroranschlags vom November 2020) und eine Serie von antikatholischen Vorfällen im Oktober 2020 – darunter ein körperlicher Angriff auf eine Ordensschwester durch einen 19-jährigen Afghanen in Graz, eine Gruppe, die eine Kirche in Wien stürmte und dabei „Allahu Akbar“ schrie und ein Afghane, der im Stephansdom „islamische Parolen“ brüllte. Im Jahr 2019 gab es zwei telefonische Bombendrohungen gegen den Stephansdom.
Den Hate Crime-Berichten des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (englische Abkürzung: ODIHR) aus den Jahren 2018 und 2019 lässt sich entnehmen, dass christenfeindliche Hassdelikte oder Vorfälle von den österreichischen Behörden bisher nicht gesondert erfasst bzw. gemeldet wurden. Im November 2020 wurde in Österreich allerdings die Online-Datenbank für die polizeiliche Registrierung von Straftaten aktualisiert, um den Beamten die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven (darunter auch Religion) zu ermöglichen. Von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie vom Heiligen Stuhl wurden dem ODIHR für das Jahr 2018 sechs Eigentumsdelikte, vier Angriffe auf Personen und drei Drohungen gemeldet. Für 2019 meldeten zivilgesellschaftliche Organisationen neun Eigentumsdelikte, zwei Angriffe auf Personen und eine Drohung.
Für das Jahr 2018 sind in der Hate Crime-Datenbank 28 islamfeindliche Straftaten erfasst, die von den österreichischen Behörden übermittelt wurden, wobei keine Kategorisierung nach Art der Straftaten vorliegt. Zivilgesellschaftliche Organisationen meldeten für das Jahr 56 Eigentumsdelikte, größtenteils antimuslimische Schmierereien auf Straßenmauern, an den Fassaden von Gebäuden, Schulen und Universitäten, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Geschäften. Darüber hinaus wurden fünf Angriffe auf Personen gemeldet, die sich alle gegen muslimische Frauen richteten, sowie ein Fall, in dem eine muslimische Familie derart bedroht und schikaniert wurde, dass sie sich schließlich gezwungen sah, umzuziehen.
Für das Jahr 2019 übermittelten die österreichischen Behörden sechs nicht näher bezeichnete antimuslimisch motivierte Straftaten an das ODIHR. Zivilgesellschaftliche Organisationen meldeten insgesamt 113 Vorfälle: 82 Eigentumsdelikte, 21 Angriffe auf Personen und zehn Drohungen. Wie im Vorjahr waren die körperlichen Angriffe überwiegend gegen muslimische Frauen gerichtet, die Kopftuch trugen. Der Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (ZARA) und die Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit & antimuslimischer Rassismus berichteten von einem starken Anstieg antimuslimischer Vorfälle (auch in den sozialen Medien) nach dem Terroranschlag in Wien im November 2020. Vor allem seien Kopftuch tragende Frauen betroffen, so eine Sprecherin. Unter anderem wurde das Beispiel einer Muslima genannt, die in einem Bahnhof von einem Mann mit den Worten „Terroristin! Terroristin“ angeschrien worden sei.
Für das Jahr 2018 sind in der Hate Crime-Datenbank 49 antisemitische Straftaten erfasst, die von den österreichischen Behörden übermittelt wurden, wobei wiederum keine Kategorisierung nach Art der Straftaten vorliegt. Für das Jahr 2019 meldeten die offiziellen Stellen 30 antisemitische Delikte an das ODIHR. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien und das Forum gegen Antisemitismus berichteten von einem Anstieg antisemitischer Vorfälle im Zeitraum 2017-2019 um 9,5 %. Im Jahr 2019 wurden 550 Vorfälle erfasst (darunter sechs körperliche Angriffe, 18 Drohungen und 78 Sachbeschädigungen).
Zu den Vorfällen im Berichtszeitraum zählen der bereits erwähnte Terroranschlag im November 2020, der sich in der Nähe einer Synagoge ereignete; eine Serie antisemitischer Straftaten in Graz im August 2020, darunter ein Angriff auf den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Graz und pro-palästinensische Schmierereien an der Synagoge. Nach der Festnahme des Täters wurde in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass es sich um einen syrischen Staatsbürger mit „islamistischem Motiv“ handelte. Die Kultus- und Integrationsministerin sagte: „Antisemitismus, in welcher Form auch immer, ist ein Angriff auf unsere Wertegemeinschaft und wir haben eine historische Verantwortung, diesen zu bekämpfen.“
Die Regelungen, die während der Coronavirus-Pandemie 2020 und 2021 für religiöse Versammlungen galten, waren größtenteils das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen Religionsgemeinschaften und der Regierung. Sie beinhalteten Abstands- und Hygieneregeln, Gesangsverbote sowie die Verschiebung religiöser Zeremonien wie z. B. Hochzeiten.
Im Berichtszeitraum wurden mehrere Gesetzesänderungen beschlossen, die sich indirekt auf die Religionsfreiheit in Österreich auswirken könnten. Dazu gehört die Einführung eines Registers für Imame und die Aufnahme von religiös motiviertem Extremismus ins Strafgesetzbuch. Das Gesetz zur Bekämpfung von Hass im Internet in Kombination mit Österreichs De-facto-‚Blasphemieparagraf‘ könnte dazu führen, dass Kritik an religiösem Gedankengut ebenso wie Kritik an progressiven Anschauungen (z. B. hinsichtlich Gender, Sexualität, Ehe) gebremst wird. Des Weiteren ist in der österreichischen Gesellschaft eine zunehmende Intoleranz gegenüber sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsreligionen zu beobachten. Anlass zur Sorge geben vor allem der wachsende Antisemitismus und die Häufung von Angriffen auf christliche Stätten; die Regierung scheint allerdings bemüht, gegen derartige Tendenzen vorzugehen.