Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Burundis Verfassung von 2005 garantiert in Artikel 31 das Recht auf freie Meinung und Meinungsäusserung, auf Religions-, Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie in Artikel 32 das Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Organisationsfreiheit im Sinne der Gesetzgebung.Angelegenheiten der Religionsfreiheit werden in Burundi durch dieselbe Gesetzgebung geregelt, die auch für die Registrierung und Arbeit gemeinnütziger Organisationen gilt. Diese sieht vor, dass sich alle religiösen Gruppen beim Innenministerium unter Vorlage ihrer Statuten sowie einer Liste mit den Namen und Lebensläufen ihrer Vorstandsmitglieder registrieren müssen. Erteilt das Ministerium seine Einwilligung, dürfen die Organisationen ihren Aktivitäten frei nachgehen.Burundi vertritt eine säkulare Staatsauffassung. Alle Glaubensrichtungen werden respektiert und gleich behandelt. Die Bürger dürfen ohne Einschränkungen zum Glauben ihrer Wahl konvertieren. Sämtlichen Religionsgemeinschaften wird das Recht zugestanden, zu missionieren, Religionsunterricht (auch an Schulen) zu erteilen, Krankenhäuser zu betreiben und die Medien, darunter Radio, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften, aktiv zu nutzen. Darüber hinaus garantiert der Staat den freien Bau von Gebetsstätten.Burundi ist vorwiegend christlich. Eine muslimische Minderheit, die überwiegend aus Sunniten besteht, konzentriert sich auf städtische Gebiete.Vorkommnisse
Im Berichtszeitraum litt Burundi noch immer unter den politischen und sozialen Spannungen, die Mitte 2015 ihren Anfang nahmen, als Präsident Pierre Nkurunziza beschloss, im Juni jenes Jahres ein drittes Mal zur Präsidentschaftswahl anzutreten. Damals schloss sich die Katholische Kirche, insbesondere die katholische Bischofskonferenz in Burundi, vielen anderen Stimmen aus der politischen Opposition und der Zivilgesellschaft an, die Nkurunzizas Entscheidung für verfassungswidrig erklärten und deshalb ablehnten. Als Reaktion darauf wurden die katholischen Bischöfe von einigen hochrangigen Regierungsbeamten und der regierenden CNDD-FDD-Partei scharf kritisiert. Allerdings wurden nach Juni 2016 keine weiteren Verbalattacken mehr gegen die Kirche verzeichnet.Die verschiedenen Glaubensrichtungen Burundis geniessen eine hohes Mass an Religionsfreiheit.Inoffiziellen Aussagen einiger Geistlicher zufolge hielten sich katholische Bischöfe jedoch bei öffentlichen Äusserungen zu politischen Angelegenheiten erheblich zurück. Dies erkläre auch die Tatsache, dass religiöse Aktivitäten im Land weitgehend frei ausgeübt werden konnten.Im untersuchten Zeitraum waren ein ehemaliger Kaplan der Universität Burundi und zwei Priester, die im April 2015 aus dem Land geflohen waren, noch nicht nach Burundi zurückgekehrt. Ihre Flucht folgte auf anonyme Todesdrohungen, in denen ihnen die Unterstützung eines Aufstands gegen die Regierung zur Last gelegt wurde. Berichten zufolge leistete der Kaplan 2015 rund 600 Universitätsstudenten moralische Unterstützung und half ihnen, vorläufig Zuflucht zu finden.Präsident Pierre Nkurunziza und einige seiner getreuesten Mitarbeiter engagieren sich stark als Mitglieder einer Pfingstbewegung. Auch gehören Regierungsmitglieder anderen Glaubensrichtungen wie der Katholischen Kirche oder dem Islam an. Laut verschiedenen in Burundi befragten Quellen gab es bei Beschäftigen im öffentlichen Dienst keine Fälle von Diskriminierung aus religiösen Gründen.Die muslimische Minderheit kann ihr Recht auf Religionsfreiheit uneingeschränkt ausüben. Landesweit wurden viele Moscheen errichtet, insbesondere in den letzten zehn Jahren. Das Zusammenleben zwischen Muslimen und Nichtmuslimen funktioniert Aussagen zufolge reibungslos.Perspektiven für die Religionsfreiheit
Die Perspektiven für die Religionsfreiheit im Land sind im Berichtszeitraum scheinbar besser geworden. Da keine ernsthaften Verletzungen der Religionsfreiheit stattfanden und Religionsgemeinschaften problemlos ihren Glauben und gemeinnützige Tätigkeiten ausüben konnten, ist davon auszugehen, dass sich die Ausübung dieses grundlegenden Menschenrechts im Berichtszeitraum verbessert hat und diese Entwicklung sich fortsetzen wird.„Die muslimische Minderheit kann ihr Recht auf Religionsfreiheit uneingeschränkt ausüben. Landesweit wurden viele Moscheen errichtet, insbesondere in den letzten zehn Jahren. Das Zusammenleben zwischen Muslimen und Nichtmuslimen funktioniert Aussagen zufolge reibungslos.“