Sonderfälle Messintentionen

Die Praxis, Opfer für die Messe darzubringen, geht auf die frühe Kirche zurück, als die Gläubigen Brot und Wein für die Messe und andere Gaben zur Unterstützung der Priester und Armen brachten. Heutzutage bietet die als „Mess-Stipendium“ genannte Geldspende dem Gläubigen die Möglichkeit der Einbeziehung einer bestimmten Intention in die Feier der Heiligen Eucharistie. Durch seine Gabe wird der Spender eng mit dem Leben und der Sendung der Kirche verbunden -dem Leib Christi-, da die Spende zu einer Form der materiellen Unterstützung der Amtsträger der Kirche und ihrer pastoralen Tätigkeit wird.

Die Heilige Messe darf niemals als Anlass für Kauf- oder Verkaufstätigkeiten oder für das Erzielen von Einnahmen gesehen werden, und es darf auch nicht der geringste Anschein erweckt werden, mit Mess-Stipendien Gewinne zu erzielen.

Die Heilige Messe hat einen unschätzbaren Wert. Sie ist das Opfer Jesu Christi für das Leben der Welt und ist somit „unbezahlbar“. Mit der Spende für die Feier einer Messe drückt der Gläubige seinen Wunsch aus, dass ihm die Früchte der Heiligen Messe noch inniger zuteil werden. Mit seinem Messopfer leistet er nicht nur einen Beitrag zum Unterhalt eines Priesters, sondern er drückt damit auch seine Hingabe an Gott aus.

In den meisten Ländern der Welt erhalten Priester keine oder nur eine sehr geringe regelmäßige finanzielle Unterstützung. Die wirtschaftliche Situation erlaubt es den Gläubigen meist nicht, ihren Priester finanziell zu unterstützen. Deshalb möchte ACN den Priestern weltweit durch Mess-Stipendien eine grundlegende Existenzhilfe bieten und sie so in die Lage versetzen, ihre pastorale Arbeit zu leisten.

Wie man bei ACN Mess-Stipendien beantragt

Mess-Stipendien können bei ACN nur vom Ordinarius (dem Diözesanbischof oder dem Ordensoberen) im Namen der Priester seines Zuständigkeitsbereichs beantragt werden. ACN akzeptiert keine Anträge von einzelnen Priestern. Vorzugsweise sollten Mess-Stipendien nur einmal im Jahr beantragt werden.

Wenn der Antrag genehmigt wurde, ist das Ordinariat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Stipendien verwaltet, an die einzelnen Priester verteilt und zur Feier der Heiligen Messe  gemäß can. 945-958 CIC verwendet werden. Das Ordinariat muss insbesondere sicherstellen, dass für jede empfangene Spende eine eigene Messe für die jeweilige Intention des Spenders (ad intentionem dantis) gefeiert wird (can. 948 CIC [1]). Jeder Priester, der die Messe in den Absichten der ACN-Spender feiert, sollte den Gesamtbetrag der Mess-Stipendien erhalten, der von ACN an das Ordinariat weitergeleitet wurde, es sei denn, mit dem Ordinarius sei etwas anderes vereinbart worden. Es ist nicht zulässig, mehrere von ACN erhaltene Mess-Stipendien zusammenzulegen oder sie mit anderen Gaben zu kombinieren bzw. sie in einer einzigen Messe einzusetzen, die nach einer sogenannten kollektiven Intention gefeiert wird. Die Heiligen Messen für erhaltene Mess-Stipendien sind innerhalb eines Jahres zu zelebrieren (vgl. can. CIC[2]).

Die Feier des Triduum (an drei aufeinander folgenden Tagen), von Novena-Messen (an neun aufeinander folgenden Tagen) oder Gregorianischen Messen (an 30 aufeinander folgenden Tagen) kann nur aufgrund einer plötzlichen Verhinderung (z.B. einer Krankheit) oder aus einem anderen wichtigen Grund (z.B. der Feier einer Totenmesse oder einer Trauung) unterbrochen werden. Der Priester muss die Zelebration der jeweiligen Messe jedoch so schnell wie möglich abschließen[3].

Gemäß can. 717 CCEO sind Priester orientalischer Kirchen, die Spenden für die göttliche Liturgie von den Gläubigen einer anderen Kirche sui iuris entgegennehmen (im Falle von ACN der Römisch-Katholischen Kirche des lateinischen Ritus) verpflichtet, die Bestimmungen dieser Kirche (CIC) einzuhalten.

In einem Antrag auf Mess-Stipendien sind die folgenden Angaben zu machen:

  • • Die Notwendigkeit der Mess-Stipendien ist zu begründen. (Bitte beachten Sie, dass die Mess-Stipendien von ACN die Messopfer der Gläubigen vor Ort nicht ersetzen und nicht dazu führen sollten, dass die Bereitschaft der Gemeindemitglieder nachlässt, ihre Priester auf diese traditionelle Art und Weise zu unterstützen…).
  • • Die Anzahl, die Namen und die Ämter der Priester, die die Mess-Stipendien benötigen, sowie die Anzahl der erforderlichen Mess-Stipendien sind zu nennen. Bitte geben Sie in dem Antrag an, welche Priester die Stipendien gegebenenfalls für die Feier von Triduum-Messen (Messen an drei aufeinander folgenden Tagen), von Novena-Messen (Messen an neun aufeinander folgenden Tagen) oder von Gregorianischen Messen (Messen an 30 aufeinander folgenden Tagen) verwenden können.

Achtung! Angesichts der in der heutigen Welt geltenden strengeren Anforderungen für Abrechnungen, den Kinderschutz und den Datenschutz wie auch aufgrund unserer Verpflichtung unseren Wohltätern gegenüber nachzuweisen, wie ihre Spenden verwendet wurden, einen Vertrag und eine Datenschutzerklärung eingeführt. Bitte beachten Sie, dass diese beiden Formulare unterschrieben bei uns eingegangen sein müssen, bevor wir eine Hilfe freigeben können.

[1] Can. 948 Es sind gesonderte Messen nach den Meinungen zu applizieren, für die je ein, wenn auch geringes Stipendium gegeben und angenommen worden ist.

[2] Can. 953 Niemand darf mehr Stipendien für persönlich zu applizierende Messen annehmen, als er innerhalb eines Jahres applizieren kann.

[3] Cf. Enchidrion Vaticanum 2, Offizielle Dokumente des Heiligen Stuhls 1963-67, Nr. 966.

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